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nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). Die Ruhezeit (Ende einer Schicht bis zum Beginn der nächsten) muss grundsätzlich mindestens 11 Stunden betragen (§ 5 ArbZG). Wenn also Ende der Arbeitszeit 23:00 Uhr ist, darf am nächsten Tag erst um 10:00 Uhr mit der Arbeit wieder begonnen werden.Die Zeit, während der ein Fahrer auf das Ende einer Veranstaltung wartet, ist als Bereitschaftszeit zu werten. Bereitschaftszeiten ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 12886
als 1 Stunde pro Arbeitsschicht darf nur in begründeten Fällen eingeplant werden.Außerdem ist zu beachten, dass die Ruhezeit zwischen den Arbeitsschichten nicht weniger als 11 Stunden beträgt.Bei einer Unterbrechung der Arbeitszeit von 4 Stunden am Stück spricht man eher von geteilten Schichten. Das ist nur dann sinnvoll, wenn die Arbeitnehmer/innen in der Nähe des Arbeitsplatzes wohnen, so ...
Stand: 21.03.2024
Dialog: 23472
eine gesetzliche Ruhezeit eingehalten wurde, beginnt mit der Arbeitsaufnahme in der Rufbereitschaft ein neuer „individueller Werktag“ und die Arbeitszeit innerhalb der Rufbereitschaft zählt dann zum folgenden Arbeitstag (z. B. Beginn der Rufbereitschaft um 16:00 und Einsatz ab 03:30 Uhr: Bei Einsatzbeginn sind 11 Stunden Ruhezeit eingehalten und um 03:30 beginnt arbeitszeitrechtlich ein neuer „individueller ...
Stand: 23.11.2024
Dialog: 44043
Grundsätzlich muss nach einer Arbeitsschicht eine tägliche Ruhezeit von mindestens 11 Stunden eingehalten werden (§ 5 Arbeitszeitgesetz). Wenn man also in der Bereitschaftszeit zur Arbeit gerufen wird, muss entweder vor dem Einsatz oder nach dem Einsatz eine Ruhezeit von 11 Stunden gelegen haben bzw. liegen.Beispiel 1: Die Arbeitszeit endet um 17:00 Uhr. Um 5:00 Uhr am nächsten Morgen erfolgt ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 17980
ist, dass- insbesondere § 1 und § 6 ArbZG beachtet werden, um eine Überlastung des Arbeitnehmers (Arbeits- und Gesundheitsschutz) zu vermeiden,- in einer Woche max. im Durchschnitt 48 Stunden gearbeitet werden (Ausgleichszeitraum: in Abhängigkeit, ob das ArbZG gilt oder ein Tarifvertrag),- nach einen Dienst, welcher länger als zwölf Stunden dauert, mindestens elf Stunden Ruhezeit gewährt werden (§ 7 Abs. 9 ArbZG ...
Stand: 24.04.2019
Dialog: 42686
oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden nicht überschreiten. Ruhepausen bleiben gemäß § 4 ArbZG bei der Ermittlung der Arbeitszeit unberücksichtigt. Auch muss bei Sonntagsarbeit die Mindestruhezeit von 11 Stunden nach Beendigung der Arbeitszeit eingehalten werden.Der Betriebsrat hat bei der Festsetzung der Lage der Arbeitszeit, der Ruhepausen und der Ruhezeiten an Sonn- unf Feiertagen ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 6912
individuell mit dem Beginn der Arbeit am Montag, z. B. um 06:00 Uhr. Der Werktag endet nach der Schicht/dem Dienst und bei mehreren Arbeitsstellen nach dem Ende der letzten Arbeit grundsätzlich nach einer Ruhezeit (Ausnahmen siehe § 5 Abs. 2 bzw. § 7 ArbZG) von mindestens elf Stunden.Da das ArbZG auf die werktägliche Arbeitszeit abstellt, scheidet die Berechnung einer durchschnittlichen Arbeitszeit ...
Stand: 22.03.2023
Dialog: 43543
werden, wenn verschiedene Einsatzstellen angefahren werden. In diesem Fall wären die Fahrten zwischen den einzelnen Einsatzstellen als Arbeitszeit zu werten. Die tägliche Arbeitszeit darf insgesamt 10 Stunden nicht überschreiten.Zwischen dem Ende der Arbeitszeit an der letzten Einsatzstelle und dem Arbeitsbeginn am nächsten Tag muss eine Ruhezeit von 11 Stunden eingehalten werden.Eine abschließende Beurteilung ...
Stand: 16.11.2023
Dialog: 5221
Eine Verlängerung der werktäglichen Arbeitszeit über zwölf Stunden hinaus kann nicht mit § 7 Abs. 9 Arbeitszeitgesetz - ArbZG begründet werden.§ 7 Abs. 9 ArbZG fordert, dass bei einer Verlängerung der werktäglichen Arbeitszeit über zwölf Stunden hinaus, im unmittelbaren Anschluss an die Beendigung der Arbeitszeit eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden gewährt werden muss.Diese Vorschrift greift ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 15574
Unter der Annahme, dass es sich bei den beschriebenen Arbeitszeiten um Vollzeitarbeit handelt und Zeiten von Arbeitsbereitschaft nicht enthalten sind, verstoßen diese in jedem Fall gegen die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG.Nach dem ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert ...
Stand: 21.10.2024
Dialog: 5872
Im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist der Begriff „Reisezeit“ nicht definiert. Reisezeiten können Arbeitszeit oder auch Ruhezeit sein. Der Länderausschuss für Arbeitsschutz (LASI-UA3) hat hierzu am 25.1.1996 folgenden Beschluss gefasst:„Wegezeiten vom Wohnort zur Betriebsstätte und zurück sind keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Bei der Entscheidung, ob Reisezeiten auf die Arbeitszeit ...
Stand: 21.02.2024
Dialog: 6635
Wenn der Mitarbeiter einen PKW (weniger als 2,8 t) fährt, gilt für ihn das Arbeitszeitgesetz/ArbZG. Die EG-Verordnungen in Bezug auf die Lenk- und Ruhezeiten sowie das Fahrpersonalgesetz kommen hier nicht zur Anwendung.Die Zeiten, die der Mitarbeiter am Steuer sitzt, sind als Arbeitszeiten zu werten und zu den sonstigen Arbeitszeiten dazu zu zählen. Die Arbeitszeit darf Insgesamt 10 Stunden pro ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 16705
Stunden nicht überschreiten (§ 3 ArbZG). Auch muss die Ruhezeit von 11 Stunden zwischen zwei Arbeitsschíchten gewährleistet sein (§ 5 ArbZG). In allen anderen Fällen muss eine Einzelfallbetrachtung vorgenommen werden.Es empfiehlt sich, in Zweifelsfällen mit der zuständigen Arbeitsschutzbehörde Kontakt aufzunehmen und die arbeitsschutzrechtliche Bewertung zu klären. Adressen der Arbeitsschutzbehörden ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 5561
, Abrechnungen usw.Fährt der Monteur selber, käme er auf eine Arbeitszeit von 15 Stunden. Damit würde die Arbeitszeit in jedem Fall außerhalb der nach dem Arbeitszeitgesetz regulär zulässigen Arbeitszeit liegen (Grundsätzlich 8 Stunden, unter bestimmten Voraussetzungen bis 10 Stunden). Auch wäre die im ArbZG geforderte ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden nach Beendigung der täglichen ...
Stand: 12.05.2022
Dialog: 2502
bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen.Nach §3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.Arbeitszeiten über 10 Stunden sind grundsätzlich - abgesehen von Notfällen ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 1353
Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.Nach § 5 Abs. 1 ArbZG müssen Arbeitnehmer nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben. Hiervon lässt das ArbZG einige wenige Ausnahmen zu, die u.a. abhängig ist von der Art der ausgeübten Tätigkeit.Im Betrieb sollen in Belangen des Arbeits ...
Stand: 07.05.2025
Dialog: 1785
„Im Anschluss an eine konkrete Arbeitsschicht muss eine Mindestruhepause gewährt werden. Aufgrund dieser Ruhepause ist unter Umständen ein regulärer Dienstbeginn nicht möglich....":Es handelt sich nach der Fragestellung nicht um Ruhepausen, sondern um die Ruhezeit zwischen zwei Schichten, die nach § 5 ArbZG mindestens elf Stunden beträgt. (Verkürzungen für bestimmte Branchen nach § 5 (2) ArbZG oder aufgrund ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 1349
). Wird die Arbeitszeit über zwölf Stunden hinaus verlängert, muss im unmittelbaren Anschluss an die Beendigung der Arbeitszeit eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden gewährt werden (§ 7 Abs. 9 ArbZG). Für viele Rettungsorganisationen existieren entsprechende abweichende tarifliche Regelungen. Leider enthält die Fragestellung keinen Hinweis auf den Träger des Auslandsrückholdienstes und auch keine Aussage ...
Stand: 20.06.2012
Dialog: 10636
, ununterbrochene Einsatzzeiten der Brückenfahrer auf maximal 2 Stunden zu beschränken und durch Pausen oder durch andere Aufgaben, die weniger Konzentration und eine ergonomisch unbedenkliche Körperhaltung erfordern, abzuwechseln. Die konkrete Festlegung erfolgt in der Regel nach Beteiligung des betriebsärztlichen Dienstes und der Personalvertretung im Rahmen einer Dienstvereinbarung. ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 2679
Gemäß § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) darf die werktägliche (Montag bis Samstag) Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann bis auf zehn Stunden an Werktagen nur dann verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen (Ausgleichszeitraum) im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.Daraus ergibt ...
Stand: 22.07.2020
Dialog: 43223