Ergebnisse 1 bis 20 von 22 Treffern
Regelungen zum Umgang mit Gefahrstoffen sind in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und in den konkretisierenden Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) getroffen. Eine wesentliche Arbeitgeberpflicht gemäß GefStoffV ist das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung, (§ 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung") mit der mögliche Gefährdungen ermittelt und nötige Schutzmaßnahmen ...
Stand: 02.09.2021
Dialog: 11189
Der Umgang mit Gefahrstoffen unterliegt den Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Generell gilt, dass der Arbeitgeber eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen darf, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden (§ 7 "Grundpflichten" Absatz 1 der GefStoffV). Zudem muss der Arbeitgeber sicherstellen ...
Stand: 18.09.2020
Dialog: 9848
Sie bereits die Möglichkeit einer Substitution (sh. §6, Abs. 1, 4.).Anhand dieser Gefahrenkategorien müssen Sie dann Ihre Gefährdungsbeurteilung erstellen. Die Grundpflichten (§ 7) und die in Abschnitt 4 im § 8 GefStoffV beschriebenen allgemeinen Schutzmaßnahmen sind zu ergreifen.Die zusätzlichen Schutzmaßnahmen (§ 9) sind zu ergreifen, wenn die allgemeinen Schutzmaßnahmen nach § 8 nicht ausreichend ...
Stand: 21.10.2020
Dialog: 42221
krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B".In Bezug auf Leiharbeitnehmer wird unter Nr. 3 Abs.6 der TRGS 410 ausgeführt:"Leiharbeitnehmer sind nach § 11 Absatz 6 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) wie eigene Mitarbeiter zu behandeln. Daher hat der Entleiher das Expositionsverzeichnis für die ihm überlassenen Mitarbeiter zu führen. Spätestens nach Beendigung ...
Stand: 31.08.2021
Dialog: 43000
Beim Umgang mit Gefahrstoffen muss nach § 7 "Grundpflichten" Absatz 1 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) generell eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden.In der TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" ist unter dem Punkt 5.8 "Gefahrstoffverzeichnis" in Bezug auf § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" Absatz 12 GefStoffV folgendes erläutert ...
Stand: 21.10.2020
Dialog: 14531
Gemäß § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben, oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können. Ist dies der Fall, so hat er alle hiervon ...
Stand: 14.04.2021
Dialog: 42523
Grundsätzlich sind nach § 10 Abs.3 Nr.2 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen Gefahrenbereiche abzugrenzen, in denen Beschäftigte Gefahrstoffen ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können und es sind Warn- und Sicherheitszeichen anzubringen, einschließlich der Verbotszeichen (aufgeführt in Anhang 1 ...
Stand: 31.08.2021
Dialog: 42770
Im arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften- und Regelwerk wird nur an wenigen Stellen explizit auf das Bereithalten von Not- und Augenduschen und Augenspülflaschen eingegangen. So finden sich nähere Erläuterungen zu Augenduschen und Augenspülflaschen unter Ziffer 6.6 der TRGS 526 "Laboratorien": "6.6 Notduschen 6.6.1 Körpernotduschen (1) In Laboratorien müssen mit Wasser - möglichst ...
Stand: 18.09.2020
Dialog: 9921
In der TRGS 500 "Schutzmaßnahmen" ist unter der Nummer 9.2.5 "Reinigungsarbeiten" folgendes nachzulesen:"(1) Reinigungsarbeiten sind so durchzuführen, dass die Freisetzung und Aufwirbelung von Staub so gering wie möglich ist, z. B. mit Feucht- oder Nassverfahren nach dem Stand der Technik oder saugend unter Verwendung geeigneter Staubsauger oder Entstauber.(2) Geeignete Maßnahmen zum staubarmen ...
Stand: 02.10.2020
Dialog: 23122
Der Umgang mit Gefahrstoffen (hierzu zählen auch Zytostatika) unterliegt den Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Generell gilt, dass der Arbeitgeber eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen darf, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden (§ 7 "Grundpflichten" Abs. 1 der GefStoffV).Weiterhin ...
Stand: 20.10.2020
Dialog: 30047
, wenn auch die Festlegungen des § 31 "Aufstellung von ortsfesten Verbrauchsanlagen in Räumen unter Erdgleiche" der DGUV Vorschrift 80 "Verwendung von Flüssiggas" eingehalten werden. Weitere aktuelle Anforderungen können der Seite "Sichere Schule - Gasinstallation" entnommen werden. Dort finden Sie auch die Links zu den genannten Vorschriften/Regelungen. ...
Stand: 26.03.2020
Dialog: 14052
Kühlschmiermittel sind aus bis zu dreißig Einzelkomponenten zusammengesetzt. Daher kann nur in der gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung ermittelt und festgelegt werden, welche Gefährdungen möglich und welche Maßnahmen zu treffen sind. Die einzelnen Beurteilungspunkte sind unter § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" der GefStoffV ...
Stand: 31.08.2021
Dialog: 16509
Über die im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe ist nach § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" Absatz 10 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ein Verzeichnis zu führen. Grundsätzlich ist bei allen diesen Gefahrstoffen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 der GefStoffV zu prüfen, ob ungefährliche oder ungefährlichere Stoffe verwendet werden können.Systematisch ...
Stand: 02.03.2021
Dialog: 3668
In der TRGS 745 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren" finden sich unter dem Nummer 4.7 folgende Aussagen zur Innerbetriebliche Beförderung von ortsbeweglichen Druckgasbehältern:"(1) Ortsbewegliche Druckgasbehälter dürfen1. nur mit geschlossenem Absperrventil und dem erforderlichen Ventilschutz (z. B. Schutzkappe oder Ventilschutzkorb ...
Stand: 03.01.2024
Dialog: 18831
Eine Kleinstmengenregelung für den Transport von Gefahrstoffen in Aufzügen gibt es nicht.Grundsätzlich ist jedoch das innerbetriebliche Befördern von Gefahrstoffen eine Tätigkeit, die den Regelungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) unterliegt. Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde ...
Stand: 03.10.2021
Dialog: 43595
Eine konkrete Vorschrift für ein Verbot des Kaugummikauens findet sich nicht in den Vorschriften, jedoch hat der Arbeitgeber nach § 8 Absatz 3 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gemäß den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 sicherzustellen, dass die Beschäftigten in Arbeitsbereichen, in denen sie Gefahrstoffen ausgesetzt sein können, keine Nahrungs- oder Genussmittel zu sich nehmen ...
Stand: 01.06.2021
Dialog: 43086
- und Sicherheitszeichen anzubringen, einschließlich der Verbotszeichen „Zutritt für Unbefugte verboten“ und „Rauchen verboten“ nach Anhang II Nummer 3.1 der Richtlinie 92/58/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (ABl. L 245 vom 26.8.1992, S. 23), die zuletzt durch die Richtlinie 2014/27/EU (ABl. L 65 vom 5.3.2014, S. 1 ...
Stand: 21.10.2020
Dialog: 42248
Eine Forderung nach einer speziellen Ausbildung/ einem speziellen Lehrgang ist uns aus dem Arbeitsschutzrecht nicht bekannt.In der DGUV Vorschrift 79 "Verwendung von Flüssiggas" ist unter § 4 "Anforderungen an Personen" nachzulesen, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass Anlagen nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 nur von Versicherten betrieben oder gewartet werden, die im Betreiben ...
Stand: 06.08.2021
Dialog: 43538
Nach § 14 Abs. 2 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung nach Absatz 1 über alle auftretenden Gefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen mündlich unterwiesen werden.Teil dieser Unterweisung ist ferner eine allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung. Diese dient auch zur Information der Beschäftigten ...
Stand: 14.10.2020
Dialog: 4162
In der TRBS 3145/TRGS 745 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren" finden sich unter der Nummer 4.7 folgende Aussagen zur Innerbetriebliche Beförderung von ortsbeweglichen Druckgasbehältern:"(1) Ortsbewegliche Druckgasbehälter dürfen 1. nur mit geschlossenem Absperrventil und dem erforderlichen Ventilschutz (z. B. Schutzkappe ...
Stand: 31.08.2021
Dialog: 42649