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KomNet-Wissensdatenbank

Ist es erlaubt, die zwei Sicherheitsdatenblätter der Komponenten A und B eines 2-Komponentenklebers zu einem Sicherheitsdatenblatt zusammenzufassen?

KomNet Dialog 42848

Stand: 17.09.2022

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Einstufung, Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblatt > Sicherheitsdatenblatt

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Frage:

Es soll ein 2-Komponentenkleber nur an gewerbliche Kunden als Kit/Set vertrieben werden. Bei beiden Komponenten handelt es sich um Gemische. Die beiden Kartuschen (Komponente A und B) sind miteinander verbunden. Die beiden Komponenten werden erst beim Anwender miteinander vermischt (ähnlich der Bedienung zweier zusammenhängender Spritzen). Ist es erlaubt, die beiden Sicherheitsdatenblätter der Komponenten A und B zu einem Sicherheitsdatenblatt zusammenzufassen/aufzusummieren und dieses dem Anwender zukommen zu lassen, oder müssen für beide Komponenten 2 separate Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung gestellt werden? Darf ich (analog des Sicherheitsdatenblattes) auch die Inhalte der beiden Komponenten auf den Etiketten zusammenfassen?

Antwort:

Das Sicherheitsdatenblatt und die Kennzeichnung sollen die Eigenschaften eines Stoffes oder Gemisches darstellen, wie sie beim Inverkehrbringen vorliegen. Deshalb müssen für beide Komponenten separate Sicherheitsdatenblätter erstellt werden und jede Komponente muss mit einer eigenen Kennzeichnung versehen sein.


Auf die ECHA-Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern und die TRGS 220 - Nationale Aspekte beim Erstellen von Sicherheitsdatenblättern weisen wir hin.