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Grundsätzlich ist auch bei dem Transport von Gefahrgut die Straßenverkehrsordnung -StVO- und hier insbesondere der § 22 -Ladung- einzuhalten. Hier heißt es in Absatz 1: Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen ...
Stand: 27.07.2016
Dialog: 27128
Orangefarbene Warntafeln finden Sie an kennzeichnungspflichtigen Gefahrguttransporten. Sie sollen auf den Transport gefährlicher Güter und auf eventuelle Gefahren hinweisen. Im Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) ist im Abschnitt 5.3.2 die vollständige Vorschrift über die “orangefarbene Kennzeichnung” nachzulesen. Bei Transporten ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 8644
Grundsätzlich gilt, wenn das Öl nicht als Gefahrgut eingestuft ist, dann findet kein Transport im Sinne der Gefahrgutvorschriften statt. Somit müssen die entsprechenden Schulungen nach dem Gefahrgutrecht nicht durchgeführt werden. Unabhängig davon ist beim Transport dieser Behälter auf eine geeignete Ladungssicherung zu achten. Hierüber sind die Beschäftigten zu unterweisen/zu schulen.Der ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 7933
sind von der Art und Menge des Gefahrgutes und von der Tätigkeit desjenigen abhängig, der befördert. Unternehmer sind von der Anwendung einer Reihe der Gefahrgutvorschriften ausgenommen, wenn der Gefahrguttransport für eigene Zwecke und im Zusammenhang mit der Haupttätigkeit erfolgt. "Grundsätzliche Anforderungen, die beim Transport voller und leerer Gasflaschen bestehen, sind: - Die Flaschenventile müssen dicht ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 12018
Grundsätzlich fällt erst einmal jeder Transport von gefährlichen Gütern unter die Gefahrgutvorschriften, und da es sich um einen gewerblichen Transport handelt, ist der Arbeitgeber für diesen Transport verantwortlich.Es gibt zwar Freistellungen nach dem ADR, aber weder die Freistellungen für Privatpersonen nach Unterabschnitt 1.1.3.1 a) noch die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.1 c ...
Stand: 11.11.2020
Dialog: 16230
Die Gefahrgutverordnung See (GGVSee) regelt die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen. Bei einem Transport von verpackten gefährlichen Gütern mittels eines Fährschiffs, wird der Verkehrsträger "See" genutzt.Gemäß § 3 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) muss ein Unternehmen, sobald es an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist und ihm Pflichten als Beteiligter in der GGVSee ...
Stand: 04.05.2019
Dialog: 42700
die Sondervorschrift CV 36 des Abschnitt 7.5.11 ADR nicht. In dieser finden sich die Regelungen zur Belüftung der Fahrzeuge.Auf die Broschüre "Transport von Gefahrgütern - Die Kleinmengenregelung in der Bauwirtschaft" der BG Bau möchten wir ebenso hinweisen, wie auf die Broschüre "Sichere Beförderung gefährlicher Güter durch Handwerksbetriebe" des Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau ...
Stand: 08.02.2023
Dialog: 43467
nicht für die Klasse 7. Beförderungen, die von solchen Unternehmen zu ihrer internen oder externen Versorgung durchgeführt werden, fallen jedoch nicht unter diese Ausnahmeregelung;"Die von Handwerkern oder auch anderen Personen zur Ausübung ihrer Haupttätigkeit üblicherweise benötigten und im Pkw mitgeführten Mengen fallen unter die v.g. Regelung. Diese Möglichkeiten werden auch näher in der Broschüre "Transport ...
Stand: 12.08.2024
Dialog: 16348
Ja, in diesem Fall sind die Vorgaben des ADR im vollen Umfang anzuwenden.Dies bedeutet unter anderem:– der Fahrzeugführer muss im Besitz einer gültigen Fahrerschulung nach Abschnitt 8.2.1 sein– die Kennzeichnungsvorschriften sind einzuhalten– orangefarbene Kennzeichnung des Fahrzeugs– Begleitpapiere nach Abschnitt 8.1.2 wie ein Beförderungspapier und schriftliche Weisungen (Unfallmerkblätter)– ein ...
Stand: 10.12.2019
Dialog: 42923
, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Gefährliche Güter in Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen oder Tanks gelten nicht als einzelhandelsgerecht verpackt.Bei reinem privaten Transport unter v.g. Vorausetzungen gelten folglich ausschließlich die Bestimmungen der StVO, hier insbesondere die Bestimmungen der §§ 22 und 23 StVO.Daraus ergibt ...
Stand: 20.08.2024
Dialog: 6238
das/die gemäß dieser Verordnung erforderliche(n) Gefahrenpiktogramm(e) und die Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter die gleiche Gefahr, braucht/brauchen das/die gemäß dieser Verordnung erforderliche(n) Gefahrenpiktogramm(e) nicht angebracht zu werden." Hinweis:Auf die Broschüre "Transport von Gefahrgütern - Die Kleinmengenregelung in der Bauwirtschaft" möchten wir hinweisen. ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 21196
Wir stimmen mit Ihnen überein, dass hier ein Transport von in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern nach Kapitel 3.4 ADR möglich ist.Hiernach gilt, dass für die Innenverpackung oder den Gegenstand anwendbare Mengengrenze für jeden Stoff in der Spalte 7a der Tabelle A in Kapitel 3.2 festgelegt ist. Für die von Ihnen angegebenen Druckgaspackungen ist dies 1 Liter.Eine Gesamtmengengrenze ...
Stand: 15.03.2021
Dialog: 43486
Das von Ihnen genannte Gefahrgut (UN 3481, Klasse 9, 240 Wh) eingebaut in einen akkubetriebenen Lüfter fällt tatsächlich nicht unter die Sondervorschrift 188, da mehr als 20 Wh vorliegen.Damit müssen für die Beförderung der Lüfter zunächst alle gefahrgutrechtlichen Vorschriften beachtet werden.Es existieren allerdings "Erleichterungen", sodass nicht alle gefahrgutrechtlichen Vorschriften beachtet ...
Stand: 30.01.2019
Dialog: 42571
In den allgemeinen Vorschriften des ADR findet man im Kapitel 1.1 - Geltungsbereich und Anwendbarkeit - im Unterabschnitt 1.1.3.2, die Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von Gasen.Im Unterabschnitt 1.1.3.2 c heißt es:"Die Vorschriften des ADR/RID gelten nicht für die Beförderung von:Gasen der Gruppen A und O (gemäß Unterabschnitt 2.2.2.1), wenn der Druck des Gases im Gefäß oder Tan ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 17123
Benzin (Ottokraftstoff; CAS-Nr. 8006-61-9) "besitzt" nach den Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (GESTIS-Stoffdatenbank) u. a. den H-Satz 350 "Kann Krebs erzeugen" und es sind somit grundsätzlich die §§ 8, 9 und 10 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)) zu treffen (geschlossenes System, ...). Beim Transport des Aggregates in einem PKW müsste der Tank ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 5908
Beförderungen die von Mitarbeitern durchgeführt werden, die Gefahrgut als Werkzeug oder als Arbeitsmittel zu Baustellen mitführen, unterliegen unter bestimmten Randbedingungen nicht dem ADR.In den allgemeinen Vorschriften des ADR findet man im Kapitel 1.1 - Geltungsbereich und Anwendbarkeit - im Unterabschnitt 1.1.3.1, die Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung.Im ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 17967
; Gesamt 1016;Bei dieser Menge an Gefahrgüter sind beim Fahrzeugführer sowie am Fahrzeug die gesamten Rechtsvorschriften der Beförderung gefährlicher Güter anzuwenden. Im Einzelfall ist auch noch zu prüfen, ob die Ausnahme Nr. 20 GGAV Beförderung verpackter gefährlicher Abfälle (Gefahrgut-Ausnahmeverordnung) anzuwenden ist. Die relevanten nationalen Vorschriften werden vom Bundesministerium für Digitales ...
Stand: 22.03.2023
Dialog: 6215
. Für Beförderungen zum Zweck der internen oder externen Versorgung eines Unternehmens gilt die Handwerkerregelung nicht. Dies betrifft u.a. Beförderungen in Läger oder die bloße Belieferung von Baustellen. Dient „der Transport zum Unternehmen“ hier also der internen bzw. externen Versorgung des Unternehmens, so ist die Handwerkerregelung nicht anwendbar und es gilt: Bei "Sauerstoff, verdichtet" handelt es sich um ...
Stand: 19.08.2017
Dialog: 3431
Bei der Beförderung von Gefahrgütern in kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen besteht eine grundsätzliche Schulungspflicht für die Fahrzeugführer.Die Fahrzeugführer für Stückguttransporte sind von der Schulungspflicht befreit, sofern• Freistellungen nach Abschnitt 1.1.3 ADR zutreffen,• die mit einer Beförderungseinheit beförderten Mengen gefährlicher Güter nach der Tabelle in Absatz 1.1.3.6.3 ADR ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 5195
Beim Transport von Wasserstoff ist erst einmal auf die Mengen zu achten, die transportiert werden sollen. Wenn Sie - wie beschrieben - eine 10 l Flasche transportieren wollen, ist auf eine geeignete Ladungssicherung zu achten und die Mitarbeiter, die diesen Transport durchführen, sind zu unterweisen. Sollte dieser Transport nicht von einer Privatperson für den häuslichen Gebrauch ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 8893