Ergebnisse 21 bis 40 von 57 Treffern
zur Arbeitszeitgestaltung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW weisen wir hin.Das Arbeitszeitgesetz gehört zum Bereich des öffentlichen Rechts. Vom Arbeitszeitgesetz abweichende Regelungen dürfen daher nicht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber getroffen werden. Innerhalb des vom ArbZG gesetzten Rahmens sind Regelungen zulässig und möglich. Für Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen hat ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 11296
. Für Mitfahrer wird arbeitszeitrechtlich die Fahrtzeit zum Seminarbesuch, unabhängig von der Vergütung, in der Regel nicht als Arbeitszeit gewertet.Der Arbeitgeber muss bei der Auswahl der Seminare bereits beachten, dass die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes auch während des Seminarbesuches eingehalten werden, z.B. durch Prüfung des Seminarplanes auf Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen.Die Nichtanwendung ...
Stand: 21.02.2022
Dialog: 6158
innerhalb eines festgelegten Ausgleichszeitraums (bspw. in den weniger auftragsreichen Monaten Januar bis März) mindestens einmal jährlich ausgeglichen werden muss. Das Jahresarbeitszeitkonto sollte dabei ein Saldo von 150 Über-/ Minusstunden nicht überschreiten, da es andernfalls wie ein Langzeitkonto gegen Insolvenz versichert werden muss (siehe § 7e SGB IV).Da es bezüglich der maximalen Anzahl von Plus ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 18187
. Stundenzettel, Dienstpläne). Aus den Aufzeichnungen muss für den einzelnen Arbeitnehmer die täglich geleistete Arbeitszeit ersichtlich sein. Nicht ausreichend sind Aufzeichnungen, bei denen nur die wöchentliche Arbeitszeit ersichtlich ist.Der Arbeitgeber kann intern andere Personen (auch den einzelnen Arbeitnehmer) beauftragen, die Aufzeichnungen für ihn durchzuführen. Sofern er diese Übertragungsmöglichkeit ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 4444
Arbeitszeit von 8 Stunden in dem Zeitraum eines halben Jahres nicht zu überschreiten.Für Pkt. 1 ist der 2. (ggfl. der 3.) Arbeitgeber verantwortlich.Da aber der Durchschnitt von 8 h werktäglich über den Zeitraum eines halben Jahres eingehalten werden muss, hat auch der erste Arbeitgeber seine Aufsichtspflicht wahrzunehmen."Mit der Ermittlungspflicht des Arbeitgebers korrespondiert die Auskunftspflicht ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 11861
und diese sind unterschiedlich, kann der Arbeitgeber bestimmen, dass die Arbeit an einem anderen Tag als dem Feiertag geleistet werden soll. Fällt der Feiertag hingegen auf einen üblichen Arbeitstag, muss der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung nicht nachholen und erhält Entgeltfortzahlung nach § 2 Entgeltfortzahlungsgesetz. ...
Stand: 14.06.2022
Dialog: 17731
/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Arbeitszeitschutz/Fragen-und-Antworten/faq-arbeitszeiterfassung.html*******************************************************************************************Der Arbeitgeber hat nach § 16 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) jede werktägliche Arbeitszeit aufzuzeichnen, die über 8 Stunden hinausgeht sowie jede Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 620
/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Arbeitszeitschutz/Fragen-und-Antworten/faq-arbeitszeiterfassung.html*****************************************************************************************************Das Arbeitszeitgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, werktägliche Arbeitszeiten der Arbeitnehmer aufzuzeichnen, die 8 Stunden überschreiten und ein Verzeichnis der Arbeitnehmer zu führen (§ 16 ArbZG ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 5432
, Kommentar Arbeitszeitgesetz).Der Arbeitnehmer ist in der Wahl seines Aufenthaltortes frei, wenn er seine jederzeitige Erreichbarkeit durch den Arbeitgeber gewährleisten kann. Hier kommt es nun auf die Tätigkeit des Arbeitsnehmers an, ob er sich in der Nähe seines Einsatzortes aufhalten muss oder nicht. Die Entfernung des Arbeitnehmers vom Arbeitsort darf dem Zweck der Rufbereitschaft nicht zuwider laufen ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 21331
von 24 Stunden jeweils die Arbeitszeit durch die Pausen (§ 4 ArbZG: 30-45 Minuten) zu unterbrechen ist. Gleiches gilt für die Ruhezeiten (§ 5 ArbZG: 11 Stunden). Geteilte Dienste sind möglich, wobei dann vom Arbeitgeber innerhalb eines 24-Stundenzeitraumes und des folgenden 24- Stundenzeitraumes jeweils die v.g. Vorschriften des ArbZG einzuhalten sind. Bei geteilten Diensten ist das Einhalten ...
Stand: 20.11.2023
Dialog: 16216
vereinbarten 13 bzw. 16 Stunden abgewichen werden muss. Die Belastungsanalyse ist somit ein Teil der gesetzlich geforderten Gefährdungsbeurteilung (Arbeitsschutzgesetz).Literatur speziell dazu ist bisher nicht bekannt. Allerdings liegen zu den oben angesprochenen Punkten (wie Nachtarbeit, lange Schichten ...) bereits seit längerem arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse vor, z.B. von der Bundesanstalt ...
Stand: 02.05.2022
Dialog: 3639
die Pflichten des Arbeitgebers dem Beschäftigten gegenüber (unsichere Gestaltung der Arbeitsbedingungen) den Arbeitgeber in Regress nehmen. In der Praxis kommt es aber nur selten dazu. Dies liegt u.a. an der Schwierigkeit, in solchen Fällen den Nachweis der Ursächlichkeit der Arbeitgeberhandlung für den eingetretenen Schaden nachzuweisen. Allerdings ist zu betonen, dass die Arbeitszeit generell so ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 1020
Bei der Beantwortung der Frage muss unterschieden werden, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt.Nach § 22 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) handelt ordnungswidrig, wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 11 Abs. 1 AZG einen Arbeitnehmer an allen Sonntagen beschäftigt oder entgegen § 11 Abs. 3 ArbZG einen Ersatzruhetag nicht oder nicht rechtzeitig gewährt.Die ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 11464
Arbeitszeitgesetz – ArbZG nicht ordnungsgemäß aufgezeichnet, liegt möglicherweise eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 22 Arbeitszeitgesetz vor.Bei Arbeits- oder Wegeunfällen i.V.m. unzulässigen Arbeitszeiten muss der Arbeitgeber u.U. mit dem Einleiten eines Strafverfahrens gemäß § 23 ArbZG rechnen. ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 1981
weiter, liegt vermutlich eine vorsätzliche Missachtung von Vorschriften vor und könnte damit den Verlust des Versicherungsschutzes bedeuten. Im Zweifel wird dies gerichtlich geregelt.Der Arbeitgeber ist nach § 16 (2) ArbZG verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 ArbZG hinausgehende Arbeitszeit aufzuzeichnen. In diesem Fall übernimmt diese Dokumentationspflicht vermutlich ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 19507
, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Diesbezüglich bitten wir Sie, sich an entsprechend autorisierte Stellen, wie Fachanwälte für Arbeitsrecht, Gewerkschaften, etc. zu wenden. Die Arbeitsgerichte bieten zum Teil kostenlose oder kostengünstige Beratungen an.Ein Informationsangebot zur Arbeitszeitgestaltung finden Sie im Internet unter https://www.mags.nrw/arbeitszeit-gestalten. ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 2040
zu bewerten, wie sie der Fahrtzeitersparnis des Beschäftigten zur Arbeitsstelle entspricht. Die darüberhinausgehende Fahrzeit, sowie Fahrzeiten zwischen Arbeitstätigkeiten bzw. Dienstgeschäften, ist als Arbeitszeit i.S. des ArbZG zu bewerten. Möchte der Arbeitgeber also die durch die Betriebsversammlung begründete Arbeitszeit veringern, so muss er Abteilungsversammlungen durchführen lassen. Der 10-Stunden ...
Stand: 22.05.2024
Dialog: 1867
Es kommt ganz darauf an, ob sich der Mitarbeiter in Rufbereitschaft befindet oder nicht.Befindet sich der Mitarbeiter nicht in Rufbereitschaft, gilt nach Arbeitszeitgesetz - ArbZG - § 3, dass die werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden nicht überschritten werden darf. Die Arbeitszeit darf auf 10 Stunden verlängert werden, wenn ein entsprechender Ausgleich erfolgt.Ist der Mitarbeiter nicht in Schich ...
Stand: 22.02.2025
Dialog: 21647
. 2 ArbZG gegenüber der Aufsichtsbehörde auch bei Vertrauensarbeitszeit weiterhin der Arbeitgeber verantwortlich ist.Dies schließt jedoch nicht aus, dass der Arbeitgeber die Führung der Arbeitszeitnachweise den Arbeitnehmern überträgt, sofern er durch gelegentliche, stichprobenartige Kontrollen die Einhaltung der Verpflichtung sicherstellt.Auch die Verantwortung der Einhaltung ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 26846
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt grundsätzlich für die Beschäftigung von Arbeitnehmern in allen Bereichen. Nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG finden die Bestimmungen des Gesetzes jedoch auf Arbeitnehmer, die in häuslicher Gemeinschaft mit den ihnen anvertrauten Personen zusammenleben und sie eigenverantwortlich erziehen, pflegen oder betreuen, keine Anwendung.Die Nichtanwendung des ArbZG auf diese Arb ...
Stand: 07.11.2023
Dialog: 2276