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KomNet-Wissensdatenbank

Kann man, wenn im Sicherheitsdatenblatt kein Flammpunkt angegeben ist, davon ausgehen, dass dieser unter 370 °C ist?

KomNet Dialog 21379

Stand: 20.06.2014

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Einstufung, Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblatt > Sicherheitsdatenblatt

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Frage:

TRGS 510: Lagerklassenfestlegung Im Rahmen der Festlegung der Lagerklasse unterscheidet man gerade bei den Lagerklassen 10-13 dahingehend, ob es sich um brennbare oder nicht brennbare Stoffe handelt. Der zu beachtende Flammpunkt ist gemäß TRGS 510 370 °C. Wenn nunmehr im Sicherheitsdatenblatt kein Flammpunkt angegeben ist, ist dann davon auszugehen, dass der FP > 370 °C ist, oder muss man eine Worst-Case-Betrachtung machen und dann davon ausgehen, dass der Stoff brennbar ist. (Davon abhängig können sich ja Zusammenlagerungsverbote ergeben und in vielen SDB steht z.B. FP nicht anwendbar) Wie ist zu verfahren, wenn ein Feststoff vorliegt und als Lagerklasse 10-13 angegeben ist? Wie ist dann feststellbar, ob er in Lagerklasse 11 oder 13 zuzuordnen ist, da ja für Lagerklasse 11 gewisse Beschränkungen vorliegen; oder ist dann eine Worst-Case-Betrachtung vorzunehmen?

Antwort:

Bei den Lagerklassen 10 - 13 der TRGS 510 ist der Flammpunkt nur für die Lagerklasse 10 (Brennbare Flüssigkeiten) von Bedeutung. Fehlt bei einer Flüssigkeit die Angabe eines Flammpunktes, muss der Ersteller des Sicherheitsdatenblattes nach Anhang II Ziffer 9.1 der REACH-Verordnung begründen, warum diese Eigenschaft nicht zutrifft oder warum keine Informationen vorliegen. Fehlen hier Angaben im Sicherheitsdatenblatt, kann man nicht zwangsläufig davon ausgehen, dass der Flammpunkt über 370°C liegt. In diesem Fall sollte zunächst geprüft werden, ob der Flammpunkt nicht offensichtlich unzutreffend ist (z. B. weil es sich um einen Feststoff oder eine wässrige, d. h. nicht brennbare Flüssigkeit handelt), ansonsten sollte beim Ersteller des Sicherheitsdatenblattes gezielt nachgefragt werden.

In der Zusammenlagerungstabelle der TRGS 510 ist die Lagerklasse 10-13 separat angegeben. Wenn der Stoff wie Sie sagen dieser Lagerklasse zugeordnet ist, sind die dazu in der Tabelle aufgeführten Zusammenlagerungsbedingungen zu beachten.
Fehlt eine Zuordnung zu einer Lagerklasse, gilt für Feststoffe sinngemäß das gleiche wie oben für Flüssigkeiten angegeben: Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen oder beim Ersteller nachfragen; ggf. können auch andere Produktinformationen oder Erkenntnisse auf Grund praktischer Erfahrungen herangezogen werden.

Zu beachten ist auch, dass nicht brennbare Feststoffe der Lagerklasse 11 zugeordnet sein können, weil deren Verpackung zur Brandausbreitung beitragen kann.