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- und Feiertagen, wie in Ihrem Fall, gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG zulässig ist.Gemäß § 7 ArbZG kann in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrages in einer Betriebs oder Dienstvereinbarung zugelassen werden, dass die Arbeitszeit – sofern in einem erheblichen Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst anfällt – bis auf 24 Stunden (einschließlich der Ruhepausen) verlängert wird. Darüber hinaus ...
Stand: 24.04.2019
Dialog: 42686
Werktag“, der die Ausschöpfung der 10-Stunden-Höchstarbeitszeit ermöglicht).Im Fall eines Einsatzes ist zu beachten, dass die tägliche Ruhezeit von 11 Stunden gemäß § 5 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) „ununterbrochen“ zu gewähren ist und dass ein Einsatz innerhalb der Rufbereitschaft die Ruhezeit unterbricht..Für bestimmte Branchen gibt die Möglichkeit der Ruhezeitverkürzung aufgrund gesetzlicher ...
Stand: 23.11.2024
Dialog: 44043
klargestellt. Nach § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) darf die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden betragen. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Allerdings gibt es Sonderregelungen: a) Nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG kann in einem Tarifvertrag oder auf Grund ...
Stand: 20.06.2012
Dialog: 10636
Eine Verlängerung der werktäglichen Arbeitszeit über zwölf Stunden hinaus kann nicht mit § 7 Abs. 9 Arbeitszeitgesetz - ArbZG begründet werden.§ 7 Abs. 9 ArbZG fordert, dass bei einer Verlängerung der werktäglichen Arbeitszeit über zwölf Stunden hinaus, im unmittelbaren Anschluss an die Beendigung der Arbeitszeit eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden gewährt werden muss.Diese Vorschrift greift ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 15574
über die werktägliche Arbeitszeit vorübergehend keine Anwendung (vgl. § 14 Abs. 1 ArbZG).Notfälle sind alle Fälle höherer Gewalt, insbesondere Naturereignisse (z.B. Überschwemmungen, Unwetter). Ein außergewöhnlicher Fall ist zwar nicht wie der Notfall ein ungewöhnliches, aber immerhin ein besonderes Ereignis und damit ein besonderer Ausnahmefall. In Notfällen und in außergewöhnlichen Fällen darf dann auch über 10 Std ...
Stand: 07.06.2023
Dialog: 1622
hier die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates. Hierzu führt der Kommentar zum Arbeitszeitgesetz von Zmarzlik/Anzinger in Rd. Nr. 40-46 u.a. folgendes aus: „Nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) hat der Betriebsrat über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie über die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage mitzubestimmen, soweit eine gesetzliche ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 1349
der Grenzen des ArbZG’es erfolgen) keine zusätzliche Bezahlung geltend gemacht werden kann.Freigestellte Betriebsratsmitglieder sind entsprechend § 5 Abs.3 Nr.3 BetrVG wie leitende Angestellte zu sehen. Auf sie finden die Anforderungen des Arbeitszeitgesetzes daher nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG keine Anwendung.Anders ist die Situation bei teilfreigestellten Betriebsratsmitgliedern zu sehen, wie im Falle ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 4407
auszugleichen ist, dass die Arbeitszeit im Durchschnitt acht Stunden kalendertäglich nicht überschreitet.Es ist insofern nicht zulässig, z. B. am Mittwoch je sechs Stunden bei Arbeitgeber 1 und 2 zu arbeiten, da dann die maximal zulässige Arbeitszeit von zehn Stunden an diesem Werktag um zwei Stunden überschritten werden würde (bußgeldbewährt nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG).Die zulässige Arbeitszeit berechnet ...
Stand: 22.03.2023
Dialog: 43543
werden. Weitere Regelungen z.B. für Arbeitsbereitschaft i.V.m. entsprechenden tarifvertraglichen Regelungen finden sich unter § 7 ArbZG.In außergewöhnlichen Fällen (Notfälle, etc.) sind weitere Abweichungen zulässig (§ 14 ArbZG).Grundsätzlich ist aber davon auszugehen, dass die unter § 3 ArbZG genannten Arbeitszeiten (maximal 10 Stunden) auch bei der Montage einer Anlage einzuhalten sind.Eine Mitteilung an die zuständige ...
Stand: 06.04.2022
Dialog: 5110
Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.Nach § 5 Abs. 1 ArbZG müssen Arbeitnehmer nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben. Hiervon lässt das ArbZG einige wenige Ausnahmen zu, die u.a. abhängig ist von der Art der ausgeübten Tätigkeit.Im Betrieb sollen in Belangen des Arbeits ...
Stand: 07.05.2025
Dialog: 1785
die in den §§ 3, 6 Abs. 2; §§ 7 und 21a Abs. 4 bestimmten Höchstarbeitszeiten und Ausgleichszeiträume nicht überschritten werden."Das bedeutet, dass auch bei einer sonntäglichen Inventur die Arbeit vom Arbeitgeber so zu planen ist, dass die Arbeitszeit maximal 10 Stunden beträgt und der Ausgleich gemäß § 3 Satz 2 ArbZG gewährleistet ist: Die werktägliche Arbeitszeit darf innerhalb von sechs Kalendermonaten ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 6912
nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). Die Ruhezeit (Ende einer Schicht bis zum Beginn der nächsten) muss grundsätzlich mindestens 11 Stunden betragen (§ 5 ArbZG). Wenn also Ende der Arbeitszeit 23:00 Uhr ist, darf am nächsten Tag erst um 10:00 Uhr mit der Arbeit wieder begonnen werden.Die Zeit, während der ein Fahrer auf das Ende einer Veranstaltung wartet, ist als Bereitschaftszeit zu werten. Bereitschaftszeiten ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 12886
Nein, auch am Gründonnerstag und Ostersamstag darf nicht länger als 10 Stunden täglich gearbeitet werden. Es handelt sich hier nicht um außergewöhnliche Fälle, diese Feiertage sind bekannt, jährlich wiederkehrend und daher planbar.Es gibt keine Regelung zur Höchstgrenze der Pausenzeit. Die Pausen sollen aber der Erholung dienen und nicht der Ausdehnung der Arbeitsschicht. Eine Pause von mehr ...
Stand: 21.03.2024
Dialog: 23472
- oder Dienstvereinbarung möglich.Die abweichenden tariflichen Regelungen gelten als Betriebsnormen norminativ für alle Arbeitnehmer in Betrieben tarifgebundener Arbeitgeber. Sie gelten dagegen nicht unmittelbar für die Arbeitnehmer in Betrieben nicht tarifgebundener Arbeitgeber. Um trotzdem einheitliche Arbeitsbedingungen für alle Betriebe eines Beschäftigungszweiges zu ermöglichen, gestattet § 7 Abs. 3 Satz 1 ArbZG ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 19832
bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen.Nach §3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.Arbeitszeiten über 10 Stunden sind grundsätzlich - abgesehen von Notfällen ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 1353
außergewöhnlicher Fälle, im vorliegenden Fall Reparaturmaßnahmen, zu verneinen. Diese Situationen müssen organisatorisch vorausplanend bewältigt werden.Eine Überschreitung der maximalen werktäglichen Arbeitszeit von 10 Stunden und die Inanspruchnahme anderer Ausnahmen des § 14 ArbZG sind daher nicht zulässig. ...
Stand: 08.03.2023
Dialog: 43786
Im Arbeitszeitgesetz -ArbZG- findet sich in § 2 folgendes:"Zweck des Gesetzes ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland und in der ausschließlichen Wirtschaftszone bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern (...)."Das Arbeitszeitgesetz findet demnach für Arbeitgeber ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 26394
Wenn der Mitarbeiter einen PKW (weniger als 2,8 t) fährt, gilt für ihn das Arbeitszeitgesetz/ArbZG. Die EG-Verordnungen in Bezug auf die Lenk- und Ruhezeiten sowie das Fahrpersonalgesetz kommen hier nicht zur Anwendung.Die Zeiten, die der Mitarbeiter am Steuer sitzt, sind als Arbeitszeiten zu werten und zu den sonstigen Arbeitszeiten dazu zu zählen. Die Arbeitszeit darf Insgesamt 10 Stunden pro ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 16705
Ein außergewöhnlicher Fall im Sinne des § 14 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG ist ein besonderes, nicht vorhersehbares Ereignis, welches unabhängig vom Willen des Betroffenen eingetreten ist und dessen Folgen nicht auf andere Weise als durch Abweichung von den regulären Arbeitszeitvorschriften zu beseitigen ist.Treten jedoch die Umstände, die eine Abweichung erfordern, mit einer gewissen ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 12330
Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG enthält für Wege- und Reisezeiten keine Hinweise, wie diese arbeitszeitrechtlich zu bewerten sind.In den Kommentierungen zum Arbeitszeitgesetz (z.B. Kommentar zum ArbZG, Rudolf Anzinger/Wolfgang Koberski, Verlag Recht und Wirtschaft, 2. Auflage, Frankfurt am Main 2005, ISBN 3-8005-3055-4 ) werden daher Arbeitsgerichtsentscheidungen sowie gefestigte Rechtsauffassungen ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 5561