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dass sie in dieser Zeit nach Hause gehen und private Dinge erledigen können. Das ist nicht verboten. Eine Pause muss dann erst gewährt werden, wenn die Arbeitszeit länger als 6 Stunden am Stück beträgt.Grundsätzlich darf die Arbeitszeit von 10 Stunden täglich nicht überschritten werden. ...
Stand: 21.03.2024
Dialog: 23472
Wenn der Mitarbeiter einen PKW (weniger als 2,8 t) fährt, gilt für ihn das Arbeitszeitgesetz/ArbZG. Die EG-Verordnungen in Bezug auf die Lenk- und Ruhezeiten sowie das Fahrpersonalgesetz kommen hier nicht zur Anwendung.Die Zeiten, die der Mitarbeiter am Steuer sitzt, sind als Arbeitszeiten zu werten und zu den sonstigen Arbeitszeiten dazu zu zählen. Die Arbeitszeit darf Insgesamt 10 Stunden pro ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 16705
Beschäftigte dürfen gemäß § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) nicht mehr als 6 Stunden ohne Pause beschäftigt werden. Das ArbZG sieht keine kürzeren Intervalle für Containerbrückenfahrer vor. Kürzere ununterbrochene Arbeitzeiten können sich jedoch aus anderen gesetzlichen Regelungen ergeben:Gemäß Nummer 4.1 Absatz 1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind den Beschäftigten in der Nähe ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 2679
Bei Ihren Mitschülern ist vermutlich das Jugendarbeitsschutzgesetz zu beachten. Hier gibt es strengere Vorgaben u. a. bzgl. der Arbeits- und Pausenzeiten und der freien Samstage / 5-Tage-Woche. Da Sie aber über 18 Jahre alt sind, muss bei Ihnen nur das Arbeitszeitgesetz beachtet werden. Danach ergibt sich folgende Beurteilung:Die angegebenen Arbeitszeiten sind sowohl im Hinblick auf die durchschni ...
Stand: 02.09.2019
Dialog: 1077
Im Hinblick auf die tägliche Höchstarbeitszeit liegt die Obergrenze bei maximal 10 Stunden (§ 3 Arbeitszeitgesetz), zudem darf werktäglich im Halbjahresdurchschnitt acht Stunden nicht überschritten werden (§3 Arbeitszeitgesetz). Im vorliegenden Fall werden wie angegeben, diese Grenzen offensichtlich überschritten. Da mit dem Arbeitgeber nicht zu reden sein soll, bleibt betriebsintern nur die Mögli ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 1080
-minütige Pause zu unterbrechen.Auf der Grundlage der v.g. Ausführungen sollten Sie die geleisteten Arbeitszeiten nochmals überprüfen.Wenn tatsächlich ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz vorliegt, sollten Sie den Arbeitgeber, ggf. mit Unterstützung des Betriebsrates, auf die Thematik ansprechen und die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeiten und Ruhepausen einfordern.Wenn der Arbeitgeber Verstöße ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 14839
wiedergegeben und kommentiert.Arbeitszeitrechtlich sind grundsätzlich die Begriffe Wegezeit und Reisezeit zu unterscheiden.(Dienstliche) Wegezeiten sind Zeiten für alle während der Arbeitszeit, also nach Beginn und vor Ende der Arbeitszeit innerhalb oder außerhalb des Betriebsgeländes aus betrieblichem Anlass unternommenen Wege eines Arbeitnehmers innerhalb der Gemeindegrenzen des Betriebsortes. Diese ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 5561
erbrachten Arbeitszeiten hier rechtlich so gewertet werden, wie Arbeitszeit, die im Inland geleistet wird. Arbeitszeit wird nach § 2 Abs. 1 ArbZG als Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen definiert. Für die weitere Beurteilung ist es wichtig, dass klargestellt wird, welche Zeiten als Arbeitszeit zu werten sind. Problematisch ist im vorliegenden Fall die Einordnung der Reisezeiten, um ...
Stand: 20.06.2012
Dialog: 10636
In Ihrem Fall sind verschiedene Rahmenbedingungen gemäß Arbeitszeitgesetz (ArbZG) einzuhalten. Diese ergeben sich im Wesentlichen aus den §§ 3, 5 und 7 ArbZG.Die werktägliche Arbeitszeit beträgt grundsätzlich acht Stunden, sie kann mit Ausgleich auf zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten (beginnt immer am ersten Tag des Kalendermonats, z.B. 01.01. und endet am let ...
Stand: 24.04.2019
Dialog: 42686
Grundsätzlich kann zu den in der Frage genannten Zeiten aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht folgendes gesagt werden:Sofern der Monteur selber fährt, handelt es sich in allen drei Fällen um Arbeitszeit i.S. des Arbeitszeitgesetzes/ArbZG. Sofern der Monteur nicht selber fährt, handelt es sich nur dann um Arbeitszeit, wenn er während der Fahrt den Außendienst vor- oder nachbereitet, z.B. Aktenstudium ...
Stand: 12.05.2022
Dialog: 2502
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt für alle Arbeitnehmer in allen Beschäftigungsbereichen, also auch im Bereich der Müllabfuhr. Ausgenommen sind hier lediglich leitende Angestellte im Sinne des §5 (3) des Betriebsverfassungsgesetzes.Zweck des Arbeitszeitgesetzes ist es insbesondere den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer zu gewährleisten.Nach §2 ArbZG ist Arbeitszeit die Zeit vom Beginn ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 1353
nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). Die Ruhezeit (Ende einer Schicht bis zum Beginn der nächsten) muss grundsätzlich mindestens 11 Stunden betragen (§ 5 ArbZG). Wenn also Ende der Arbeitszeit 23:00 Uhr ist, darf am nächsten Tag erst um 10:00 Uhr mit der Arbeit wieder begonnen werden.Die Zeit, während der ein Fahrer auf das Ende einer Veranstaltung wartet, ist als Bereitschaftszeit zu werten. Bereitschaftszeiten ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 12886
. Gemäß § 3 ArbZG sind bis zu 10 Stunden werktägliche Arbeitszeit zulässig. Pausen gemäß § 4 ArbZG zählen nicht zur Arbeitszeit. Anders wäre der Sachverhalt bei An- und Abreise als Mitfahrer oder in öffentlichen Beförderungsmitteln zu beurteilen, wenn hierbei keine sonstige Arbeit (z. B. Aktenbearbeitung) verrichtet wird. In diesem Fall wären - unabhängig von vergütungsrechtlichen Aspekten ...
Stand: 21.02.2024
Dialog: 6635
Unter der Annahme, dass es sich bei den beschriebenen Arbeitszeiten um Vollzeitarbeit handelt und Zeiten von Arbeitsbereitschaft nicht enthalten sind, verstoßen diese in jedem Fall gegen die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG.Nach dem ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert ...
Stand: 21.10.2024
Dialog: 5872
Gemäß § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) darf die werktägliche (Montag bis Samstag) Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann bis auf zehn Stunden an Werktagen nur dann verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen (Ausgleichszeitraum) im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.Daraus ergibt sich, dass die ...
Stand: 22.07.2020
Dialog: 43223
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer in allen Beschäftigungsbereichen. Ausgenommen sind hier lediglich leitende Angestellte im Sinne des § 5 (3) des Betriebsverfassungsgesetzes.Nach § 2 ArbZG ist Arbeitszeit die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Nach § 3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden ...
Stand: 07.05.2025
Dialog: 1785
Abs. 3 BetrVG formuliert, dass die Betriebsratstätigkeit in der persönlichen Arbeitszeit des jeweiligen Betriebsratsmitglieds zu erfolgen hat; Zeiten die außerhalb liegen, sind durch Freistellung auszugleichen. Die Festlegung, dass die Betriebsratstätigkeit ehrenamtlich erfolgt, ist hier u.E. insbesondere vergütungsrechtlich zu sehen, damit bei Überstunden für den Betriebsrat (die im Rahmen ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 4407
Hinweis:Der Dialog gibt den aktuellen Gesetzestext des Arbeitszeitgesetz wieder. Jedoch wurde durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Beschluss vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21), festgestellt, dass in Deutschland die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichnen ist. Weitere Erläuterungen hierzu können den FAQ des BMAS entnommen werden https://www.bmas.de/DE/Arbe ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 12979
hier die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates. Hierzu führt der Kommentar zum Arbeitszeitgesetz von Zmarzlik/Anzinger in Rd. Nr. 40-46 u.a. folgendes aus: „Nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) hat der Betriebsrat über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie über die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage mitzubestimmen, soweit eine gesetzliche ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 1349
Ihre Auslegung ist dahingehend richtig, dass die Arbeitszeit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) bei mehreren Arbeitgebern zusammenzurechnen ist. Die Arbeitszeit ist hier jeweils die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen.§ 3 ArbZG stellt auf die werktägliche Arbeitszeit ab. Der Werktag beginnt z. B. nicht am Montag um 0:00 Uhr wie der Kalendertag, sondern ...
Stand: 22.03.2023
Dialog: 43543