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Ist es rechtens, dass mir zustehende Ausgleichstage auf Tage gelegt werden, an denen ich eine Ausbildung absolviere?

KomNet Dialog 4284

Stand: 21.02.2019

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (8.1.8)

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Frage:

Vorgeschichte: Ich arbeite in einem Heim als Teilzeitkraft mit 32 Wochenstunden, AVRdEKD ist Bestandteil des Arbeitsvertrages. Nebenbei mache ich eine Ausbildung zur Sozialpädagogin. Diese wird vom Dienstherrn gewünscht, aber nicht bezahlt. Frage: Ist es rechtens, dass mir zustehende Ausgleichstage auf die Schultage gelegt werden, oder stehen sie mir an den übrigen Tagen zu?

Antwort:

Sie schreiben, dass Sie einen Arbeitsvertrag auf der Grundlage der Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland (AVR-EKD) haben.

Wir gehen davon aus, dass Ihre Ausbildung zur Sozialpädagogin nicht Gegenstand Ihres Arbeitsvertrages ist und Sie die Ausbildung außerhalb der mit Ihrem Arbeitgeber vereinbarten Arbeitszeit absolvieren. Unter dieser Voraussetzung besteht aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht (Arbeitszeitgesetz) keine Verbindung zwischen Ihrem Beschäftigungsverhältnis und der Ausbildung zur Sozialpädagogin.

Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken, wenn Ausgleichstage auf Tage gelegt werden, an denen Sie Ihre Ausbildung absolvieren.

Wenn, wie Sie schreiben, auch Ihr Arbeitgeber ein Interesse daran hat, dass Sie die neue Qualifikation erlangen, müssten hinsichtlich der Ausgleichstage zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber entsprechende arbeitsvertragliche Vereinbarungen getroffen werden.

Wir empfehlen, dass Sie sich arbeitsrechtlich beraten lassen. Eine entsprechende Anfrage sollte direkt an Angehörige der rechtsberatenden Berufe bzw. entsprechend autorisierte Stellen (z.B. Gewerkschaften, Verbände, Kammern, etc.) gerichtet werden.

Wir bitten um Verständnis, dass KomNet keine weitergehende arbeitsrechtliche Beratung geben kann und darf.

Auf das Urteil des Landesarbeitsgerichtes Hamm http://lexetius.com/2004,1324 zur Geltung kirchlicher Arbeitsvertragsordnungen weisen wir hin.

Informationen sowie Fragen und Antworten zum Arbeitsrecht werden auch im Internet beispielsweise unter http://www.arbeitsrecht.de oder https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/arbeitsrecht.html angeboten.