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Ist es erlaubt, die zwei Sicherheitsdatenblätter der Komponenten A und B eines 2-Komponentenklebers zu einem Sicherheitsdatenblatt zusammenzufassen?
KomNet Dialog 42848
Stand: 17.09.2019
Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Einstufung, Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblatt > Sicherheitsdatenblatt
Frage:
Es soll ein 2-Komponentenkleber nur an gewerbliche Kunden als Kit/Set vertrieben werden. Bei beiden Komponenten handelt es sich um Gemische. Die beiden Kartuschen (Komponente A und B) sind miteinander verbunden. Die beiden Komponenten werden erst beim Anwender miteinander vermischt (ähnlich der Bedienung zweier zusammenhängender Spritzen). Ist es erlaubt die beiden Sicherheitsdatenblätter der Komponenten A und B zu einem Sicherheitsdatenblatt zusammenzufassen/aufzusummieren und dieses dem Anwender zukommen zu lassen oder müssen für beide Komponenten 2 separate Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung gestellt werden? Ist dieser Sonderfall in einer Vorschrift geregelt? Darf ich analog des Sicherheitsdatenblatt auch die Inhalte der Etiketten der beiden Komponenten zusammenfassen? (anbei finden Sie ein Beispiel für die beschriebene Verpackung)
Antwort:
Das Sicherheitsdatenblatt und die Kennzeichnung sollen die Eigenschaften eines Stoffes oder Gemisches darstellen, wie sie beim Inverkehrbringen vorliegen. Deshalb müssen für beide Komponenten separate Sicherheitsdatenblätter erstellt werden und jede Komponente muss mit einer eigenen Kennzeichnung versehen sein.