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Asbest zählt zu den besonders gefährlichen krebserzeugenden Gefahrstoffen. Daher ist Asbest mit einem grundsätzlichen Expositionsverbot belegt.Ausgenommen hiervon sind die so genannten ASI-Arbeiten.Die in der Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- genannten Schutzmaßnahmen sind in der TRGS 519 zusammengefasst und konkretisiert worden.Grundsätzlich geht die TRGS 519 von Spitzenbelastungen beim Umgang ...
Stand: 29.01.2016
Dialog: 24433
Für Rückbau, Entkernung oder Abbruch von asbesthaltigen Bauten und Bauteilen gilt die Gefahrstoffverordnung - GefStoff und konkretisierend die Technische Regel für Gefahrstoffe - TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" (www.baua.de/TRGS/).Arbeiten an Asbest und asbesthaltigen Produkten im Baugewerbe sind grundsätzlich verboten. Ausnahmen gestattet die GefStoffV ...
Stand: 20.07.2018
Dialog: 14132
Asbest ist ein natürliches Mineral, das sich unter mechanischer Einwirkung in Fasern aufspaltet, die sog. WHO-Fasern. Die typischen Kennzeichen der WHO-Faser ist der Durchmesser mit < 3 µm und die Mindestlänge von 5 µm bei einem Verhältnis Durchmesser zu Länge > 1:3. Daraus ergibt sich in vielen Fällen die krebserzeugende Wirkung, da die Fasern unbemerkt in großen Mengen eingeatmet ...
Stand: 11.06.2013
Dialog: 18723
Bei dem Verpacken und dem Bereitstellen zur Entsorgung von Asbestzementplatten handelt es sich um Tätigkeiten mit Asbestprodukten. Daher muss eine entsprechende Anzeige an die zuständige Behörde übermittelt werden. Der Gesetzgeber unterscheidet dabei nicht, ob es sich um beschädigte oder unbeschädigte Asbestprodukte handelt, sondern bestenfalls, ob es um fest bzw. schwachgebundenes Asbest geht ...
Stand: 26.07.2016
Dialog: 27116
Tätigkeiten sie ausführen will.Belaufen sich die Tätigkeiten auf Arbeiten an festgebundenem Asbest (Asbestzementprodukte) dann reicht die Sachkunde nach Anlage 4 der TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten". Sollen jedoch Arbeiten an schwach gebundenem Asbest ausgeführt werden, sind mindestens zwei Sachkundige nach Anlage 3 TRGS 519 erforderlich.Die Sifa muss jedoch keinen ...
Stand: 08.11.2023
Dialog: 43834
Vorschriften zum Schutz gegen Gefährdung durch Asbest"2.4.2 Anzeige an die Behörde(3) Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden, deren personelle und sicherheitstechnische Ausstattung für diese Tätigkeiten geeignet ist. Bei den Arbeiten ist dafür zu sorgen, dass mindestens eine weisungsbefugte sachkundige Person vor Ort tätig ...
Stand: 23.07.2023
Dialog: 43809
Schutzausrüstung in Form von Einweganzug und Atemschutzmaske zur Verfügung zu stellen. Die Art und Ausführung der Schutzausrüstung ist entsprechend den speziellen Einsatzbedingungen auszuwählen. Des Weiteren müssen Beschäftigte, die Tätigkeiten an Asbest ausüben sollen, an einer Pflichtvorsorge gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) teilgenommen haben.Tätigkeiten an Asbest ...
Stand: 16.10.2020
Dialog: 43309
Arbeitsschutzregelungen beim Umgang mit Asbest bzw. mit asbesthaltigen Gefahrstoffen sind in der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV und in den dazu veröffentlichten technischen Regeln für Gefahrstoffe – TRGS 519 Asbest - Abbruch-, Sanierungs-, Instandhaltungsarbeiten getroffen. Die beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen wie Eternitplatten zu beachtenden Schutzmaßnahmen ...
Stand: 31.05.2016
Dialog: 2417
Asbest bzw. asbesthaltige Erzeugnisse sind gefahrstoffrechtlich als krebserzeugend eingestuft, wobei eine mögliche Gesundheitsgefährdung von der Art und der chemischen Zusammensetzung des Staubes, der Höhe und der Dauer der Staubbelastung abhängt (siehe dazu auch Arbeiten mit Gefahrstoffen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin - BAuA ).Beim Betreiben eines Tageslichtprojektors ...
Stand: 04.10.2016
Dialog: 4780
Nein, hier greift nicht das Überdeckungsverbot, sondern das grundsätzliche Verbot des Umgangs mit Asbest. Begründung: Gefahrstoffverordnung, Anhang 2 Nr.1 Abs.1: "Arbeiten an asbesthaltigen Teilen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen sind verboten. ...... Zu den nach Satz 1 verbotenen Arbeiten zählen auch ....." (Hierbei handelt es sich um ...
Stand: 07.09.2017
Dialog: 30221
Für ein Asbestzementdach gibt es kein Sanierungsgebot. Ist das Dach unbeschädigt und werden keine Arbeiten oder sonstige Veränderungen (dazu zählen auch Auf- und Anbringen von Trägern etc.) daran vorgenommen, muss das Asbest nicht saniert werden.Die Asbestrichtlinie gilt für schwach gebundene Asbestprodukte und findet hier somit keine Anwendung. ...
Stand: 16.07.2020
Dialog: 43219
in der Fragestellung genannten Asbestplatten zur Verkleidung eines Holzzauns bestehen i. d. R. aus Asbestzement. Die in der TRGS 519 Nr. 2.3 und Nr. 2.11 erwähnte Asbest-Richtlinie trifft mit ihren Sanierungsverfahren nur auf schwach gebundenen Asbest zu. Selbst dann, wenn die Asbestplatten schwach gebunden wären, träfe hier eine andere Sanierungsmethode als „Entfernen“ durch das vorherige Abschrauben ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 15603
Ein grundsätzliches Gebot zur Sanierung bzw. Entfernung asbesthaltiger Stoffe, die vor dem Verbot rechtmäßig angebracht wurden, besteht nicht. Gemäß § 16 der Gefahrstoffverordnung besteht jedoch ein Herstellungs- und Verwendungsverbot für bestimmte Stoffe, die in Anhang IV der GefStoffV genannt sind. Hierzu zählt auch Asbest. Gemäß § 3 des Chemikaliengesetzes sind unter dem Begriff „Verwendung ...
Stand: 15.11.2012
Dialog: 11415
In der LV 45 "Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung" wird die Frage I 1.1 "Was gilt bei Tätigwerden von Privatpersonen bei einer ASI-Maßnahme mit Asbest?" folgendermaßen beantwortet:"Privatpersonen: § 16 und Anhang II Nr. 1 Allerdings gelten auch für Privatpersonen bei ASI-Arbeiten mit Asbest Anforderungen zum Schutze Dritter, sei es durch Regelungen zum „Schutz der Sicherheit und Ordnung ...
Stand: 26.07.2021
Dialog: 22837
abgelaufen ist, d.h. starke Abnutzung, Zerbröselung der Platten, Löcher, Faserfreisetzung (Liegestaubbeprobung), s.a. Leitsatz zur Instandhaltung. Die Überdeckung/Überbauung darf nur so erfolgen, dass gewährleistet ist, dass zu einem späteren Zeitpunkt stattfindende Arbeiten Hinweis auf das Vorhandensein von Asbest erhalten (Intention des Gesetzgebers). Somit ist eine schwimmende Verlegung (ohne Bohren ...
Stand: 09.11.2020
Dialog: 43329
die Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten. Alle Arbeiten mit oder an asbesthaltigen Produkten, die nicht in eine der aufgeführten Kategorien fallen, sind verboten. Wie angemerkt, liegt im geschilderten Fall keine Sanierung vor.Folgende Definitionen kennt die TRGS 519:Abbruch bedeutet die vollständige Entfernung. Das asbesthaltige Produkt ist nach dem Abbruch nicht mehr ...
Stand: 13.11.2022
Dialog: 43733
Die Leitlinie zur Gefahrstoffverordnung LV45 des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik beinhaltet sog. Leitsätze zu den Beschränkungen der GefStoffV bezüglich Asbest. Unter I4.4 wird das Verbot der Überdeckung konkretisiert, welches sich laut GefStoffV nur auf Asbestzementprodukte bezieht. Dort ist u.a. Folgendes zu lesen:"Asbesthaltige Putze, Estriche und Spachtelmassen ...
Stand: 28.02.2023
Dialog: 43771
ASI-Arbeiten sind Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Asbestprodukten. Sie dienen -sofern die gesetzlichen Regelungen, insbesondere der TRGS 519, eingehalten werden- dazu, Asbest gefahr- und schadlos für Menschen und Umwelt der Verwendung zu entziehen und sicher zu entsorgen.ASI-Arbeiten an Asbestzementprodukten und ähnlichen festgebundenen Asbestprodukten dienen primär ...
Stand: 31.10.2018
Dialog: 42476
durch einen zugelassenen Entsorger bzw. bis zur Verbringung auf die Deponie.In jedem Fall müssen die mit diesen Bodenbelägen Beschäftigten vorsorgeuntersucht und von einem während der Arbeiten ständig anwesenden Sachkundigen nach TRGS 519 Anlage 4C unterwiesen sein, sowie über Personenschutzausrüstung verfügen. Es muss eine Zulassung für schwach gebundenen Asbest vorhanden sein, die Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 22340
. Die weitere Verwendung von bei Arbeiten anfallenden asbesthaltigen Gegenständen und Materialien zu anderen Zwecken als der Abfallbeseitigung oder Abfallverwertung ist verboten.(2) Die Gewinnung, Aufbereitung, Weiterverarbeitung und Wiederverwendung von natürlich vorkommenden mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Gemischen und Erzeugnissen, die Asbest mit einem Massengehalt von mehr als 0,1 Prozent ...
Stand: 03.07.2019
Dialog: 42768