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Das Sicherheitsdatenblatt und die Kennzeichnung sollen die Eigenschaften eines Stoffes oder Gemisches darstellen, wie sie beim Inverkehrbringen vorliegen. Deshalb müssen für beide Komponenten separate Sicherheitsdatenblätter erstellt werden und jede Komponente muss mit einer eigenen Kennzeichnung versehen sein.Auf die ECHA-Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern und die TRGS 220 - N ...
Stand: 17.09.2022
Dialog: 42848
Grundsätzlich ist immer das aktuellste Sicherheitsdatenblatt anzuwenden.Die Verpflichtung zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes ergibt sich aus Artikel 31 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung). Auf Ihre Frage bezogen, möchten wir insbesondere Artikel 31 Absatz 9 hervorheben. Hier ist folgendes nachzulesen:"Die Lieferanten aktualisieren das Sicherheitsdatenblatt unverzüglich,a ...
Stand: 13.08.2020
Dialog: 43131
wird, kann in gegenseitigem Einverständnis eine natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft bestellen, die als ihr alleiniger Vertreter die Verpflichtungen für Importeure nach diesem Titel erfüllt.(2) Der Vertreter hat auch alle anderen Verpflichtungen für Importeure im Rahmen dieser Verordnung zu erfüllen. Zu diesem Zweck muss er über ausreichende Erfahrung im praktischen Umgang mit Stoffen ...
Stand: 10.10.2018
Dialog: 42474
In § 6 Absatz 2 der Gefahrstoffverordnung wird Folgendes ausgeführt: "(2) Der Arbeitgeber hat sich die für die Gefährdungsbeurteilung notwendigen Informationen beim Inverkehrbringer oder aus anderen, ihm mit zumutbarem Aufwand zugänglichen Quellen zu beschaffen. Insbesondere hat der Arbeitgeber die Informationen zu beachten, die ihm nach Titel IV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Verfügung ...
Stand: 04.10.2016
Dialog: 16703
) als gefährlich eingestuft ist. Weitere Kriterien liegen vor, wenn PBT- oder vPvB-Eigenschaften gemäß REACH Anhang XIII oder Einträge in der von der Europäischen Chemikalien Agentur (ECHA) veröffentlichten Liste der nach REACH Artikel 57 als besonders bedenklich identifizierten Stoffe (SVHC-Kandidaten) vorliegen.Im angefragten Fall ist im Abschnitt 2 des Sicherheitsdatenblattes eine Einstufung als extrem ...
Stand: 10.08.2020
Dialog: 43247
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verpflichtet den Arbeitgeber unter § 6 Absatz 12:"Der Arbeitgeber hat nach Satz 2 ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird. Das Verzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten:1.Bezeichnung des Gefahrstoffs,2.Einstufung des Gefahrstoffs oder Angaben ...
Stand: 26.02.2024
Dialog: 15613
der ECHA wird die sachkundige Person nach AnhangII der REACH-Verordnung definiert und es werden Hinweise zur Schulung und kontinuierlichen Weiterbildung gegeben.(2) In der Gefahrstoffverordnung wird anstelle von „sachkundig“ der Begriff „fachkundig“ verwendet. Nach §2 Absatz 16 der Gefahrstoffverordnung ist fachkundig, wer zur Ausübung einer in der Verordnung bestimmten Aufgabe über die erforderlichen ...
Stand: 31.10.2019
Dialog: 42899
Gemäß Artikel 37 Absatz 2 der REACH-Verordnung gilt:"Jeder nachgeschaltete Anwender hat das Recht, dem Hersteller, Importeur, nachgeschalteten Anwender oder Händler, der ihm einen Stoff als solchen oder in einem Gemisch liefert, schriftlich (auf Papier oder elektronisch) eine Verwendung zumindest in Form der kurzen, allgemeinen Angaben zur Verwendung bekannt zu geben, damit diese ...
Stand: 10.10.2018
Dialog: 42478
allgemein gültigen Regelungen aufstellen. (2) Es sollten stets Angaben zu folgenden nationalen Vorschriften gemacht werden: 1. Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG) Angaben zu Beschäftigungsbeschränkungen/-verboten, z. B.: Beschäftigungsbeschränkungen nach §22 JArbSchG für Jugendliche beachten. 2. Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung ...
Stand: 21.04.2017
Dialog: 6351
Zu der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist in § 8 Absatz 6 nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat die Gefährdungsbeurteilung unabhängig von der Zahl der Beschäftigten erstmals vor Aufnahme der Tätigkeit zu dokumentieren. Dabei ist Folgendes anzugeben:1.die Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen,2.das Ergebnis der Prüfung auf Möglichkeiten ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 3894
Gemäß der TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung" www.baua.de/trgs zählen zu den für die Gefährdungsbeurteilung wichtigsten Angaben im Sicherheitsdatenblatt ... ... 2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder der Zubereitung/des Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird, ... ... Erläuterungen zu Sicherheitsdatenblättern werden unter http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 15246
Sollte ein Stoff nach Artikel 59 Absatz 1 der REACH-Verordnung in die sogenannte Kandidatenliste zur Aufnahme in den Anhang XIV der REACH-Verordnung aufgenommen werden, greifen die Informationspflichten nach Artikel 33 der REACH-Verordnung. Lieferanten eines Erzeugnisses, welches einen Stoff in einer Konzentration von 0,1 % oder mehr enthält, der in die Kandidatenliste aufgenommen wurde, teilen di ...
Stand: 20.08.2020
Dialog: 43257
Die Antwort zu Ihrer Frage findet sich im Artikel 2 (6) der Verordnung (EU) 453/2010 der Kommission: Unbeschadet des Artikels 31 Absatz 9 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 gilt für Gemische, die vor dem 1. Juni 2015 in Verkehr gebracht werden und die in Übereinstimmung mit Artikel 61 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 nicht erneut gekennzeichnet und verpackt ...
Stand: 22.01.2015
Dialog: 22905
Nein, das muss sie nicht, und es wäre auch unangebracht. Stoffe, die in Human- oder Tierarzneimitteln verwendet werden, unterliegen nicht der Registrierungspflicht (REACH-VO, Art. 2 Abs. 5 a)). Insofern entfällt auf dem Sicherheitsdatenblatt die Nennung einer Registriernummer, da der Stoff ja nicht registrierungspflichtig ist (REACH-VO, Anh. II Nr. 1.1). Die Nennung der Ihnen erteilten ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 30281
müssen. Dies gilt mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2015/830 seit dem 01. Juni 2015; nach Artikel 2 der Verordnung müssen auch Sicherheitsdatenblätter, die dem Abnehmer vor dem 01. Juni 2015 zur Verfügung gestellt wurden, spätestens seit dem 01. Juni 2017 diesen Vorgaben entsprechen. ...
Stand: 23.03.2018
Dialog: 42223
mindestens einen gesundheitsgefährdenden oder umweltgefährlichen Stoff enthält oder • bei nichtgasförmigen Gemischen in einer Einzelkonzentration von ≥ 0,1 Gewichtsprozent mindestens einen karzinogenen Stoff der Kategorie 2 enthält oder einen reproduktionstoxischen Stoff der Kategorie 1A, 1B oder 2, ein Hautallergen der Kategorie 1, ein Inhalationsallergen der Kategorie 1, einen Stoff, der Wirkungen ...
Stand: 17.07.2017
Dialog: 29803
Gemäß Art. 31 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO) stellt der Lieferant eines Stoffes oder Gemisches dem Abnehmer des Stoffes oder des Gemisches ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II der REACH-VO zur Verfügung, wenn der Stoff oder das Gemisch die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO) erfüllt.Der Lieferant eines Stoffes ...
Stand: 06.12.2023
Dialog: 43861
Ja, dieser ist anzugeben.Im Anhang 2 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) "Leitfaden für die Erstellung des Sicherheitsdatenblatts" ist zu Nummer 9 folgendes nachzulesen:Anzugeben sind sämtliche relevanten Informationen über den Stoff oder die Zubereitung, insbesondere die unter Nummer 9.2 genannten, damit geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden können. Ist eine Registrierung ...
Stand: 15.08.2019
Dialog: 42809
-Verordnung wird in diesem Zusammenhang hingewiesen.Nach TRGS 400 Abs. 5.1 ist jedoch zu beachten: (2) "Das Sicherheitsdatenblatt ist auf offensichtlich unvollständige, widersprüchliche oder fehlerhafte Angaben zu überprüfen. Erforderlichenfalls muss beim Lieferanten ein korrektes Sicherheitsdatenblatt angefordert und von diesem geliefert werden." Das "einfache Übernehmen ...
Stand: 15.10.2019
Dialog: 42480
weiterzugeben.Eine Ausnahme von dieser Pflicht gibt es bei Lebensmitteln gemäß der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 nur für "für den Endverbraucher bestimmte Gemische in Form von Fertigerzeugnissen" (einschließlich Lebensmittelzusatzstoffen und Aromastoffen in Lebensmitteln (Artikel 2 Abs.6 REACH)). Diese für den Endverbraucher bestimmten Stoffe und Gemische in Form von Fertigerzeugnissen ...
Stand: 13.11.2023
Dialog: 43848