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daher eine Zusammenrechnungspflicht vor. Die Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammen zurechnen und dürfen zusammen die gesetzlich festgelegten Höchstgrenzen nicht überschreiten.Aus der Zusammenrechnungsverpflichtung folgt, dass bei Doppelarbeitsverhältnissen beide Arbeitgeber für die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeit- und Ruhezeitbestimmungen verantwortlich sind, in erster Linie jedoch der Arbeitgeber ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 6447
Arbeitszeiten zu verbessern sowie2. den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung der Arbeitnehmer zu schützen. (§ 1 ArbZG)Dazu trifft das ArbZG Regelungen- zur Arbeitszeit der Arbeitnehmer - zu Ruhepausen - zur Ruhezeit- zur Nacht- und Schichtarbeit sowie- zur Sonn- und Feiertagsruhe.Grundsätzlich obliegt es dem Arbeitgeber, dass die vom ArbZG ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 12979
Ihre Auslegung ist dahingehend richtig, dass die Arbeitszeit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) bei mehreren Arbeitgebern zusammenzurechnen ist. Die Arbeitszeit ist hier jeweils die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen.§ 3 ArbZG stellt auf die werktägliche Arbeitszeit ab. Der Werktag beginnt z. B. nicht am Montag um 0:00 Uhr wie der Kalendertag, sondern ...
Stand: 22.03.2023
Dialog: 43543
von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, die vorgenannten Höchstarbeitszeiten einzuhalten. Das bedeutet aber auch, dass Arbeitszeiten bis zu 10 Stunden möglich sind, wenn im v.g. Ausgleichszeitraum der Durchschnitt von acht Stunden werktäglich nicht überschritten wird.Da in vielen Branchen ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 14839
Auch bei Sonn- und Feiertagsarbeit muss der Arbeitgeber die maximal zulässigen Arbeitszeiten und Mindestruhezeiten gewährleisten. Unter § 11 "Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung" im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist dazu folgendes festgelegt:"Für die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen gelten die §§ 3 bis 8 entsprechend, jedoch dürfen durch die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 6912
Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst sind in vollem Umfang Arbeitszeit. Ohne eine abweichende tarifliche Regelung (§§ 7 und 12 Arbeitszeitgesetz - ArbZG) dürfen die Grenzen des § 3 ArbZG nicht überschritten werden.Eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit ist nur durch einen Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrages mit entsprechender Öffnungsklausel in einer Betriebs ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 19832
wiedergegeben und kommentiert.Arbeitszeitrechtlich sind grundsätzlich die Begriffe Wegezeit und Reisezeit zu unterscheiden.(Dienstliche) Wegezeiten sind Zeiten für alle während der Arbeitszeit, also nach Beginn und vor Ende der Arbeitszeit innerhalb oder außerhalb des Betriebsgeländes aus betrieblichem Anlass unternommenen Wege eines Arbeitnehmers innerhalb der Gemeindegrenzen des Betriebsortes. Diese ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 5561
der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber das Einverständnis eines Arbeitnehmers zwingend erforderlich ist, sind in dem Gesetz nicht enthalten. Daher handelt es sich bei der gestellten Frage um eine primär privatrechtliche Frage (Arbeitsrecht, Tarifrecht), die von der Arbeitsschutzverwaltung nicht erschöpfend beantwortet werden kann. Der Kommentar zum Arbeitszeitgesetz von Zmarzlik/Anzinger führt hierzu in § 1 Rd ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 1349
sich aus Vollarbeitszeit und Bereitschaftszeiten entsprechend des anzuwendenden Tarifvertrages zusammensetzen würde.Wir gehen davon aus, dass in Ihrem Arbeitsvertrag andere (gesetzeskonforme) Arbeitszeiten vereinbart sind. Sie haben daher die Möglichkeit gegenüber dem Arbeitgeber, ggf. mit Unterstützung/vorheriger Beratung durch eine im Arbeitsrecht autorisierte Stelle wie Gewerkschaft oder Fachanwalt für Arbeitsrecht ...
Stand: 21.10.2024
Dialog: 5872
Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Arbeitszeit, die über eine werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden hinausgeht, muss der Arbeitgeber aufzeichnen (§§ 3 und 16 ArbZG).Erledigt ein Arbeitnehmer private Dinge im Büro, handelt es sich dabei nicht um Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Arbeitsschutzrechtliche Vorschriften stehen ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 7767
Wenn der Mitarbeiter einen PKW (weniger als 2,8 t) fährt, gilt für ihn das Arbeitszeitgesetz/ArbZG. Die EG-Verordnungen in Bezug auf die Lenk- und Ruhezeiten sowie das Fahrpersonalgesetz kommen hier nicht zur Anwendung.Die Zeiten, die der Mitarbeiter am Steuer sitzt, sind als Arbeitszeiten zu werten und zu den sonstigen Arbeitszeiten dazu zu zählen. Die Arbeitszeit darf Insgesamt 10 Stunden pro ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 16705
Die Beurteilung von Fahrtzeiten führt immer wieder zu Diskussionen, da die in der Praxis anzutreffenden Situationen (Abfahrtort, Einsatzstellen, Fahrtzeit, Fahrzeugführer/Beifahrer, etc.) stark variieren. Auch werden in dem für Arbeitszeiten maßgeblichen Arbeitszeitgesetz keine abschließenden Festlegungen zur Beurteilung von Fahrtzeiten getroffen.Daher muss stets der jeweilige Einzelfall ...
Stand: 16.11.2023
Dialog: 5221
vor, der die Anwendung des § 14 Abs. 1 ArbZG ausschließt.Der Arbeitgeber muss die Touren so planen, dass sie innerhalb der zulässigen werktäglichen Arbeitszeit leistbar sind. Er muss bei seiner Planung alle besonderen Umstände (auch hohes Verkehrsaufkommen) berücksichtigen.Sie haben die Möglichkeit, sich bei der für Sie zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. Beschwerden werden dort anonym behandelt.Die ...
Stand: 07.06.2023
Dialog: 1622
ein Einsatz. Die tägliche Ruhezeit wurde eingehalten.Beispiel 2: Arbeitszeit wie oben. Der Einsatz in der Bereitschaftszeit erfolgt um 23:00 Uhr und dauert bis 02:00 Uhr. Der Arbeitsbeginn darf dann nicht vor 13:00 Uhr liegen. Der Arbeitgeber muss dann die Fehlzeit aber nicht vergüten, da er diese nicht veranlasst hat, sondern vom Gesetzgeber verlangt wird. Meist gibt es jedoch hierzu betriebliche ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 17980
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer in allen Beschäftigungsbereichen. Ausgenommen sind hier lediglich leitende Angestellte im Sinne des § 5 (3) des Betriebsverfassungsgesetzes.Nach § 2 ArbZG ist Arbeitszeit die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Nach § 3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden ...
Stand: 07.05.2025
Dialog: 1785
Rettungsassistenten um Arbeitszeit im Sinne des § 3 ArbZG. Zur Arbeitszeit zählen auch alle Zeiten der Arbeitsbereitschaft. Arbeitsbereitschaft unterscheidet sich von Vollarbeit dadurch, dass der Arbeitnehmer sich am vom Arbeitgeber bestimmten Ort aufhalten muss um dort oder von dort aus zeitweilig zur Arbeit herangezogen zu werden, ansonsten aber in der Wartezeit keine Tätigkeit ausübt. Zeiten ...
Stand: 20.06.2012
Dialog: 10636
Arbeitszeitgesetz – ArbZG nicht ordnungsgemäß aufgezeichnet, liegt möglicherweise eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 22 Arbeitszeitgesetz vor.Bei Arbeits- oder Wegeunfällen i.V.m. unzulässigen Arbeitszeiten muss der Arbeitgeber u.U. mit dem Einleiten eines Strafverfahrens gemäß § 23 ArbZG rechnen. ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 2399
Im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist der Begriff „Reisezeit“ nicht definiert. Reisezeiten können Arbeitszeit oder auch Ruhezeit sein. Der Länderausschuss für Arbeitsschutz (LASI-UA3) hat hierzu am 25.1.1996 folgenden Beschluss gefasst:„Wegezeiten vom Wohnort zur Betriebsstätte und zurück sind keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Bei der Entscheidung, ob Reisezeiten auf die Arbeitszeit ...
Stand: 21.02.2024
Dialog: 6635
Arbeitsschutzrechtlich sind Regelungen zur Arbeitszeit, zu Ruhepausen und Ruhezeiten im Arbeitszeitgesetz - ArbZG getroffen. Nach dem ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 12886
Im Hinblick auf die tägliche Höchstarbeitszeit liegt die Obergrenze bei maximal 10 Stunden (§ 3 Arbeitszeitgesetz), zudem darf werktäglich im Halbjahresdurchschnitt acht Stunden nicht überschritten werden (§3 Arbeitszeitgesetz). Im vorliegenden Fall werden wie angegeben, diese Grenzen offensichtlich überschritten. Da mit dem Arbeitgeber nicht zu reden sein soll, bleibt betriebsintern nur ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 1080