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Form zu erstellen. (2) Der Unternehmer hat die Betriebsanweisung in verständlicher Form und Sprache abzufassen und an geeigneter Stelle in der Arbeitsstätte bekannt zu machen. (3) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß die Betriebsanweisung beachtet wird. (4) Die Versicherten haben die Betriebsanweisung zu beachten." Hinweis:Die Ausbildung und Anforderungen zum Führen eines Flurförderzeuges ...
Stand: 31.10.2018
Dialog: 14247
Arbeitsschutzrechtlich handelt es sich bei der Hubarbeitsbühne um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Mindestanforderungen für die Benutzung mobiler selbstfahrender und nichtselbstfahrender Arbeitsmittel sind unter Nummer 1 des Anhang 1 der BetrSichV genannt:Weitere Anforderungen an die Mindestanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln zum Heben ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 14393
ausgegangen werden, dass für die Bediener von Mitgänger-Flurförderzeugen ein Nachweis der erforderlichen Qualifikation als Grundlage für die Beauftragung nach Abschnitt 3.7 vorhanden sein muss.Die Qualifizierung umfasst somit eine theoretische und praktische Prüfung. An die Qualifizierung werden höhere Anforderungen gestellt als an die Unterweisung.Ausführliche Informationen hierzu können dem Artikel ...
Stand: 16.07.2024
Dialog: 43979
Unter der Nummer 2.2 des Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist Folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsmittel zum Heben von Lasten mit einem deutlich sichtbaren Hinweis auf die zulässige Tragfähigkeit versehen sind. Sofern unterschiedliche Betriebszustände möglich sind, ist die zulässige Tragfähigkeit für die einzelnen Betriebszustände anzugeben ...
Stand: 13.03.2025
Dialog: 30268
der Bediener ist dabei abhängig von dem Einsatzzweck (dem Ausrüstungsteil) des Teleskopladers.Grundsätzlich kann der Teleskoplader mit- Staplergabeln und -zinken in verschiedenen Längen- Lade- und Mischschaufeln in verschiedener Ausführung- Schaufeln mit hydraulischem Niederhalter- Schwerlast-Kranhaken- Hydraulische Seilwinden- Gittermast mit und ohne Winde- Schnecken-Erdbohrer- Arbeitskorb- Hubarbeitsbühnen ...
Stand: 25.03.2022
Dialog: 14749
Nach den im Anhang 1 Nummer 1.4 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) genannten Mindestanforderungen gilt folgendes:"Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass bei Flurförderzeugen Einrichtungen vorhanden sind, die Gefährdungen aufsitzender Beschäftigter infolge Kippens oder Überschlagens der Flurförderzeuge verhindern. Solche Einrichtungen sind zum Beispiela)eine Fahrerkabine,b)Einrichtung ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 16508
: "Grundsätzlich ist der Arbeitgeber, der seinen Beschäftigten ein Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, für die Erfüllung der Anforderungen der BetrSichV verantwortlich, unabhängig davon, ob er das Arbeitsmittel nur gemietet, geleast oder geliehen hat. Er muss sich vergewissern, dass das Arbeitsmittel vor allem den arbeitsschutz- und sicherheitstechnischen Anforderungen entspricht. Diese Anforderungen ...
Stand: 29.11.2018
Dialog: 42435
Anforderungen und Erläuterungen an die Nutzung von Flurförderzeugen und den Lastentransport enthält die DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge". Zur Ladungssicherung sind folgende grundsätzlichen Anforderungen genannt:"§ 11 Beladung (1) Flurförderzeuge und ihre Anhänger dürfen nicht überlastet werden. (2) Flurförderzeuge und ihre Anhänger müssen so beladen werden, dass die Last nicht herabfallen ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 5101
Nach unserer Bewertung handelt es sich bei den Zugstangen um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die den dort genannten Anforderungen an die Beschaffenheit von Arbeitsmittel entsprechen müssen.Da es sich bei der Zugstange nicht um ein Lastaufnahmemittel im Sinne der Richtlinie 2006/42/EG handelt (siehe auch weitergehende Informationen unter www.baua.de/de ...
Stand: 11.04.2019
Dialog: 16269
Nein, in jedem Fall zwingend sind die Scheiben nicht.Allerdings muss ein Stapler/Flurförderzeug die Anforderungen der Richtlinie 2006/42/EG erfüllen, hier Anhang 1 Nr. 3.4.4. "Herabfallende Gegenstände":"Besteht bei einer selbstfahrenden Maschine mit aufsitzendem Fahrer und mitfahrendem anderem Bedienungspersonal oder anderen mitfahrenden Personen ein Risiko durch herabfallende Gegenstände ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 15209
Flurförderzeuge wie Gabelstapler sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Ein Arbeitgeber, der Beschäftigte beauftragt ein Flurförderzeug zu fahren, muss daher die Anforderungen der BetrSichV (im Anhang 1 BetrSichV sind grundsätzliche Anforderungen an Flurförderfahrzeuge genannt) und das Vorschriften- und Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ...
Stand: 02.06.2017
Dialog: 29437
als Mitgänger-Flurförderzeuge mit Mitfahrgelegenheit, sondern als Flurförderzeuge mit Fahrerstand. Dies hat zur Folge, dass hinsichtlich Ausbildung und Beauftragung der Fahrer dann die gleichen Anforderungen wie bei Gabelstaplern zu erfüllen sind. ...
Stand: 03.12.2022
Dialog: 16609
Die Voraussetzungen zum Führen von Flurförderzeugen (Gabelstaplern) sind im § 7 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" aufgeführt. Wird mit dem Gabelstapler öffentlicher Verkehrsraum befahren, so gelten zusätzlich das Straßenverkehrsgesetz, die Straßenverkehrsordnung, die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sowie die Fahrerlaubnisverordnung.Welche umfangreichen Anforderungen hinsichtlich ...
Stand: 25.07.2024
Dialog: 7781
Die grundlegenden Regelungen zur Kennzeichnung mit Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung finden sich unter der Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort ist folgendes nachzulesen:"(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit ...
Stand: 13.08.2018
Dialog: 42349
zu unterweisen. Insbesondere hinsichtlich der Betriebsabläufe, der Tätigkeiten, der möglichen Gefahren, der betrieblichen Gefahrenabwehr und zum sicheren Verlassen des Arbeitsplatzes (Flucht- und Rettungsplan).Speziell bei Tätigkeiten mit Flurförderzeugen (Gabelstapler) sind weitergehende Anforderungen an den Fahrer zu stellen. Dies dient dem Eigenschutz des Fahrers, aber auch dem Schutz der übrigen ...
Stand: 20.07.2022
Dialog: 14129
Bei einem Schubmaststapler / Quersitzstapler handelt es sich um ein Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Insbesondere sind hier die Anforderungen nach Anhang 1 Nummer 1 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln" anzuwenden. hier ist unter anderem folgendes nachzulesen:"1.3 Der Arbeitgeber hat ...
Stand: 17.01.2025
Dialog: 29222
Die Anforderungen an die Bereitstellung und die Benutzung von Flurförderzeugen (Gabelstaplern) ergeben sich u.a. aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge". Konkretisierungen können sie dem Anhang 1 Nummer 2 der BetrSichV und der TRBS 2111 Teil 1 "Mechanische Gefährdungen - Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen beim Verwenden von mobilen ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 6578
Die Anforderungen an die Bereitstellung und die Benutzung von Flurförderzeugen (Gabelstaplern) ergeben sich u .a. aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge". Konkretisierungen können sie dem Anhang 1 Nr. 1ff. der BetrSichV entnehmen.Nach der DGUV Vorschrift 68 sind Flurförderzeuge gemäß ihrer Bauart dadurch gekennzeichnet, dass sie1. mit Rädern ...
Stand: 15.10.2024
Dialog: 23385
Die Anforderungen an die Bereitstellung und die Benutzung von Flurförderzeugen (Gabelstaplern) ergeben sich u. a. aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge". Konkretisierungen können sie dem Anhang 1 Nummer 2 der BetrSichV und der TRBS 2111 Teil 1 "Mechanische Gefährdungen - Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen beim Verwenden von mobilen ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 6667
Kap. 2.12 werden die Anforderungen an den Maschinenführer formuliert. "Mit dem selbstständigen Führen oder Warten von Erdbaumaschinen dürfen nur Personen beschäftigt werden, die 1. das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. körperlich und geistig geeignet sind, 3. im Führen oder Warten der Erdbaumaschine unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 16471