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Gemäß Artikel 31 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang II Teil A Nummer 3.1 der REACH-Verordnung (VO (EG) Nr. 1907/2006) sind in dem Sicherheitsdatenblatt eines Stoffes die chemische Identität des Hauptbestandteils des Stoffes anzugeben.Sollten von einem Stoff mehrere Formen bekannt sein, bspw. bei Isomeren oder bei unterschiedlichen Salz-Formen, so ist der Stoff anzugeben ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 42619
In den von der Europäischen Chemikalienagentur (EChA) erstellten "Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern" wird zur Notrufnummer mit Bezug auf Anhang II der REACH-Verordnung ausgeführt, dass grundsätzlich Angaben zu Notfallinformationsdiensten zu machen sind. Gibt es in dem Mitgliedstaat, in dem der Stoff oder das Gemisch in Verkehr gebracht wird, eine öffentliche Beratungsstelle ...
Stand: 31.03.2022
Dialog: 15625
Nein, es besteht keine Verpflichtung für ein Sicherheitsdatenblatt.Die Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes ergibt sich aus Titel IV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung). Im Artikel 2 Absatz 6 Buchstabe d) der REACH-Verordnung ist folgendes nachzulesen:"(6) Titel IV gilt nicht für die folgenden für den Endverbraucher bestimmten Zubereitungen in Form ...
Stand: 19.02.2020
Dialog: 43043
. 1907/2006 (REACH) von den Inverkehrbringern zur Verfügung gestellt werden müssen. Für gefährliche Stoffe und Gemische ist ein Sicherheitsdatenblatt nach Artikel 31 und Anhang II zu erstellen. Sicherheitsrelevante Informationen müssen nach Artikel 32 für Stoffe und Gemische geliefert werden, für die keine Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung gestellt werden muss. Bei Erzeugnissen müssen nach Artikel 33 ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 16437
Gemäß Artikel 31 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2008 (REACH) muss der Lieferant eines Stoffes oder Gemisches, auch wenn diese nur zu Testzwecken überlassen werden, was auch unter den Begriff des Inverkehrbringen fällt, dem Abnehmer ein Sicherheitsdatenblatt nach REACH Anhang II zur Verfügung stellen, wenn der Stoff oder das Gemisch nach Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP ...
Stand: 10.08.2020
Dialog: 43247
. Aufgrund der Ausführungen zur Aufbewahrungsfrist in Artikel 36 Absatz 1 Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) empfehlen wir Ihnen die Sicherheitsdatenblätter mindestens zehn Jahre lang aufzubewahren: „1. Jeder Hersteller, Importeur, nachgeschaltete Anwender und Händler trägt sämtliche gemäß dieser Verordnung für seine Aufgabenerfüllung erforderlichen Informationen zusammen und hält sie während ...
Stand: 04.10.2016
Dialog: 16703
, dass der Ersteller über die Fachkunde verfügen und erstellte SDB dem Anhang II REACH entsprechen müssen.(4) Die fachkundige Person zur SDB-Erstellung sollte in Ergänzung zu den in den ECHA-Leitlinien genannten Regelwerken auch über Kenntnisse der in Nummer 4.5 aufgeführten nationalen Vorschriften, Bekanntmachungenund Informationsquellen verfügen, sofern diese für das Inverkehrbringen oder die Verwendung ...
Stand: 31.10.2019
Dialog: 42899
Bei den Lagerklassen 10 - 13 der TRGS 510 ist der Flammpunkt nur für die Lagerklasse 10 (Brennbare Flüssigkeiten) von Bedeutung. Fehlt bei einer Flüssigkeit die Angabe eines Flammpunktes, muss der Ersteller des Sicherheitsdatenblattes nach Anhang II Ziffer 9.1 der REACH-Verordnung begründen, warum diese Eigenschaft nicht zutrifft oder warum keine Informationen vorliegen. Fehlen hier Angaben ...
Stand: 20.06.2014
Dialog: 21379
In Anhang II Nummer 8.2.1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) ist Folgendes nachzulesen:"Sind individuelle Schutzmaßnahmen erforderlich, so ist genau anzugeben, welche Ausrüstung einen angemessenen und geeigneten Schutz gewährleistet. Dabei ist die Richtlinie 89/686/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für persönliche ...
Stand: 22.08.2024
Dialog: 42500
werden müssen, dass das Sicherheitsdatenblatt nicht vor dem 1. Juni 2017 durch ein Sicherheitsdatenblatt ersetzt werden muss, das dem Anhang II der vorliegenden Verordnung entspricht. Das heißt in Ihrem Falle: Solange Ihr SDB mit Anhang I der VO (EU) 453/2010 konform ist (dies ist seit dem 01.12.2012 zwingend erforderlich, siehe Artikel 2 (7) VO (EU) 453/2010), brauchen Sie es ihren Kunden der letzten 12 Monate nicht in aktualisierter Form ...
Stand: 22.01.2015
Dialog: 22905
GefStoffV i.V.m Artikel 31 und Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Sicherheitsdatenblätter mitliefern, da es sich um Gefahrstoffe handelt. Informationen für den Einsatz von Narkosegasen gibt die TRGS 525 " Umgang mit Gefahrstoffen in Einrichtungen zur humanmedizinischen Versorgung" (www.baua.de/TRGS/). Auf Kapitel 14 der DGUV Information 213-032 weisen wir besonders hin. ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 15951
Auf den Seiten der Bau-BG zum Sicherheitsdatenblatt werden die einzelnen Abschnitte des Sicherheitsdatenblattes ausführlich erläutert.Unter Lehrgang Sicherheitsdatenblatt steht zum Punkt 14 Angaben zum Transport, Punkt 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender:„Auszug aus Anhang II der REACH-Verordnung:Es ist für alle betroffenen Verkehrsträger über die besonderen Vorsichtsmaßnahmen ...
Stand: 04.11.2024
Dialog: 44010
Gemäß Artikel 31 Absatz 7 der REACH-Verordnung sind die Expositionsszenarien dem Sicherheitsdatenblatt anzuhängen, sofern der entsprechende Akteur der Lieferkette einen Stoffsicherheitsbericht nach Artikel 14 oder Artikel 37 der REACH-Verordnung zu erstellen hat. Nach Artikel 14 der REACH-Verordnung ist ein Stoffsicherheitsbericht zu erstellen, wenn der Stoff in Mengen von 10 Tonnen oder mehr pro ...
Stand: 21.04.2020
Dialog: 43141
Die in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) dargelegte, harmonisierte Einstufung für bestimmte gefährliche Stoffe stellt eine innerhalb der Europäischen Union abgestimmte Einstufung dar. Im Falle abweichender Einstufungen sind folgende Punkte zu beachten:Sollte der entsprechende Stoff in einem vorliegenden Sicherheitsdatenblatt geringer eingestuft ...
Stand: 24.09.2018
Dialog: 42462
Stoffe, die in den Anhang XIV der REACH-Verordnung aufgenommen wurden, unterliegen der Zulassungspflicht nach Titel VII (Artikel 55 bis 66) der REACH-Verordnung. Um zulassungspflichtige Stoffe weiter herstellen und/oder verwenden zu dürfen, ist ein Antrag auf Zulassung bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu stellen. Im Rahmen des Zulassungsantrages sind auch Risikomanagementmaßnahmen ...
Stand: 22.06.2021
Dialog: 43535
Nein, das muss sie nicht, und es wäre auch unangebracht. Stoffe, die in Human- oder Tierarzneimitteln verwendet werden, unterliegen nicht der Registrierungspflicht (REACH-VO, Art. 2 Abs. 5 a)). Insofern entfällt auf dem Sicherheitsdatenblatt die Nennung einer Registriernummer, da der Stoff ja nicht registrierungspflichtig ist (REACH-VO, Anh. II Nr. 1.1). Die Nennung der Ihnen erteilten ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 30281
Der Text "Nur für gewerbliche Anwender" hat seine Grundlage in der EG-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH). Nach deren Anhang XVII Nr. 28, 29 und 30 muss die Verpackung von Stoffen und Gemischen, die als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend eingestuft sind, mit dieser Aufschrift versehen sein. Gleiches gilt für entzündliche, leichtentzündliche oder hochentzündliche Stoffe ...
Stand: 10.08.2017
Dialog: 29726
Nach Artikel 31 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) stellt der Lieferant eines Stoffes oder Gemisches dem Abnehmer ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung, sofern der Stoff bzw. das Gemisch im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) als gefährlich einzustufen ist.Der Lieferant ist nach Artikel 3 Nummer 32 der REACH-Verordnung definiert als Hersteller ...
Stand: 25.10.2021
Dialog: 43599
Der Titel IV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO) regelt Informationen in der Lieferkette - insbesondere die Erstellung und Weitergabe von Sicherheitsdatenblättern. Wenn ein Stoff oder ein Gemisch u.a. die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO) erfüllt, sind Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung zu stellen und in der Lieferkette ...
Stand: 13.11.2023
Dialog: 43848
aus anderen als den in Buchstabe a und Buchstabe b angeführten Gründen in die gemäß Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste aufgenommen wurde und zwar spätestens an dem Tag, an dem der Stoff oder das Gemisch erstmals geliefert wird (Art. 31 Abs. 8 Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH-Verordnung) i.v.m Art. 31 Abs. 1 REACH-Verordnung).Das Sicherheitsdatenblatt ist aktiv, z. B. per email als Anhang, per Post, Fax ...
Stand: 15.05.2019
Dialog: 42720