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Wie ist tariflicher Urlaub bei der Berechnung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit zu berücksichtigen?
KomNet Dialog 18637
Stand: 22.02.2019
Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (8.1.8)
Frage:
Im Arbeitszeitgesetz ist die maximale durchschnittliche Arbeitszeit auf 48 h die Woche festgelegt. Wie ist Urlaub (Tarif 30 Tage) bei der Berechnung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit zu berücksichtigen? Kann man Teile des Erholungsurlaubs, die über den gesetzlichen Anspruch hinausgehen, als Freizeitausgleich berücksichtigen?
Antwort:
Alle Urlaubs- und Feiertage müssen bei der Berechnung des Durchschnitts der zulässigen Arbeitszeit gemäß der Ausgleichsregelungen des Arbeitszeitgesetztes - ArbZG - unberücksichtigt bleiben oder sind neutral zu bewerten. Sie dürfen nicht als Ausgleichstage oder Ausgleichszeiten herangezogen werden.
Siehe dazu: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.05.2018, BVerwG 8 C 13.17.