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Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt auch für die betriebliche Fortbildung, wie z.B. Seminarbesuche. Die Fahrtzeit zum Besuch des Seminars ist für den Fahrer Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, d.h. Fahrtzeit und Seminarbesuch dürfen zusammen die gemäß Arbeitszeitgesetz zulässige werktägliche Arbeitszeit (§ 3 ArbZG) nicht überschreiten. Dies gilt auch für die tägliche Dauer des Seminars. F ...
Stand: 21.02.2022
Dialog: 6158
Die an Sonn- oder Feiertagen gearbeiteten Stunden werden genau so verrechnet wie die an Werktagen gearbeiteten Stunden, so dass die durchschnittliche Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche im Durchschnitt von 6 Monaten einzuhalten ist. (§ 11 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz - ArbZG)Für die Sonn- oder Feiertagsarbeit ist gemäß § 11 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz ein Ersatzruhetag zu gewähren:"Werden Arbeitnehmer ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 18964
nicht in Schichtarbeit tätig, ist zudem der Einsatz am Sonntag und Feiertag zu prüfen, da dieser in der Regel genehmigungspflichtig ist. Zudem müssen nach § 5 ArbZG 11 Stunden zwischen der Beendigung der Arbeit und der Wiederaufnahme am nächsten Tag liegen. Generell ist die Anweisung, an freien Tagen zu arbeiten, nach dem Weisungsrecht des Arbeitgebers jedoch möglich (vergl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts ...
Stand: 22.02.2025
Dialog: 21647
Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG - unterscheidet grundsätzlich zwischen Werktagen bzw. Sonn- und Feiertagen. Werktage sind die Tage von Montag bis einschließlich Samstag. Der Samstag ist somit ein ganz normaler Arbeitstag, sofern auf diesen Tag nicht ein "bundeseinheitlicher" Feiertag, wie z. B. der 1. Januar, der 1. Mai, der 3. Oktober oder der 1. oder 2. Weihnachtsfeiertag eines jeden Jahres ...
Stand: 14.06.2022
Dialog: 17731
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sieht in § 7 ArbZG abweichende Regelungen vor. So kann beispielsweise die tägliche Arbeitszeit verlängert werden, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig Arbeitsbereitschaft fällt (bis 12 Stunden). Die Ruhezeiten (normalerweise 11 Stunden) können auf 9 Stunden verkürzt werden, wenn dies die Arbeit erfordert und die Kürzung der Ruhezeit innerhalb eines festzulegenden Ausgle ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 2571
die Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten NRW (Arbeitszeitverordnung - AZVO). In der AZVO sind Dienstreisen und Dienstgänge in § 11 wie folgt geregelt:"§ 11 AZVO Dienstreisen und Dienstgänge (1) Bei Dienstreisen, Dienstgängen, eintägigen Fortbildungen und An- und Abreisetagen von mehrtägigen Fortbildungen werden Zeiten der Erledigung des Dienstgeschäfts innerhalb des am jeweiligen Tag ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 17982
In Schichtsystemen, insbesondere in durchrollierenden vollkontinuierlichen, sind die Ersatzruhetage nach § 11 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) für Beschäftigung an einem Sonn- oder Feiertag in der Regel fest eingeplant. Muss ein Beschäftigter nach Schichtplan an einem Sonn- oder Feiertag arbeiten und möchte den betreffenden Tag frei haben, muss er einen Urlaubs- oder Freizeitausgleichstag ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 10668
Ja.Zwar besteht für die Fahrtstrecke zwischen Arbeitsplatz und Wohnung grundsätzlich Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft), gleichwohl werden Fahrtzeiten zwischen Wohnung und Betrieb arbeitsschutzrechtlich dem privaten Bereich der Beschäftigten zugeordnet, so dass es dem Arbeitnehmer freigestellt ist, welche Entfernung er zwischen Wohnung und Arbeitsstel ...
Stand: 25.02.2025
Dialog: 12406
Regelungen zur Arbeitszeit und zur Arbeitszeitgestaltung sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) getroffen. Die tägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen ein Ausgleich auf durchschnittlich 8 Stunden gewährleistet ist (§ 3 ArbZG).Bei der genannten Wochenstundenzahl von 50 ergibt sich, bei ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 2040
Arbeitszeitgesetz ist nicht entschieden, ob und inwieweit Urlaubstag, Krankheitstage und Tage sonstiger Arbeitsbefreiung in die Berechung des Ausgleichs einbezogen werden können oder nicht.Gemäß den Kommentierungen zum Arbeitszeitgesetz (beispielsweise Kommentar zum ArbZG von Rudolf Anzinger/Wolfgang Koberski, Verlag Recht und Wirtschaft) widerspräche es aber der Zwecksetzung der Urlaubstage, wenn diese ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 6587
Hinweis:Der Dialog gibt den aktuellen Gesetzestext des Arbeitszeitgesetz wieder. Jedoch wurde durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Beschluss vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21), festgestellt, dass in Deutschland die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichnen ist. Weitere Erläuterungen hierzu können den FAQ des BMAS entnommen werden https://www.bmas.de/DE/Arbe ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 6167
Die Rufbereitschaft wird durch den Arbeitszeitrahmen des § 3 Arbeitszeitgesetz - ArbZG - nicht beschränkt, da dieser Dienst keine Arbeitszeit ist (§ 2 ArbGZ). Während der Rufbereitschaft selbst ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich in der eigenen Wohnung oder einem anderen, dem Arbeitgeber anzuzeigenden Ort aufzuhalten, um auf Abruf die Arbeit aufnehmen zu können. (Anzinger/Koberski, 2014, Komme ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 21331
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen (§ 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz). Die Unterweisung hat während der Arbeitszeit und ohne Entgeltminderung für den Beschäftigten zu erfolgen.Der Samstag gilt nach dem Arbeitszeitgesetz als regulärer Arbeitstag, so dass gegen ein ...
Stand: 14.11.2024
Dialog: 5513
. Unter dieser Voraussetzung besteht aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht (Arbeitszeitgesetz) keine Verbindung zwischen Ihrem Beschäftigungsverhältnis und der Ausbildung zur Sozialpädagogin.Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken, wenn Ausgleichstage auf Tage gelegt werden, an denen Sie Ihre Ausbildung absolvieren.Wenn, wie Sie schreiben, auch Ihr Arbeitgeber ein Interesse daran hat, dass Sie die neue ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 4284
. Aufzeichnungspflichtig ist ebenfalls der nach § 3 ArbZG erforderliche Ausgleich der Mehrarbeit durch Verkürzung der Arbeitszeit an anderen Tagen innerhalb des Ausgleichszeitraums. ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 620
Hinweis:Der Dialog gibt den aktuellen Gesetzestext des Arbeitszeitgesetz wieder. Jedoch wurde durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Beschluss vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21), festgestellt, dass in Deutschland die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichnen ist. Weitere Erläuterungen hierzu können den FAQ des BMAS entnommen werden https://www.bmas.de/DE/Arbe ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 13782
Hinweis:Der Dialog gibt den aktuellen Gesetzestext des Arbeitszeitgesetz wieder. Jedoch wurde durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Beschluss vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21), festgestellt, dass in Deutschland die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichnen ist. Weitere Erläuterungen hierzu können den FAQ des BMAS entnommen werden https://www.bmas.de/DE/Arbe ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 5432
Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG trifft Regelungen zur Arbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeit und gilt für Arbeiter/Innen und Angestellte gleichermaßen. Das bedeutet, dass die Regelungen des ArbZG auch für die Arbeiter/Innen und Angestellte im Landesdienst gelten.Spezielle Regelungen zu geteilten Diensten trifft das ArbZG nicht. Relevant ist bei geteilten Diensten, dass innerhalb eines 24-Stunden-Zeitr ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 11296
Regelungen zur betrieblichen Arbeitszeit sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) getroffen.Zur Klarstellung müssen dabei zwei Begriffe auseinander gehalten werden, nämlich- die werktägliche Arbeitszeit und- die Lage des WerktagesWerktäglich heißt an jedem Werktag von Montag bis einschließlich Samstag, der nicht Sonn- oder Feiertag ist. Der Samstag ist auch dann Werktag, wenn er kein betrieblicher Arbeit ...
Stand: 26.09.2019
Dialog: 5151
acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Bei zusätzlicher Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen gelten die an Werktagen zulässigen Höchstarbeitszeitgrenzen entsprechend.Im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen darf somit die wöchentliche Höchstarbeitszeit 48 Stunden (6 Werktage x 8 Stunden) nicht überschreiten. Urlaubs- und Krankheitstage sowie Tage sonstiger ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 12431