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Die arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung ist grundsätzlich für alle Beschäftigten, die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausführen, vorzusehen. Somit auch für die Tätigkeiten mit Lösemitteln. Der genaue Wortlaut des § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Absatz 2 lautet folgendermaßen: "Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung nach Absatz 1 ...
Stand: 22.06.2017
Dialog: 29577
Nein, dies ist nicht zulässig. Hier greift der § 15 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Hier ist folgendes nachzulesen:"(1) Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Entsprechend Satz 1 haben die Beschäftigten auch für die Sicherheit und Gesundheit ...
Stand: 06.02.2018
Dialog: 42191
Eine Gefährdungsbeurteilung muss auf Grund von § 5 "Beurteilung der Arbeitsbedingungen" des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) durchgeführt werden. In der Gefährdungsbeurteilung sind insbesondere die physikalischen, chemischen und biologischen Einwirkungen zu betrachten. Konkretisiert wird dies durch § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV):"(1 ...
Stand: 18.09.2023
Dialog: 6596
) angeht. Einerseits mussten Stoffe nach neuem Recht eingestuft sein, andererseits konnten Gemische noch nach altem Recht eingestuft werden. Um die Verwirrung nicht noch zu vergrößern, hatte man sich seinerzeit entschieden, in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) die "alten" Begriffe, unter Hinweis auf die Definitionen in der Stoffrichtlinie, erst einmal weiterzuverwenden. Jetzt, nach Ablauf ...
Stand: 11.10.2016
Dialog: 27637
Sofern die allgemeinen Schutzmaßnahmen nach § 8 "Allgemeine Schutzmaßnahmen" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) nicht ausreichend sind, müssen mindestens ebenfalls die Maßnahmen nach § 9 "Zusätzliche Schutzmaßnahmen" der GefStoffV getroffen werden: Wenn hierbei keine Substitution durch weniger gefährliche Stoffe und Gemische möglich ist, sollte vorzugsweise ein „geschlossenes System ...
Stand: 21.03.2019
Dialog: 4024
In dem geschilderten Fall handelt es sich um Tätigkeiten mit sicher umschlossenen Gefahrstoffen. Hierfür gilt die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).Für diese Tätigkeiten ist grundsätzlich immer eine Gefährdungsbeurteilung notwendig, wenn nicht hierfür ein verfahrensspezifisches Kriterium (VSK) entwickelt und allgemein gültig festgestellt wurde. Soweit dies nicht der Fall ...
Stand: 20.12.2015
Dialog: 1977
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) enthält in ihrem Abschnitt 4 "Schutzmaßnahmen" Vorschriften für die sichere Ausübung von Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen. Daraus folgt, dass eine reine Exposition gegenüber gefährlichen Stoffen nicht von der Gefahrstoffverordnung erfasst ist. Die diesbezüglich greifenden Regelungen für den Schutz der nichtrauchenden Beschäftigten vor den rauchenden ...
Stand: 26.11.2024
Dialog: 5593
für Gefahrstoffe der Gefahrstoffverordnung. Der Geltungsbereich dieser Verordnung wird allerdings durch das zugrundeliegende Chemikaliengesetz eingeschränkt. Nach § 2 des Chemikaliengesetzes gelten die Vorschriften des Dritten Abschnitts ChemG (Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung) sowie einige weitere Paragraphen dieses Gesetzes nicht für kosmetische Mittel, Arzneimittel und Medizinprodukte. Das heißt ...
Stand: 23.11.2022
Dialog: 42519
Laut §2 Abs. 5 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zählt zu den Tätigkeiten mit Gefahrstoffen jede Arbeit mit Stoffen, Gemischen, Ge- und Verbrauch, Lagerung, Aufbewahrung, Be- und Verarbeitung, Ab- und Umfüllung, Entfernung, Entsorgung, Vernichtung sowie die innerbetriebliche Beförderung und Bedien- und Überwachungsarbeiten.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber festzustellen ...
Stand: 30.09.2022
Dialog: 43703
In der TRGS 500 "Schutzmaßnahmen" ist hierzu unter 6.5 "Allgemeine Schutzmaßnahmen - Lagerung" in Absatz 17 Folgendes nachzulesen:"Eine Aufbewahrung unter Verschluss kann u. a. durch verschlossene Arbeitsräume und Lager, z.B. Schlüssel, Codekarten, RFID-Transponder (radio-frequency identification), oder verschlossene Schränke oder Container erfolgen. Auch ein Betriebsgelände mit Werkszaun und Zuga ...
Stand: 14.09.2022
Dialog: 43709
Es wird nicht für jeden Stoff eine Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung erstellt. In der Gefährdungsbeurteilung werden der Arbeitsplatz bzw. die Arbeitsbedingungen begutachtet. Sie stellen darin fest, ob die Beschäftigten an einem bestimmten Arbeitsplatz mit Gefahrstoffen umgehen und ob diese Gefahrstoffe freigesetzt werden. Sind Beschäftigte Gefahrstoffen ausgesetzt ...
Stand: 23.12.2016
Dialog: 17882
Die Schädlingsbekämpfung fällt unter den Geltungsbereich der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Im Anhang I Nr. 4 GefStoffV ist dieser Tätigkeit ein eigener Abschnitt gewidmet. Dort finden Sie unter Punkt 4.1 und 4.2 Angaben zur Erlaubnis- bzw. Anzeigepflicht. Zuständige Behörde für die entsprechende Anzeige zur Durchführung der Schädlingsbekämpfung sind in Nordrhein-Westfalen ...
Stand: 04.09.2024
Dialog: 42184
Die Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) werden vom gemäß § 20 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gebildeten Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) vorgeschlagen und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht. Mit den TRGS werden Regeln festgelegt, wie die in der Verordnung gestellten Anforderungen erfüllt werden können.Das bedeutet ...
Stand: 01.07.2024
Dialog: 13519
Für Tätigkeiten mit chemischen Stoffen ist eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen, egal ob diese unter die KosmetikV fallen. Das Gefahrstoffverzeichnis ist nach § 6 Absatz 12 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu führen. Auf eine aufwendige Dokumentation kann verzichtet werden, wenn sich dies aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt. Die WGK (nationales Recht) ist lediglich ein Kriterium ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 23843
Der Begriff "regelmäßig" wird für die TRGS 524 nicht näher definiert. Ein Zeitraum von 5 Jahren wird als angemessen betrachtet, allerdings kann eine Fortbildung bei erheblichen Änderungen bzw. Neuerungen an die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung selbstverständlich auch schon vor Ablauf dieser Frist als notwendig erachtet werden. Zu empfehlen sind z.B. Aufbaulehrgänge zur Sachkunde nach DGUV ...
Stand: 26.11.2015
Dialog: 25366
Ja, die Substitutionsprüfung ist Pflicht. Lediglich wenn eine geringe Gefährdung vorliegt, kann auf diese verzichtet werden.Der Umgang mit Gefahrstoffen unterliegt den Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Generell gilt, dass der Arbeitgeber eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen darf, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und die erforderlichen ...
Stand: 06.07.2019
Dialog: 42346
. Erlaubnisvorbehalt betreffen, den die Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen kann.Der § 3 der Chemikalienverbotsverordnung gilt für Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die nach der Gefahrstoffverordnung zu kennzeichnen sind. Hiervon sind Kosmetikprodukte durch das Chemikaliengesetz (s.o. Ausnahme) grundsätzlich ausgenommen, so ...
Stand: 02.03.2018
Dialog: 15702
Mindestanforderungen an Schulungen, die durch den Arbeitgeber umzusetzen sind. Eine Umsetzung in nationales Recht ist dafür nicht erforderlich, da die Anforderungen einer EU-Verordnung unmittelbar in den Mitgliedstaaten gelten. Die Schulung entbindet nicht von den rechtlichen Vorgaben der Unterweisung nach § 14 GefStoffV.Der Ausschuss für Gefahrstoffe wird die TRGS 430 "Isocyanate - Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 30.01.2023
Dialog: 43759
Die Datenbank zur zentralen Erfassung von Beschäftigten, die krebserregenden Stoffen ausgesetzt sind – Zentrale Expositionsdatenbak (ZED) – ist ein kostenloses Angebot der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Mit der ZED können Arbeitgebende ihrer Verpflichtung aus der Gefahrstoffverordnung (gemäß § 10a Abs. (1) GefStoffV) zur Führung eines Expositionskatasters nachkommen ...
Stand: 26.02.2025
Dialog: 44069
: Ortsfeste Behälter für Gefahrstoffe dürfen nicht auf Dächern von Bürohäusern sowie deren Dachräumen aufgestellt werden. Dies gilt auch für das Staffelgeschoß. Der Dieselkraftstoff mit dem das geplante Notstromaggregat betrieben werden soll, ist ein Gefahrstoff. Dessen Lagerung ist nicht zulässig. (§§ 8 Abs. 5 und 11 Gefahrstoffverordnung i. V. m. TRGS 509, Nr. 4.2 „Lagerorte und –räume“ Abs. 1 Nr. 3) ...
Stand: 18.03.2016
Dialog: 26205