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Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist die Einteilung der werktäglichen Arbeitszeit in zwei oder mehr Arbeitsblöcke grundsätzlich zulässig. Die mehrstündige Unterbrechung der Arbeit wird als Pause gewertet und somit nicht auf die zulässigen täglichen Höchstarbeitszeiten nach § 3 ArbZG angerechnet. Zu beachten ist jedoch immer, dass die tägliche Höchstarbeitszeit von maximal 10 Stunden ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 11528
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt auch für die betriebliche Fortbildung, wie z.B. Seminarbesuche. Die Fahrtzeit zum Besuch des Seminars ist für den Fahrer Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, d.h. Fahrtzeit und Seminarbesuch dürfen zusammen die gemäß Arbeitszeitgesetz zulässige werktägliche Arbeitszeit (§ 3 ArbZG) nicht überschreiten. Dies gilt auch für die tägliche Dauer des Seminars ...
Stand: 21.02.2022
Dialog: 6158
Grundsätzlich ist nach § 3 Arbeitszeitgesetz - ArbZG die zulässige tägliche Höchstarbeitszeit auf maximal 8 Stunden und bei entsprechendem Ausgleich auf 10 Stunden begrenzt.In Ihrem Fall ist die Frage zu klären, ob die Dozententätigkeit bei der VHS unter die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes fällt. Unter das Arbeitszeitgesetz fallen Arbeitnehmer. Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes sind nach § 2 ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 6579
-Zeitraumes die zulässige werktägliche Arbeitszeit gemäß § 3 ArbZG eingehalten, die Ruhepausen gemäß § 4 ArbZG gewährt und die Ruhezeiten gemäß § 5 ArbZG eingehalten werden.Die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer ist zudem gemäß § 6 ArbZG nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen. Auf die entsprechenden Informationen ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 11296
Alle Urlaubs- und Feiertage müssen bei der Berechnung des Durchschnitts der zulässigen Arbeitszeit gemäß der Ausgleichsregelungen des Arbeitszeitgesetztes - ArbZG - unberücksichtigt bleiben oder sind neutral zu bewerten. Sie dürfen nicht als Ausgleichstage oder Ausgleichszeiten herangezogen werden. Siehe dazu: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.05.2018, BVerwG 8 C 13.17. ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 18637
Hinweis:Der Dialog gibt den aktuellen Gesetzestext des Arbeitszeitgesetz wieder. Jedoch wurde durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Beschluss vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21), festgestellt, dass in Deutschland die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichnen ist. Weitere Erläuterungen hierzu können den FAQ des BMAS entnommen werden https://www.bmas.de/DE/Arbe ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 1981
- und Feiertage gilt ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot. Beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ist aber nach dem ArbZG auch eine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen zulässig.Wir gehen davon aus, dass die Ersthelferausbildung am Samstag stattfindet. Wie zuvor ausgeführt, ist dieses zulässig, da der Samstag als regulärer Werktag gilt.Der Arbeitgeber muss hierbei aber beachten, dass die gemäß ArbZG ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 4876
. Dazu sind auch After-Work-Meetings zu zählen. Da auf die zulässige Gestaltung der Arbeitszeiten bei Messen und den dazugehörenden Nebenarbeiten viele Faktoren wie z.B. Anzahl, Dauer, Häufigkeit Einfluss nehmen, empfehlen wir, die Fragestellung direkt mit der zuständigen Arbeitsschutzbehörde zu erörtern. ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 1657
Es gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Die Regelung für die Gewährung eines Ersatzruhetages für die Beschäftigung an einem Sonntag findet sich im § 11 Abs.3 ArbZG:"Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag ...
Stand: 27.02.2022
Dialog: 43073
die Bestimmungen des Gesetzes keine Anwendung finden.Nach der derzeitigen Rechtslage dürften die Bestimmungen des ArbZG auf die Beschäftigung von Arbeitnehmern bei einem Ferienaufenthalt anzuwenden sein. Arbeitszeiten von mehr als 10 Stunden sind dann nur zulässig, wenn eine abweichende tarifliche Regelung im Sinne von § 7 Abs. 2 Nr. 3 ArbZG vorliegt. Nach dieser Vorschrift kann in einem Tarifvertrag ...
Stand: 07.11.2023
Dialog: 2276
nicht aus, dass der Arbeitgeber die Führung der Arbeitszeitnachweise den Arbeitnehmerinnen/ den Arbeitnehmern überträgt, sofern er bzw. die von ihm bestellte verantwortliche Person durch gelegentliche, stichprobenartige Kontrollen die Einhaltung der Verpflichtung sicherstellt.Verstöße gegen die Grenzen der zulässigen Arbeitszeit und Aufzeichnungspflichten gehen grundsätzlich zu Lasten des Arbeitgebers (Ordnungswidrigkeit gemäß ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 12328
Arbeitstag sein sollte.Die Lage des Werktages ist nicht mit dem Kalendertag identisch. Hier ist es so, dass der Werktag ab Beginn der üblichen Arbeitszeit zählt und nach 24 Stunden endet. Die Lage des Werktages kann somit für jeden Arbeitnehmer individuell verschieden sein. Regelungen des Arbeitszeitgesetzes bezüglich maximal zulässiger Arbeitszeiten, Pausen- und Ruhezeiten, beziehen ...
Stand: 26.09.2019
Dialog: 5151
Prinzipiell ist jede berufliche Tätigkeit eines/einer abhängig Beschäftigten (mit Ausnahme von Beamtinnen und Beamten) gesetzlich unfallversichert. Dies gilt auch für die geschilderte Situation. Das bedeutet: bei Unfällen tritt die gesetzliche Unfallversicherung für den entstandenen Schaden (z.B. Behandlungskosten) anstelle des Arbeitgebers ein. Diese kann bei (groben) Verstößen gegen die Pflichte ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 1020
sich, bei einer 5–Tagewoche, ein tägliche Arbeitszeit von 10 Stunden. Dieses wäre nur zulässig, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen nach dem jeweiligen 10-Stundentag ein Ausgleich auf durchschnittlich 8 Stunden gewährleistet ist.Im § 4 ArbZG sind Regelungen zu Ruhepausen getroffen: Die Arbeit ist durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 2040
-Schichten grundsätzlich zulässig sind. § 3 ArbZG lässt als Obergrenze für die tägliche Arbeitszeit 10 h zu, sofern im Halbjahresdurchschnitt nicht mehr als 8 Stunden täglich, d.h. 48 Stunden wöchentlich gearbeitet werden. Inwieweit ein Arbeitgeber berechtigt ist, für Arbeitnehmer über Monate hinweg ununterbrochen Rufdienst oder für 2 Personen im wöchentlichen Wechsel 24 h Rufdienst anzuordnen, ergibt ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 2130
entsprechende Aufzeichnungen zu führen (§ 16 ArbZG). Dabei hat der Arbeitgeber die Einhaltung der maximal zulässigen Arbeitszeit gemäß § 3 ArbZG zu gewährleisten:"Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 5828
auch in den Zuständigkeitsbereich des Betriebsrates (bzw. Personalrates) fallen, sollte die Vorgehensweise mit ihm abgesprochen werden.Zusammengefasst:Grundsätzlich sind bei Doppelarbeitsverhältnissen beide Arbeitgeber für die Einhaltung der Arbeitszeiten verantwortlich. Vorrangig liegt die Verantwortung beim zweiten Arbeitgeber, da hier die Überschreitung der zulässigen Arbeitszeit am ehesten gegeben ist. Der Arbeitnehmer ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 11861
die für Werktage gültige Regelung.Zu Frage 3:Die gesetzliche Verpflichtung zur Aufzeichnung nach § 16 Abs. 2 ArbZG hat der Arbeitgeber; d.h. ihm obliegt die Realisierung der Aufzeichnungsverpflichtung gegenüber der Aufsichtsbehörde. Die Art der Aufzeichnung ist nicht vorgeschrieben. Zulässig sind Stempelkarten, elektronische Zeiterfassungssysteme und auch handschriftliche Aufzeichnungsverfahren (z. B ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 4444
acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Bei zusätzlicher Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen gelten die an Werktagen zulässigen Höchstarbeitszeitgrenzen entsprechend.Im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen darf somit die wöchentliche Höchstarbeitszeit 48 Stunden (6 Werktage x 8 Stunden) nicht überschreiten. Urlaubs- und Krankheitstage sowie Tage sonstiger ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 12431