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KomNet-Wissensdatenbank

Muss für die Rattenbekämpfung im Kanal eine Anzeige bei der zuständigen Behörde getätigt werden?

KomNet Dialog 42184

Stand: 21.03.2024

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Allgemeine Fragen zum Gefahrstoffrecht > Rechts- und Auslegungsfragen (5.)

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Frage:

Muss für die Rattenbekämpfung im Kanal eine Anzeige bei der zuständigen Behörde getätigt werden? Ausgangssituation: Privater Kanalnetzbetreiber für die Stadt. Als zusätzliche Aufgabe sollen durch eigene Mitarbeiter Köder ausgelegt werden (ausschließlich im Kanal). Was ist zu beachten?

Antwort:

Die Schädlingsbekämpfung fällt unter den Geltungsbereich der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Im Anhang I Nr. 4 GefStoffV ist dieser Tätigkeit ein eigener Abschnitt gewidmet. Dort finden Sie unter Punkt 4.1 und 4.2 Angaben zur Erlaubnis- bzw. Anzeigepflicht. Zuständige Behörde für die entsprechende Anzeige zur Durchführung der Schädlingsbekämpfung sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen.