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Ist der Hersteller von Spirituosen (z.B. eines Absinth 55 Vol.-% Alkohol à 0,7l) verpflichtet, einem Händler auf Anforderung ein Sicherheitsdatenblatt gem. GefStoffVO zur Verfügung zu stellen?

KomNet Dialog 43043

Stand: 19.02.2020

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Einstufung, Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblatt > Sicherheitsdatenblatt

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Frage:

Ist der Hersteller von Spirituosen (z.B. eines Absinth 55 Vol.-% Alkohol à 0,7l) verpflichtet, einem Händler auf Anforderung ein Sicherheitsdatenblatt gem. GefStoffVO zur Verfügung zu stellen?

Antwort:

Nein, es besteht keine Verpflichtung für ein Sicherheitsdatenblatt.


Die Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes ergibt sich aus Titel IV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung). Im Artikel 2 Absatz 6 Buchstabe d) der REACH-Verordnung ist folgendes nachzulesen:


"(6) Titel IV gilt nicht für die folgenden für den Endverbraucher bestimmten Zubereitungen in Form von Fertigerzeugnissen:

...

d) Lebensmittel oder Futtermittel gemäß der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, einschließlich der Verwendung

i) als Lebensmittelzusatzstoff im Anwendungsbereich der Richtlinie 89/107/EWG;

ii) als Aromastoff in Lebensmitteln im Anwendungsbereich der Richtlinie 88/388/EWG und der Entscheidung 1999/217/EG;

iii) als Zusatzstoff für die Tierernährung im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003;

iv) für die Tierernährung im Anwendungsbereich der Richtlinie 82/471/EWG."


Lebensmittel sind in der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 wie folgt definiert:

"Im Sinne dieser Verordnung sind "Lebensmittel" alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden."