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Im Hinblick auf die tägliche Höchstarbeitszeit liegt die Obergrenze bei maximal 10 Stunden (§ 3 Arbeitszeitgesetz), zudem darf werktäglich im Halbjahresdurchschnitt acht Stunden nicht überschritten werden (§3 Arbeitszeitgesetz). Im vorliegenden Fall werden wie angegeben, diese Grenzen offensichtlich überschritten. Da mit dem Arbeitgeber nicht zu reden sein soll, bleibt betriebsintern nur ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 1080
ist die vom Arbeitszeitgesetz benannte Regelarbeitszeit, hier acht Stunden pro Werktag mal sechs mögliche Werktage = max. 48 Stunden pro Woche im Durchschnitt, wobei in der Regel im Arbeitsvertrag eine Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche vereinbart wird.Wenn z. B. am Mittwoch bei Arbeitgeber 1 eine Arbeitszeit von sechs Stunden erbracht wird, verbleiben an diesen Mittwoch noch maximal weitere vier Stunden als Arbeitszeit ...
Stand: 22.03.2023
Dialog: 43543
Auch bei Sonn- und Feiertagsarbeit muss der Arbeitgeber die maximal zulässigen Arbeitszeiten und Mindestruhezeiten gewährleisten. Unter § 11 "Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung" im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist dazu folgendes festgelegt:"Für die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen gelten die §§ 3 bis 8 entsprechend, jedoch dürfen durch die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 6912
In Ihrem Fall sind verschiedene Rahmenbedingungen gemäß Arbeitszeitgesetz (ArbZG) einzuhalten. Diese ergeben sich im Wesentlichen aus den §§ 3, 5 und 7 ArbZG.Die werktägliche Arbeitszeit beträgt grundsätzlich acht Stunden, sie kann mit Ausgleich auf zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten (beginnt immer am ersten Tag des Kalendermonats, z.B. 01.01. und endet ...
Stand: 24.04.2019
Dialog: 42686
Im Arbeitszeitgesetz -ArbZG- findet sich in § 2 folgendes:"Zweck des Gesetzes ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland und in der ausschließlichen Wirtschaftszone bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern (...)."Das Arbeitszeitgesetz findet demnach für Arbeitgeber ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 26394
Tätigkeiten von Betriebsratsmitgliedern stehen im wohlverstandenen Interesse auch des Arbeitgebers. (s. Urteil des OVG NRW 4 A 1403/08 vom 10.05.2011, Rd.Nr. 71, 77, 88) Dieses Urteil bezieht sich zwar auf die Teilnahme an Betriebsversammlungen, stellt aber viele Aspekte des Zusammenspiels von Betriebsverfassungsgesetz - BetrVfG und Arbeitszeitgesetz - ArbZG klar.Die Begriffe der Arbeitszeit ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 4407
werden. Weitere Regelungen z.B. für Arbeitsbereitschaft i.V.m. entsprechenden tarifvertraglichen Regelungen finden sich unter § 7 ArbZG.In außergewöhnlichen Fällen (Notfälle, etc.) sind weitere Abweichungen zulässig (§ 14 ArbZG).Grundsätzlich ist aber davon auszugehen, dass die unter § 3 ArbZG genannten Arbeitszeiten (maximal 10 Stunden) auch bei der Montage einer Anlage einzuhalten sind.Eine Mitteilung an die zuständige ...
Stand: 06.04.2022
Dialog: 5110
, dass durch ein zweites Arbeitsverhältnis die gesetzlichen Höchstgrenzen überschritten werden, muss er einschreiten und die Nebentätigkeit ganz oder teilweise untersagen.Ob dies bei Ihrer Tätigkeit der Fall ist, müsste unter Berücksichtigung der Arbeits- und Ruhezeiten im Einzelfall, ggf. von der zuständigen Arbeitsschutzbehörde, geprüft werden.Werden die gemäß ArbZG maximal zulässigen Arbeitszeiten eingehalten, hängt ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 6447
Arbeitsschutzrechtlich begrenzt das Arbeitszeitgesetz – ArbZG die maximal zulässige werktägliche Höchstarbeitszeit der Beschäftigten, wobei Werktage die Wochentage Montag bis Samstag sind.§ 3 ArbZG:Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 14839
außergewöhnlicher Fälle, im vorliegenden Fall Reparaturmaßnahmen, zu verneinen. Diese Situationen müssen organisatorisch vorausplanend bewältigt werden.Eine Überschreitung der maximalen werktäglichen Arbeitszeit von 10 Stunden und die Inanspruchnahme anderer Ausnahmen des § 14 ArbZG sind daher nicht zulässig. ...
Stand: 08.03.2023
Dialog: 43786
Arbeitsschutzrechtlich sind Regelungen zur Arbeitszeit, zu Ruhepausen und Ruhezeiten im Arbeitszeitgesetz - ArbZG getroffen. Nach dem ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 12886
Die Beurteilung von Fahrtzeiten führt immer wieder zu Diskussionen, da die in der Praxis anzutreffenden Situationen (Abfahrtort, Einsatzstellen, Fahrtzeit, Fahrzeugführer/Beifahrer, etc.) stark variieren. Auch werden in dem für Arbeitszeiten maßgeblichen Arbeitszeitgesetz keine abschließenden Festlegungen zur Beurteilung von Fahrtzeiten getroffen.Daher muss stets der jeweilige Einzelfall ...
Stand: 16.11.2023
Dialog: 5221
der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber das Einverständnis eines Arbeitnehmers zwingend erforderlich ist, sind in dem Gesetz nicht enthalten. Daher handelt es sich bei der gestellten Frage um eine primär privatrechtliche Frage (Arbeitsrecht, Tarifrecht), die von der Arbeitsschutzverwaltung nicht erschöpfend beantwortet werden kann. Der Kommentar zum Arbeitszeitgesetz von Zmarzlik/Anzinger führt hierzu in § 1 Rd ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 1349
Grundsätzlich kann zu den in der Frage genannten Zeiten aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht folgendes gesagt werden:Sofern der Monteur selber fährt, handelt es sich in allen drei Fällen um Arbeitszeit i.S. des Arbeitszeitgesetzes/ArbZG. Sofern der Monteur nicht selber fährt, handelt es sich nur dann um Arbeitszeit, wenn er während der Fahrt den Außendienst vor- oder nachbereitet, z.B. Aktenstudium ...
Stand: 12.05.2022
Dialog: 2502
Wenn der Mitarbeiter einen PKW (weniger als 2,8 t) fährt, gilt für ihn das Arbeitszeitgesetz/ArbZG. Die EG-Verordnungen in Bezug auf die Lenk- und Ruhezeiten sowie das Fahrpersonalgesetz kommen hier nicht zur Anwendung.Die Zeiten, die der Mitarbeiter am Steuer sitzt, sind als Arbeitszeiten zu werten und zu den sonstigen Arbeitszeiten dazu zu zählen. Die Arbeitszeit darf Insgesamt 10 Stunden pro ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 16705
entsprechender individualrechtlicher Regelung). Arbeitszeiten innerhalb der Rufbereitschaft sind Teil der werktäglichen Arbeitszeit des Arbeitnehmers. Deshalb gelten auch für diese Arbeitszeiten die Grenzen der werktäglichen Höchstarbeitszeit von max. 10 Stunden/Tag. Dabei sind alle Arbeitszeiten innerhalb des Werktages zusammenzurechnen.Bei einer Tagesarbeitszeit von z. B. 8 Stunden bleiben also noch 2 ...
Stand: 23.11.2024
Dialog: 44043
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) trifft keine Aussagen über zulässige wöchentliche Höchstarbeitszeiten. Diese können daher nur indirekt erschlossen werden.Nach dem Arbeitszeitgesetz ist eine 6-Tage-Woche (Montag bis Samstag) zulässig. Dabei darf acht Stunden täglich gearbeitet werden. Grundsätzlich gilt, dass die Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden kann, wenn innerhalb ...
Stand: 10.06.2024
Dialog: 583
erbrachten Arbeitszeiten hier rechtlich so gewertet werden, wie Arbeitszeit, die im Inland geleistet wird. Arbeitszeit wird nach § 2 Abs. 1 ArbZG als Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen definiert. Für die weitere Beurteilung ist es wichtig, dass klargestellt wird, welche Zeiten als Arbeitszeit zu werten sind. Problematisch ist im vorliegenden Fall die Einordnung der Reisezeiten, um ...
Stand: 20.06.2012
Dialog: 10636
Eine Verlängerung der werktäglichen Arbeitszeit über zwölf Stunden hinaus kann nicht mit § 7 Abs. 9 Arbeitszeitgesetz - ArbZG begründet werden.§ 7 Abs. 9 ArbZG fordert, dass bei einer Verlängerung der werktäglichen Arbeitszeit über zwölf Stunden hinaus, im unmittelbaren Anschluss an die Beendigung der Arbeitszeit eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden gewährt werden muss.Diese Vorschrift greift ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 15574
wiedergegeben und kommentiert.Arbeitszeitrechtlich sind grundsätzlich die Begriffe Wegezeit und Reisezeit zu unterscheiden.(Dienstliche) Wegezeiten sind Zeiten für alle während der Arbeitszeit, also nach Beginn und vor Ende der Arbeitszeit innerhalb oder außerhalb des Betriebsgeländes aus betrieblichem Anlass unternommenen Wege eines Arbeitnehmers innerhalb der Gemeindegrenzen des Betriebsortes. Diese ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 5561