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Nach § 14 Abs. 2 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung nach Absatz 1 über alle auftretenden Gefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen mündlich unterwiesen werden.Teil dieser Unterweisung ist ferner eine allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung. Diese dient auch zur Information der Beschäftigten ...
Stand: 14.10.2020
Dialog: 4162
In § 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) werden die Pflichten aufgeführt, die bezüglich der Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung zu erfüllen sind. Zunächst müssen Sie prüfen, ob Beschäftigte Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausführen (siehe § 6 GefStoffV). Als Grundlage hierfür müssen Sie geeignete Informationen über die Stoffe/Gemische nutzen. Wenn Ihnen keine Informationen ...
Stand: 21.10.2020
Dialog: 42221
Über die im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe ist nach § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" Absatz 10 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ein Verzeichnis zu führen. Grundsätzlich ist bei allen diesen Gefahrstoffen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 der GefStoffV zu prüfen, ob ungefährliche oder ungefährlichere Stoffe verwendet werden können.Systematisch ...
Stand: 02.03.2021
Dialog: 3668
Dieselmotoremissionen sind im Verzeichnis zur TRGS 906 "Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 Gefahrstoffverordnung" aufgeführt. Bei Reinigungsarbeiten kann je nach Verfahren eine erneute Freisetzung (Übergang in die Raumluft) des abgelagerten elementaren Kohlenstoffes von den Umgebungsflächen erfolgen. Dieses ist zu vermeiden.Grundsätzlich ...
Stand: 31.08.2021
Dialog: 6737
Beim Umgang mit Gefahrstoffen muss nach § 7 "Grundpflichten" Absatz 1 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) generell eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden.In der TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" ist unter dem Punkt 5.8 "Gefahrstoffverzeichnis" in Bezug auf § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" Absatz 12 GefStoffV folgendes erläutert ...
Stand: 21.10.2020
Dialog: 14531
Eine konkrete Vorschrift für ein Verbot des Kaugummikauens findet sich nicht in den Vorschriften, jedoch hat der Arbeitgeber nach § 8 Absatz 3 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gemäß den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 sicherzustellen, dass die Beschäftigten in Arbeitsbereichen, in denen sie Gefahrstoffen ausgesetzt sein können, keine Nahrungs- oder Genussmittel zu sich nehmen ...
Stand: 01.06.2021
Dialog: 43086
Auch bei Gefahrstoffen ohne AGW gilt das allgemeine Minimierungsgebot der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Das bedeutet, der Arbeitgeber muss Maßnahmen ergreifen, um die Exposition der Beschäftigten gegenüber diesen Stoffen so gering wie möglich zu halten.Da kein Grenzwert existiert, dessen Einhaltung überwacht werden könnte, obliegt es dem Arbeitgeber, in seiner Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 10.03.2021
Dialog: 20528
Sobald Sie in der Gefährdungsbeurteilung zu dem Ergebnis kommen, dass die Gesundheit oder die Sicherheit durch die CMR- Stoffe gefährdet wird, ist ein Verzeichnis nach § 14 (3) Nr. 3 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu führen.Konkretisiert werden die Anforderungen der GefStoffV in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), hier die TRGS 410 "Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber ...
Stand: 31.08.2021
Dialog: 43000
In Arbeitsbereichen, in denen die Gefahr einer Kontamination durch Gefahrstoffe oder biologische Arbeitsstoffe besteht, dürfen keine Nahrungs- und Genussmittel zu sich genommen werden. Der Arbeitgeber hat hierfür vor Aufnahme der Tätigkeiten geeignete Bereiche einzurichten [§ 8 "Allgemeine Schutzmaßnahmen" Absatz 3 der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV), § 9 "Allgemeine Schutzmaßnahmen" Absatz 3 ...
Stand: 25.09.2020
Dialog: 12453
Eine Kleinstmengenregelung für den Transport von Gefahrstoffen in Aufzügen gibt es nicht.Grundsätzlich ist jedoch das innerbetriebliche Befördern von Gefahrstoffen eine Tätigkeit, die den Regelungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) unterliegt. Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde ...
Stand: 03.10.2021
Dialog: 43595
Grundsätzlich sind nach § 10 Abs.3 Nr.2 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen Gefahrenbereiche abzugrenzen, in denen Beschäftigte Gefahrstoffen ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können und es sind Warn- und Sicherheitszeichen anzubringen, einschließlich der Verbotszeichen (aufgeführt in Anhang 1 ...
Stand: 31.08.2021
Dialog: 42770
Regelungen zum Umgang mit Gefahrstoffen sind in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und in den konkretisierenden Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) getroffen. Eine wesentliche Arbeitgeberpflicht gemäß GefStoffV ist das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung, (§ 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung") mit der mögliche Gefährdungen ermittelt und nötige Schutzmaßnahmen ...
Stand: 02.09.2021
Dialog: 11189
Gemäß § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben, oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können. Ist dies der Fall, so hat er alle hiervon ...
Stand: 14.04.2021
Dialog: 42523
Der Umgang mit Gefahrstoffen unterliegt den Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Generell gilt, dass der Arbeitgeber eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen darf, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden (§ 7 "Grundpflichten" Absatz 1 der GefStoffV). Zudem muss der Arbeitgeber sicherstellen ...
Stand: 18.09.2020
Dialog: 9848
Kühlschmiermittel sind aus bis zu dreißig Einzelkomponenten zusammengesetzt. Daher kann nur in der gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung ermittelt und festgelegt werden, welche Gefährdungen möglich und welche Maßnahmen zu treffen sind. Die einzelnen Beurteilungspunkte sind unter § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" der GefStoffV ...
Stand: 31.08.2021
Dialog: 16509
Gemäß der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und den konkretisierenden Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), hier insbesondere die TRGS 611 "Verwendungsbeschränkungen für wassermischbare bzw. wassergemischte Kühlschmierstoffe, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können" und die TRGS 552 "Krebserzeugende N-Nitrosamine der Kat 1A und 1B" bestehen bei dem Einsatz von Kühlschmierstoffen ...
Stand: 20.10.2020
Dialog: 14092
. Druckgasflaschen sollen nicht gemeinsam mit Personen in Aufzügen transportiert werden."Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), unter der Berücksichtigung der genannten Vorschriften, eigenverantwortlich die Maßnahmen beim innerbetriebliche Transport von Druckgasflaschen zu ermitteln und festzulegen ...
Stand: 03.01.2024
Dialog: 18831
, die der Arbeitgeber auf der Grundlage des Ergebnisses der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) treffen muss. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt unterstützen lassen.Dieses gilt auch für das Ermitteln und Festlegen von Art, Umfang und Fristen erforderlicher ...
Stand: 18.09.2020
Dialog: 9921
- und Gesundheitsschutzkennzeichnung".In § 10 Absatz 3 Nummer 2 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist folgendes nachzulesen:"Wenn Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B ausgeübt werden, hat der Arbeitgeber...2.Gefahrenbereiche abzugrenzen, in denen Beschäftigte diesen Gefahrstoffen ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können, und Warn ...
Stand: 21.10.2020
Dialog: 42248
Der Umgang mit Gefahrstoffen (hierzu zählen auch Zytostatika) unterliegt den Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Generell gilt, dass der Arbeitgeber eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen darf, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden (§ 7 "Grundpflichten" Abs. 1 der GefStoffV).Weiterhin ...
Stand: 20.10.2020
Dialog: 30047