KomNet-Wissensdatenbank
Wann müssen im Sicherheitsdatenblatt die "Identifizierten Verwendungen" angegeben sein bzw. vorliegen?
KomNet Dialog 15246
Stand: 31.03.2016
Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Einstufung, Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblatt > Sicherheitsdatenblatt
Frage:
In den neuen Sicherheitsdatenblättern werden "Identifizierte Verwendungen" angegeben. Bei der Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen werden Sicherheitsdatenblätter als Informationsquelle hinzugezogen. Ich bearbeite Gefährdungsbeurteilungen im Ausbildungsbereich "Chemisches Labor (Synthese und Analytik)". Ist es hierbei zwingend erforderlich, dass die entsprechende "Identifizierte Verwendung" auf dem Sicherheitsdatenblatt genannt ist?
Antwort:
Gemäß der TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung" www.baua.de/trgs zählen zu den für die Gefährdungsbeurteilung wichtigsten Angaben im Sicherheitsdatenblatt
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2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder der Zubereitung/des Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird,
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Erläuterungen zu Sicherheitsdatenblättern werden unter http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/SDB/SDB_content.html angeboten.