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KomNet-Wissensdatenbank

Wie und wo müssen Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung gestellt werden?

KomNet Dialog 15613

Stand: 26.02.2024

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Einstufung, Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblatt > Sicherheitsdatenblatt

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Frage:

Wie und wo müssen Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung gestellt werden? Können Sicherheitsdatenblätter auch EDV-mäßig erfast werden oder sollten die SDB vor Ort ausliegen?

Antwort:

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verpflichtet den Arbeitgeber unter § 6 Absatz 12:

"Der Arbeitgeber hat nach Satz 2 ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird. Das Verzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten:

1.Bezeichnung des Gefahrstoffs,

2.Einstufung des Gefahrstoffs oder Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften,

3.Angaben zu den im Betrieb verwendeten Mengenbereichen,

4.Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte dem Gefahrstoff ausgesetzt sein können.

Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn nur Tätigkeiten mit geringer Gefährdung nach Absatz 13 ausgeübt werden. Die Angaben nach Satz 2 Nummer 1, 2 und 4 müssen allen betroffenen Beschäftigten und ihrer Vertretung zugänglich sein."


Der Arbeitgeber hat nach § 14 Absatz 1 GefStoffV sicherzustellen, dass die Beschäftigten Zugang zu allen Sicherheitsdatenblättern über die Stoffe und Zubereitungen erhalten, mit denen sie Tätigkeiten durchführen.

Der Zugang zu den Sicherheitsdatenblättern kann den Beschäftigten in schriftlicher, digitaler Form oder mit anderen Informationssystemen ermöglicht werden. Über die Art und Weise des Zugangs sollte der Arbeitgeber die Beschäftigten im Rahmen der Unterweisung informieren. (siehe auch Nummer 4 der TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten")


Das bedeutet, dass die Sicherheitsdatenblätter im Betrieb mittels EDV verwaltet werden können, aber allen Beschäftigten und betrieblichen Arbeitsschutzakteuren ein ungehinderter Zugang zu ermöglichen ist.