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Benötigen Beschäftigte, die Gasflaschen aufstellen und anschließen eine spezielle Ausbildung/einen speziellen Lehrgang?
KomNet Dialog 43538
Stand: 06.08.2021
Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen > Allgemeine Schutzmaßnahmen (5.)
Frage:
Benötigen Beschäftigte, die Gasflaschen aufstellen und anschließen eine spezielle Ausbildung/einen speziellen Lehrgang (Stichwort: befähigte Person/Sachkundiger). Oder genügt eine Unterweisung durch den Vorgesetzten?
Antwort:
Eine Forderung nach einer speziellen Ausbildung/ einem speziellen Lehrgang ist uns aus dem Arbeitsschutzrecht nicht bekannt.
In der DGUV Vorschrift 79 "Verwendung von Flüssiggas" ist unter § 4 "Anforderungen an Personen" nachzulesen, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass Anlagen nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 nur von Versicherten betrieben oder gewartet werden, die im Betreiben oder in der Wartung dieser Anlagen unterwiesen sind und von denen zu erwarten ist, daß sie ihre Aufgabe zuverlässig erfüllen.
Hinweis:
Auf das Informationen-Portal "Flüssiggasanlagen" der BGN möchten wir hinweisen. Insbesondere möchten wir die FAQ "Sicherer Flaschenwechsel / Inbetriebnahme der Gasanlage" und "Unterweisung der Beschäftigten" hervorheben.