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und eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit von mindestens 24 Stunden. ... Eine wöchentliche Ruhezeit beginnt spätestens am Ende von sechs 24-Stunden-Zeiträumen nach dem Ende der vorangegangenen wöchentlichen Ruhezeit. Daraus ergibt sich zwingend, dass in jeder Woche, dem Zeitraum zwischen Montag 00:00 Uhr und Sonntag 24:00 Uhr, eine wöchentliche Ruhezeit einzulegen ist. Diese wöchentlichen Ruhezeiten können zwischen ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 29814
regelt die Arbeitszeit von Personen die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte mit dem § 21a des Arbeitszeitgesetzes. Der § 21 a des Arbeitszeitgesetzes regelt die wöchentliche Höchstarbeitszeit. Hiernach darf die Arbeitszeit von 48 Stunden in der Woche nicht überschritten werden. Sie kann jedoch auf bis zu 60 Stunden in der Woche verlängert ...
Stand: 25.03.2024
Dialog: 6414
zusammenhängende Stunden betragen. Sie kann 3 Mal in der Woche auf 9 Stunden verkürzt werden. Die Ruhezeit kann auch in zwei Teilabschnitten genommen werden. Hierbei darf der erste Abschnitt 3 Stunden und der zweite Abschnitt 9 Stunden nicht unterschreiten.Am Ende von sechs 24-Stunden-Zeiträumen, also nach spätestens 144 Stunden, hat der Fahrer eine wöchentliche Ruhezeit einzulegen. In jeweils 2 ...
Stand: 28.10.2019
Dialog: 6329
und die Ruhezeiten geregelt werden, nicht aber die Arbeitszeiten der abhängig beschäftigten Personen – diese waren und sind weiterhin im Arbeitszeitgesetz geregelt.Tägliche Lenkzeit Die tägliche Lenkzeit darf 9 Stunden nicht überschreiten. Die tägliche Lenkzeit darf jedoch höchstens zweimal in der Woche auf höchstens 10 Stunden verlängert werden.Die wöchentliche Lenkzeit darf 56 Stunden nicht überschreiten ...
Stand: 17.10.2024
Dialog: 9199
wöchentliche Ruhezeit“ eine Ruhepause von weniger als 45 Stunden, die vorbehaltlich der Bedingungen des Artikels 8 Absatz 6 auf eine Mindestzeit von 24 aufeinander folgenden Stunden reduziert werden kann;" In Artikel 8 Abs. 6 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 ist Folgendes geregelt:"In zwei jeweils aufeinander folgenden Wochen hat der Fahrer mindestens folgende Ruhezeiten einzuhalten:— zwei regelmäßige ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 14692
Lenkzeit:- höchstens 56 Stunden.Lenkzeit/Doppelwoche:- höchstens 90 Stunden.Wöchentliche Ruhezeit:- mindestens 45 Stunden einschließlich einer Tagesruhezeit.Verkürzung der wöchentlichen Ruhezeit:- 24 Stunden, dann muss aber in der Vorwoche und in der Folgewoche eine Ruhezeit von jeweils mindestens 45 Stunden eingehalten sein. Außerdem muss die Verkürzung auf 24 Stunden innerhalb von drei Wochen ...
Stand: 05.08.2024
Dialog: 3982
Die Tageslenkzeit darf 9 Stunden nicht überschreiten. Sie darf zwei mal pro Kalenderwoche auf 10 Stunden erhöht werden Artikel 6 VO (EG) 561/2006. Falls die Tageslenkzeit über eine Wochengrenze geht (z. B. So 22:00 bis Mo 10:00 Uhr) wird die Tageslenkzeit insgesamt der folgenden Woche zugerechnet. In dem o. a. Beispiel wird also die zehnstündige Tageslenkzeit der neuen Woche zugerechnet. ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 12325
, aber innerhalb des Zweiwochenzeitraumes platzieren. Aber auch eine separate Platzierung einer verkürzten Wochenruhezeit und einer regelmäßigen Wochenruhezeit innerhalb der zweiten Woche ist durch den §1 Abs.4 FPersV möglich bzw. denkbar. Das in der Frage 2 dargelegte Beispiel ist dennoch etwas unglücklich formuliert. Da die angesprochenen 84 Stunden genau 3 ½ Tage ergeben, müsste die im Block einzulegende ...
Stand: 25.02.2015
Dialog: 23167
. dass bei einer ausnahmsweise getätigten Sonntagsarbeit innerhalb von zwei Wochen ein Ersatzruhetag zu gewähren ist (§ 11 Absatz 3 ArbZG). Möglichkeiten der Kürzung von Ruhezeiten (auf 10 bzw. 9 Stunden) sind nach den normalen Regelungen möglich.Die beschriebene Reduzierung der wöchentlichen Ruhezeit (mindestens 24 Stunden anstatt 45 Stunden) ist eine Regelung aus der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und ist nicht anwendbar ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 44055
1) Die Arbeitszeit von Fahrerinnen/ Fahrern, die unter den Geltungsbereich der Verordnung (EG) VO Nr. 561/2006/EG fallen ist in § 21 a des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) geregelt.Die Arbeitszeit von 48 Stunden wöchentlich darf nicht überschritten werden. Sie kann jedoch auf 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 4 Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich ...
Stand: 01.03.2024
Dialog: 6710
).Das Fahrpersonal ist nach den gesetzlichen Bestimmungen der EG VO Nr. 561/2006 verpflichtet tägliche Ruhezeiten einzuhalten, diese betragen im Regelfall 11 Stunden dürfen aber auch 3 mal in der Woche auf 9 Stunden reduziert werden.Die Ruhezeiten von 11 oder 9 Stunden müssen innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden am Stück ohne Unterbrechung erfolgen. Die "Schichtzeit" darf demnach im Regelfall maximal 13 ...
Stand: 23.08.2023
Dialog: 19659
Für die zwei verkürzten Wochenruhezeiten muss ein Ausgleich genommen werden. Dieser Ausgleich muss mit der darauffolgenden wöchentlichen Ruhezeit von 45 Stunden (von Woche 3) zusammenhängend genommen werden. Möglich wäre daher in der dritten Woche am Donnerstag und Freitag den Ausgleich und am Samstag und Sonntag die "reguläre" Wochenruhezeit zu nehmen. Da die reguläre wöchentliche Ruhezeit ...
Stand: 16.11.2020
Dialog: 43337
von mindestens drei Stunden und der zweite Teil einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens neun Stunden umfassen muss.Tägliche LenkzeitDie tägliche Lenkzeit darf 9 Stunden nicht überschreiten. Die tägliche Lenkzeit darf jedoch höchstens zweimal in der Woche auf höchstens 10 Stunden verlängert werden.Die wöchentliche Lenkzeit darf 56 Stunden nicht überschreiten und nicht dazu führen, dass die in § 21a ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 6969
Stunden verlängert werden (bei entsprechender Ausgleichsregelung).Eine Woche hat 6 Arbeitstage/Werktage (Montag bis einschl. Samstag).Sowohl die EG-rechtlichen als auch die nationalen Arbeitszeitregelungen sind so aufeinander abgestimmt, dass keine Konkurrenzen be- bzw. entstehen.Die maximale tägl. Arbeitszeit von 10 Stunden setzt sich zusammen aus den Lenkzeitabschnitten, den Arbeitszeiten (z. B. Be ...
Stand: 08.08.2022
Dialog: 21755
folgenden Woche ausgeglichen werden. Die eingesetzten Busse müssen mit einem digitalen Tacho ausgestattet sein. Bei Nachtfahrten (22 Uhr bis 6 Uhr) müssen entweder zwei Fahrer im Bus sein (Mehrfahrerbesatzung) oder die Fahrtunterbrechung (Pause) muss bereits nach drei Stunden Lenkzeit eingelegt werden. Dies bedeutet, dass kein Lenkzeitabschnitt zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr länger als 3 Stunden ...
Stand: 11.03.2014
Dialog: 20606
auch für Kraftfahrer tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeiten. In Bezug auf die wöchentliche Höchstarbeitszeit vgl. § 21 a Abs. 4 ArbZG bzw. § 3 KrFArbZG. Als Woche gilt die Kalenderwoche, d. h. der Zeitraum von Montag 0:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr. Die Lenkzeiten eines Kraftfahrers stellen somit nur einen Bestandteil seiner Arbeitszeit dar.In Bezug auf Ihre erste Frage sind unter Beachtung der Vorschriften ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 42283
Ruhezeit eingelegt, muss die darin enthaltene verkürzte wöchentliche Ruhezeit von 24 Stunden wie gewohnt nach dem Ende der dritten Woche durch eine gleichwertige Ruhepause ausgeglichen werden.- Der Reisebus muss mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet sein. ...
Stand: 11.12.2017
Dialog: 30838
nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden (§ 3 Arbeitszeitgesetz).Mit § 7 Abs. 2 Ziffer 2 ArbZG wird die Möglichkeit eröffnet, in der Landwirtschaft durch Tarifvertrag die Arbeitszeiten bzw. die Ruhezeit der Bestellungs- und Erntezeit ...
Stand: 21.09.2018
Dialog: 4692
Als Woche gilt die Kalenderwoche, d. h. der Zeitraum von Montag 0:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr. Die Doppelwoche umfasst zwei aufeinanderfolge Wochen (siehe auch "Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr" Ziffern 3.3 und 3.4 ) ...
Stand: 16.02.2020
Dialog: 15563
Ein „Mehrfahrerbetrieb“ liegt für den Fall vor, in dem während der Lenkdauer zwischen zwei aufeinander folgenden täglichen Ruhezeiten oder zwischen einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit mindestens zwei Fahrer auf dem Fahrzeug zum Lenken eingesetzt sind. Während der ersten Stunde des Mehrfahrerbetriebs ist die Anwesenheit eines anderen Fahrers oder anderer Fahrer fakultativ, während ...
Stand: 05.09.2014
Dialog: 9941