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Auch bei Sonn- und Feiertagsarbeit muss der Arbeitgeber die maximal zulässigen Arbeitszeiten und Mindestruhezeiten gewährleisten. Unter § 11 "Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung" im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist dazu folgendes festgelegt:"Für die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen gelten die §§ 3 bis 8 entsprechend, jedoch dürfen durch die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 6912
Werktag“, der die Ausschöpfung der 10-Stunden-Höchstarbeitszeit ermöglicht).Im Fall eines Einsatzes ist zu beachten, dass die tägliche Ruhezeit von 11 Stunden gemäß § 5 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) „ununterbrochen“ zu gewähren ist und dass ein Einsatz innerhalb der Rufbereitschaft die Ruhezeit unterbricht..Für bestimmte Branchen gibt die Möglichkeit der Ruhezeitverkürzung aufgrund gesetzlicher ...
Stand: 23.11.2024
Dialog: 44043
Eine Verlängerung der werktäglichen Arbeitszeit über zwölf Stunden hinaus kann nicht mit § 7 Abs. 9 Arbeitszeitgesetz - ArbZG begründet werden.§ 7 Abs. 9 ArbZG fordert, dass bei einer Verlängerung der werktäglichen Arbeitszeit über zwölf Stunden hinaus, im unmittelbaren Anschluss an die Beendigung der Arbeitszeit eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden gewährt werden muss.Diese Vorschrift greift ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 15574
Grundsätzlich muss nach einer Arbeitsschicht eine tägliche Ruhezeit von mindestens 11 Stunden eingehalten werden (§ 5 Arbeitszeitgesetz). Wenn man also in der Bereitschaftszeit zur Arbeit gerufen wird, muss entweder vor dem Einsatz oder nach dem Einsatz eine Ruhezeit von 11 Stunden gelegen haben bzw. liegen.Beispiel 1: Die Arbeitszeit endet um 17:00 Uhr. Um 5:00 Uhr am nächsten Morgen erfolgt ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 17980
hier die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates. Hierzu führt der Kommentar zum Arbeitszeitgesetz von Zmarzlik/Anzinger in Rd. Nr. 40-46 u.a. folgendes aus: „Nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) hat der Betriebsrat über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie über die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage mitzubestimmen, soweit eine gesetzliche ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 1349
als 1 Stunde pro Arbeitsschicht darf nur in begründeten Fällen eingeplant werden.Außerdem ist zu beachten, dass die Ruhezeit zwischen den Arbeitsschichten nicht weniger als 11 Stunden beträgt.Bei einer Unterbrechung der Arbeitszeit von 4 Stunden am Stück spricht man eher von geteilten Schichten. Das ist nur dann sinnvoll, wenn die Arbeitnehmer/innen in der Nähe des Arbeitsplatzes wohnen, so ...
Stand: 21.03.2024
Dialog: 23472
werden, wenn verschiedene Einsatzstellen angefahren werden. In diesem Fall wären die Fahrten zwischen den einzelnen Einsatzstellen als Arbeitszeit zu werten. Die tägliche Arbeitszeit darf insgesamt 10 Stunden nicht überschreiten.Zwischen dem Ende der Arbeitszeit an der letzten Einsatzstelle und dem Arbeitsbeginn am nächsten Tag muss eine Ruhezeit von 11 Stunden eingehalten werden.Eine abschließende Beurteilung ...
Stand: 16.11.2023
Dialog: 5221
nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). Die Ruhezeit (Ende einer Schicht bis zum Beginn der nächsten) muss grundsätzlich mindestens 11 Stunden betragen (§ 5 ArbZG). Wenn also Ende der Arbeitszeit 23:00 Uhr ist, darf am nächsten Tag erst um 10:00 Uhr mit der Arbeit wieder begonnen werden.Die Zeit, während der ein Fahrer auf das Ende einer Veranstaltung wartet, ist als Bereitschaftszeit zu werten. Bereitschaftszeiten ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 12886
Stunden nicht überschreiten (§ 3 ArbZG). Auch muss die Ruhezeit von 11 Stunden zwischen zwei Arbeitsschíchten gewährleistet sein (§ 5 ArbZG). In allen anderen Fällen muss eine Einzelfallbetrachtung vorgenommen werden.Es empfiehlt sich, in Zweifelsfällen mit der zuständigen Arbeitsschutzbehörde Kontakt aufzunehmen und die arbeitsschutzrechtliche Bewertung zu klären. Adressen der Arbeitsschutzbehörden ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 5561
- oder Dienstvereinbarung möglich.Die abweichenden tariflichen Regelungen gelten als Betriebsnormen norminativ für alle Arbeitnehmer in Betrieben tarifgebundener Arbeitgeber. Sie gelten dagegen nicht unmittelbar für die Arbeitnehmer in Betrieben nicht tarifgebundener Arbeitgeber. Um trotzdem einheitliche Arbeitsbedingungen für alle Betriebe eines Beschäftigungszweiges zu ermöglichen, gestattet § 7 Abs. 3 Satz 1 ArbZG ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 19832
Ein außergewöhnlicher Fall im Sinne des § 14 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG ist ein besonderes, nicht vorhersehbares Ereignis, welches unabhängig vom Willen des Betroffenen eingetreten ist und dessen Folgen nicht auf andere Weise als durch Abweichung von den regulären Arbeitszeitvorschriften zu beseitigen ist.Treten jedoch die Umstände, die eine Abweichung erfordern, mit einer gewissen ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 12330
- und Feiertagen, wie in Ihrem Fall, gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG zulässig ist.Gemäß § 7 ArbZG kann in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrages in einer Betriebs oder Dienstvereinbarung zugelassen werden, dass die Arbeitszeit – sofern in einem erheblichen Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst anfällt – bis auf 24 Stunden (einschließlich der Ruhepausen) verlängert wird. Darüber hinaus ...
Stand: 24.04.2025
Dialog: 42686
Abs. 3 BetrVG formuliert, dass die Betriebsratstätigkeit in der persönlichen Arbeitszeit des jeweiligen Betriebsratsmitglieds zu erfolgen hat; Zeiten die außerhalb liegen, sind durch Freistellung auszugleichen. Die Festlegung, dass die Betriebsratstätigkeit ehrenamtlich erfolgt, ist hier u.E. insbesondere vergütungsrechtlich zu sehen, damit bei Überstunden für den Betriebsrat (die im Rahmen ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 4407
über die werktägliche Arbeitszeit vorübergehend keine Anwendung (vgl. § 14 Abs. 1 ArbZG).Notfälle sind alle Fälle höherer Gewalt, insbesondere Naturereignisse (z.B. Überschwemmungen, Unwetter). Ein außergewöhnlicher Fall ist zwar nicht wie der Notfall ein ungewöhnliches, aber immerhin ein besonderes Ereignis und damit ein besonderer Ausnahmefall. In Notfällen und in außergewöhnlichen Fällen darf dann auch über 10 Std ...
Stand: 07.06.2023
Dialog: 1622
Ihre Auslegung ist dahingehend richtig, dass die Arbeitszeit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) bei mehreren Arbeitgebern zusammenzurechnen ist. Die Arbeitszeit ist hier jeweils die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen.§ 3 ArbZG stellt auf die werktägliche Arbeitszeit ab. Der Werktag beginnt z. B. nicht am Montag um 0:00 Uhr wie der Kalendertag, sondern ...
Stand: 22.03.2023
Dialog: 43543
erbrachten Arbeitszeiten hier rechtlich so gewertet werden, wie Arbeitszeit, die im Inland geleistet wird. Arbeitszeit wird nach § 2 Abs. 1 ArbZG als Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen definiert. Für die weitere Beurteilung ist es wichtig, dass klargestellt wird, welche Zeiten als Arbeitszeit zu werten sind. Problematisch ist im vorliegenden Fall die Einordnung der Reisezeiten, um ...
Stand: 20.06.2012
Dialog: 10636
keine Anwendung. Der Begriff des Arbeitnehmers ist als Rechtsbegriff in diesem Zusammenhang nicht näher definiert. Der Bundesgerichtshof geht jedoch in der Regel davon aus, dass ein Geschäftsführer einer GmbH kein Arbeitnehmer ist. Des Weiteren ist das Gesetz nach § 18 nicht anzuwenden auf " leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes (...)".Zur weiteren Definition ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 26394
Regressansprüche des Unfallversicherungsträgers gegenüber dem Unternehmer / Versicherten bei "groben"/vorsätzlichen Verstößen gegen Arbeitszeitbestimmungen und dadurch verursachte Unfälle sollte eine entsprechende Frage direkt an den Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft, Unfallkasse) gerichtet werden.Hinweis: Werden Arbeitszeiten unzulässigerweise überschritten oder entgegen § 16 Abs. 2 ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 2399
Arbeitsschutzbehörde wäre nötig, wenn es sich um eine Baustelle im Sinne der Baustellenverordnung - BaustellV handelt.§ 2 Abs. 2 BaustellV"Für jede Baustelle, bei der1. die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, oder2. der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet,ist der zuständigen Behörde ...
Stand: 06.04.2022
Dialog: 5110
Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.Nach § 5 Abs. 1 ArbZG müssen Arbeitnehmer nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben. Hiervon lässt das ArbZG einige wenige Ausnahmen zu, die u.a. abhängig ist von der Art der ausgeübten Tätigkeit.Im Betrieb sollen in Belangen des Arbeits ...
Stand: 07.05.2025
Dialog: 1785