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der Risikogruppe 2, b) einer Tätigkeit mit Biostoffen der Risikogruppe 3, soweit die Tätigkeiten keiner Erlaubnispflicht nach § 15 unterliegen, in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung und in der Biotechnologie, 2. jede Änderung der erlaubten oder angezeigten Tätigkeiten, wenn diese für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bedeutsam sind, zum Beispiel Tätigkeiten, die darauf abzielen, die Virulenz ...
Stand: 15.12.2016
Dialog: 4327
der Exposition wechseln können, so hat der Arbeitgeber die für die Gefährdungsbeurteilung und Festlegung der Schutzmaßnahmen erforderlichen Informationen insbesondere zu ermitteln auf der Grundlage von z.B. Erfahrungen aus vergleichbaren Tätigkeiten oder sonstigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen (§6 (2) BioStoffV).Als Bestandteil der Dokumentation hat der Arbeitgeber ein Verzeichnis ...
Stand: 23.08.2024
Dialog: 43648
In unserer Antwort gehen wir davon aus, dass sich Ihre Frage auf Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien bezieht und Sie wissen möchten, ob die Umstellung einer Mikrobiologischen Sicherheitswerkbank (MSW) nach § 16 Absatz 1 Nummer 2 der Biostoffverordnung (BioStoffV) anzeigepflichtig ist oder eine Wartung der MSW ausreichend ist.Bei einer reinen Veränderung ...
Stand: 21.01.2020
Dialog: 43016
mit seinen räumlichen Gegebenheiten zu betrachten und zu bewerten.Das Handwaschbecken muss leicht erreichbar und (im Idealfall) ohne Handberührung zu bedienen sein (siehe Nummer 4.1.1 Absatz 2). Hintergrund ist hier vor allem die Vermeidung von ungewollten Kontaminationen von Oberflächen (Wasserhahn, etc.). Überträgt man diesen Gedanken nun auf Oberflächen allgemein, so sollten auch keine Türklinken ...
Stand: 06.11.2024
Dialog: 44034
Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 4 Biostoffverordnung (BioStoffV) ist die Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber oder einer anderen verantwortlichen Person (§ 13 ArbSchG) durchzuführen. Sie muss für alle Tätigkeiten mit Biostoffen fachkundig erfolgen (§ 4 BioStoffV).Die TRBA 200 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen an die Fachkunde ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 44056
Gemäß § 16 Abs. 1 Nr. b) der Biostoffverordnung (BioStoffV) hat der Arbeitgeber der zuständigen Behörde die erstmalige Aufnahme nicht gezielter Tätigkeiten der Schutzstufe 2 mit Biostoffen der Risikogruppe 3 einschließlich solcher, die mit (**) gekennzeichnet sind, sofern die Tätigkeiten auf diese Biostoffe ausgerichtet sind und regelmäßig durchgeführt werden sollen, in Laboratorien ...
Stand: 20.04.2025
Dialog: 44110
-Trennung dennoch erforderlich ist, ist Gegenstand der Gefährdungsbeurteilung. Dies kann z. B. der Fall sein für Beschäftigte, die Arbeiten im Bunkerbereich ausführen, wenn dort biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 3 auftreten können (siehe Punkt 4.1 Abs. 2 TRBA 212) oder bei der Verbrennung von nicht ausreichend behandelten Tiermehlen (siehe Punkt 4.1 Abs. 3 TRBA 212), wenn die Beschäftigten ...
Stand: 15.12.2016
Dialog: 5174
Ja, bei nicht gezielten Tätigkeiten (wie im Schwimmbad) sind in der Dokumentation insbesondere diejenigen Biostoffe zu verzeichnen, die für die Gefährdungsbeurteilung relevant sind. (vgl. FAQ 7.2 der LASI-Veröffentlichung - LV 23 „Leitlinien zu Tätigkeiten mit Biostoffen“).Auf Kapitel 9 Ziffer 4 der TRBA 400 „Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung ...
Stand: 14.10.2024
Dialog: 43948
Gemäß Punkt 4.3.3 Abs. 3 der TRBA 100, in der der Übergang von nicht gezielten in gezielte Tätigkeiten behandelt wird, gehört zu den nicht gezielten Tätigkeiten auch die Inaktivierung des Probenmaterials nach erfolgter Identifizierung bzw. Diagnose, sofern keine weiteren gezielten Tätigkeiten folgen. Die geeigneten Maßnahmen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen ...
Stand: 15.12.2016
Dialog: 10059
Nach Nr. 4.4.1 Absatz 1 der TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" sind humane Probenmaterialien, deren Infektionsstatus nicht weiter charakterisiert ist, als potentiell infektiös anzusehen und unter den Bedingungen der Schutzstufe 2 durchzuführen. Die Schutzstufe 1 ist gemäß Abs. 5 nur dann ausreichend ...
Stand: 16.12.2016
Dialog: 10892
Zunächst regelt § 7 Abs. 2 Biostoffverordnung -BioStoffV-, dass der Arbeitgeber als Bestandteil der Dokumentation ein Verzeichnis der verwendeten oder auftretenden Biostoffe zu erstellen hat (Biostoffverzeichnis), soweit diese bekannt und für die Gefährdungsbeurteilung nach § 4 maßgeblich sind. Weiter regelt diese Vorschrift, dass dieses Verzeichnis Angaben zur Einstufung der Biostoffe ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 20898
, können nach den Kriterien des Abschnittes 2.2.62.1.5.6 ADR als "medizinisches Probematerial" behandelt und befördert werden. Bei dieser Beförderung ist allerdings noch zu berücksichtigen, dass zusätzliche Gefahren vorliegen bzw. entstehen können, z. B. durch den tiefgekühlten Versand. Lagerung von Stammzellen Beim Umgang mit Stammzellen, die entsprechend der Definition des § 2 Abs. 1 BioStoffV biologische Arbeitsstoffe ...
Stand: 16.12.2016
Dialog: 18653
Ob ein Biostoffverzeichnis geführt werden muss hängt davon ab, ob mit Biostoffen umgegangen wird. Sofern nicht mit Biostoffen umgegangen wird, braucht kein Verzeichnis geführt werden. Dies trifft auch zu, wenn ausschließlich Tätigkeiten mit Risikogruppe 1 ohne sensibilisierende oder toxische Wirkungen durchgeführt werden.In § 7 Absatz 2 Biostoffverordnung (BioStoffV) ist hierzu Folgendes ...
Stand: 30.08.2023
Dialog: 43817
Die Anforderung Tätigkeiten in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes in Schutzstufen zuzuordnen ergibt sich aus § 5 der Biostoffverordnung. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen Sie dazu die Infektionsgefährdung beurteilen und anhand der in § 5 Absatz 2 genannten Kriterien einer Schutzstufe zuordnen.Die Konkretisierung der Anforderungen für Einrichtungen des Gesundheitsdienstes finden ...
Stand: 18.02.2023
Dialog: 43774
unter den Bedingungen der Schutzstufe 2 nach Nummer 5.3 durchzuführen. (2) Ist der Infektionsstatus des Probenmaterials bekannt und liegt eine Infektion mit HIV, HBV oder HCV vor, ist tätigkeitsbezogen entsprechend der in Nummer 4.3.2 genannten Kriterien zu prüfen, ob die Schutzmaßnahmen der Schutzstufe 2 nach Nummer 5.3 genügen. Dies ist z.B. der Fall, wenn eine rasche Inaktivierung des Probenmaterials erfolgt ...
Stand: 15.12.2016
Dialog: 3561
und zügig durchzuführen.Anders als z. B. im Steuerrecht, in dem Rechtsvorschriften die Form der Steuererklärung vorschreiben, stellt die BioStoffV keine Anforderungen an die Form der Unterrichtung der Behörde nach § 17. Damit gilt die Regelung des § 10 VwVfG.Entsprechend der Formulierung des § 17 Abs. 1 Nr. 1 BioStoffV muss die zuständige Behörde über jeden Unfall und jede Betriebsstörung bei Tätigkeiten ...
Stand: 01.02.2021
Dialog: 23019
der Schutzstufe 2 durchzuführen. (Abschnitt 4.4.1 Absatz 1 der TRBA 100)Liegen nach der Charakterisierung humanen Probenmaterials klinisch unauffälliger Spender keine Erreger der Risikogruppe 2 und höher vor, so sind die Bedingungen der Schutzstufe 1 ausreichend. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Probenmaterialien HIV-, HBV- und HCV-negativ sind. Es ist dann davon auszugehen, dass eine Infektionsgefährdung ...
Stand: 09.05.2025
Dialog: 44116
mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen“ die Entnahme von Klärschlammproben in abwassertechnischen Anlagen eine nicht gezielte Tätigkeit mit Biostoffen der Risikogruppe 1 oder 2 ohne Schutzstufenzuordnung. ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 42690
Für Tätigkeiten der Schutzstufe 1 ist gemäß TRBA 100 zu berücksichtigen, dass Fenster und Türen während der Arbeiten geschlossen sein sollen (vgl. Abschnitt 5.2.1 Absatz 5 der TRBA 100).In der Schutzstufe 2 sind Fenster und Türen während der Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen geschlossen zu halten (vgl. Abschnitt 5.3 Absatz 10 der TRBA 100).In der Biostoffverordnung (BioStoffV ...
Stand: 25.09.2023
Dialog: 43822
" der konkretisierenden TRBA 400 "Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen". Dort ist folgendes nachzulesen:"(1) Bei Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppen 2 bis 4 hat der Arbeitgeber auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach § 4 BioStoffV vor Aufnahme der Tätigkeit schriftliche Betriebsanweisungen ...
Stand: 07.04.2020
Dialog: 43119