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Muss für die Rattenbekämpfung im Kanal eine Anzeige bei der zuständigen Behörde getätigt werden?
KomNet Dialog 42184
Stand: 04.09.2024
Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Allgemeine Fragen zum Gefahrstoffrecht > Rechts- und Auslegungsfragen (5.)
Frage:
Muss für die Rattenbekämpfung im Kanal eine Anzeige bei der zuständigen Behörde getätigt werden? Ausgangssituation: Wir sind privater Kanalnetzbetreiber für die Stadt. Als zusätzliche Aufgabe sollen durch eigene Mitarbeiter Köder ausgelegt werden (ausschließlich im Kanal). Was ist zu beachten?
Antwort:
Die Schädlingsbekämpfung fällt unter den Geltungsbereich der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Im Anhang I Nr. 4 GefStoffV ist dieser Tätigkeit ein eigener Abschnitt gewidmet. Dort finden Sie unter Punkt 4.1 und 4.2 Angaben zur Erlaubnis- bzw. Anzeigepflicht. Zuständige Behörde für die entsprechende Anzeige zur Durchführung der Schädlingsbekämpfung sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen.