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Die Vorgaben für Form und Sprache bei der Dokumentation für durch das ADR geregelte Beförderungen ergeben sich aus dem Kapitel 5.4 ADR. Unter Absatz 5.4.1.4.1 ADR wird aufgeführt, dass die einzutragenden Vermerke in der amtlichen Sprache des Versandlandes abzufassen sind, wenn diese Sprache nicht Deutsch, Englisch oder Französisch ist. Weitere Hinweise zu den Ausführungen der Stoffvermerke ...
Stand: 08.08.2014
Dialog: 5379
Feuerwerkskörper sind nach den ADR-Regelungen überwiegend den UN-Nummern 0333 bis 0337 zuzuordnen. Bei den unter dem Begriff "Silvesterfeuerwerk" verkauften pyrotechnischen Gegenständen handelt es sich in der Regel um Feuerwerkskörper der UN-Nr. 0336, Klassifizierungscode 1.4G ADR, und 0337, Klassifizierungscode 1.4S ADR.Nach dem Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR "Freistellungen bei begrenzten Mengen ...
Stand: 19.12.2023
Dialog: 3060
Eine Verpackung gilt im Sinne des ADR dann als gereinigt, wenn Gefährdungen ausgeschlossen sind, welche zu einer Assimilierung dieser Gefahr in eine Gefahrklasse des ADR führen würde. Weiter unterliegen leere ungereinigte Verpackungen nicht dem ADR, wenn in der Stoffliste des ADR in Spalte 6 die Sondervorschrift 592 aufgeführt ist. Ferner werden im Abschnitt 1-16 der GGVSEB ...
Stand: 08.08.2014
Dialog: 5066
Nein, für die beschriebenen Tanks können die Freistellungen des Unterabschnitt 1.1.3.5 ADR nicht in Anspruch genommen werden, da es sich weder um ein Grosspackmittel (IBC) noch um eine Grossverpackung handelt.Für den Tank gelten die Vorgaben des ADR, insbesonders Kapitel 4.3 mit dem Unterabschnitt 4.3.2.4 "Ungereinigte leere Tanks, Batterie-Fahrzeuge und MEGC". Dies bedeutet, der Transport ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 20955
Das ADR sieht im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter verschiedene Arten von Freistellungen vor. Bei Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen dürfen Chemikalien in privaten Pkw befördert werden. Dazu ist im ADR unter Unterabschnitt 1.1.3.1 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung folgendes ausgeführt:"Die Vorschriften des ADR gelten ...
Stand: 18.03.2019
Dialog: 11223
Bei der Beförderung von Gefahrgütern in kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen besteht eine grundsätzliche Schulungspflicht für die Fahrzeugführer.Die Fahrzeugführer für Stückguttransporte sind von der Schulungspflicht befreit, sofern• Freistellungen nach Abschnitt 1.1.3 ADR zutreffen,• die mit einer Beförderungseinheit beförderten Mengen gefährlicher Güter nach der Tabelle in Absatz 1.1.3.6.3 ADR ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 5195
Für den Transport von Dichlormethan gelten die Gefahrgutvorschriften Straße - ADR. In diesen wird Dichlormethan als gefährliches Gut mit der UN-Nr. 1593 und der Klasse 6.1 eingestuft. Welche genauen Anforderungen sich ergeben, richtet sich nach der Menge der gefährlichen Güter, die befördert werden sollen.Es ist möglich Dichlormethan als begrenzte Menge nach Abschnitt 3.4.1 ADR zu transportieren ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 6758
Grundsätzlich fällt erst einmal jeder Transport von gefährlichen Gütern unter die Gefahrgutvorschriften, und da es sich um einen gewerblichen Transport handelt, ist der Arbeitgeber für diesen Transport verantwortlich.Es gibt zwar Freistellungen nach dem ADR, aber weder die Freistellungen für Privatpersonen nach Unterabschnitt 1.1.3.1 a) noch die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.1 c ...
Stand: 11.11.2020
Dialog: 16230
Die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.1 c) können in dem von Ihnen beschriebenen Fall nicht in Anspruch genommen werden. Diese Freistellungen gelten nur, wenn durch das Unternehmen, Beförderungen in Verbindung mit Ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden (für den Eigenbedarf; nicht für Dritte). Durch diese Freistellungen würden die Vorschriften des ADR nicht gelten. Es können von Ihnen ...
Stand: 25.08.2016
Dialog: 9056
Für den Transport von Batterien mit den UN-Nummern 2794, 2795, 2800, 3028 gibt es im ADR die Sondervorschrift 598 (Kapitel 3.3). Gefahrgutvorschriften können Sie unter www.tes.bam.de einsehen.Batterien mit dieser Sondervorschrift unterliegen nicht den Vorschriften des ADR, wenn folgende Punkte eingehalten werden:"a) Neue Batterien, wenn: - sie gegen Rutschen, Umfallen und Beschädigung gesichert ...
Stand: 19.03.2024
Dialog: 12675
Die Pflichten des Empfängers finden sich in § 20 Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB). Dort ist folgendes nachzulesen:"(1) Der Empfänger im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt1.ist nach Absatz 1.4.2.3.1 ADR/RID/ADN verpflichtet, a) die Annahme des Gutes nicht ohne zwingenden Grund zu verzögern und b) nach dem Entladen ...
Stand: 18.08.2021
Dialog: 42511
In den allgemeinen Vorschriften des ADR findet man im Kapitel 1.1 - Geltungsbereich und Anwendbarkeit - im Unterabschnitt 1.1.3.2, die Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von Gasen.Im Unterabschnitt 1.1.3.2 c heißt es:"Die Vorschriften des ADR/RID gelten nicht für die Beförderung von:Gasen der Gruppen A und O (gemäß Unterabschnitt 2.2.2.1), wenn der Druck des Gases im Gefäß ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 17123
Zu 1.Nach Unterabschnitt 1.1.3.1 - Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung - gelten die Vorschriften des ADR nicht für:a) Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt ...
Stand: 20.08.2024
Dialog: 6238
PCB-haltige Transformatoren sind unter der UN-Nummer 2315 oder UN-Nummer 3432 nach den gültigen ADR Gefahrgutvorschriften zu befördern. Sie fallen unter die Gefahrgutklasse 9 "Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände".Eine Ausnahmeregelung stellt die dazugehörige Sondervorschrift "305" dar. Dort heißt es, dass diese Stoffe mit einer Konzentration von höchstens 50 mg/kg ...
Stand: 10.02.2021
Dialog: 43471
Beförderungen die von Mitarbeitern durchgeführt werden, die Gefahrgut als Werkzeug oder als Arbeitsmittel zu Baustellen mitführen, unterliegen unter bestimmten Randbedingungen nicht dem ADR.In den allgemeinen Vorschriften des ADR findet man im Kapitel 1.1 - Geltungsbereich und Anwendbarkeit - im Unterabschnitt 1.1.3.1, die Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung.Im ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 17967
Bei der Beförderung gefährlicher Güter, die in verschiedenen Verkehrsträgern erfolgt, wird der Sachverhalt für den Straßentransport nach dem Unterabschnitt 1.1.4.2 des ADR betrachtet. Versandstücke, Container, ortsbewegliche Tanks und Tankcontainer, die den Vorschriften für Verpackung, Zusammenpackung, Kennzeichnung und Bezettelung von Versandstücken oder Anbringen von Großzetteln (Placards ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 8437
werden müssen. Diese sind unter diversen Freistellungen in 1.1.3 ADR genannt. Die für Ihren Fall voraussichtlich zutreffende Freistellung ist die nach 1.1.3.6 ADR „Freistellungen in Zusammenhang mit Mengen, die je Beförderungseinheit befördert werden“ (sog. 1.000-Punkte-Regel). Die von Ihnen genannte UN-Nummer 3481 fällt unter die Beförderungskategorie 2.Gemäß der Tabelle unter 1.1.3.6.3 ADR dürfen von diesem Stoff ...
Stand: 30.01.2019
Dialog: 42571
Die Kühlschränke sind unter die UN Nummer 3358 "KÄLTEMASCHINEN mit entzündbarem, nicht giftigem verflüssigtem Gas" einzustufen. Für diese kann nach Kapitel 3.3 ADR die Sondervorschrift 291 in Anspruch genommen werden. Hier ist folgendes nachzulesen:"Verflüssigte entzündbare Gase müssen in Bauteilen von Kältemaschinen enthalten sein. Diese Bauteile müssen mindestens für den dreifachen ...
Stand: 23.08.2019
Dialog: 42819
Grundsätzlich dürfen Flüssigkeiten nach den gefahrgutrechtlichen Vorschriften nicht als lose Schüttung im Sinne des Abschnittes 7.3.1 ADR befördert werden. (ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße)Ungereinigte leere oder teilentleerte Behälter, welche entzündbare flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt von höchstens 60 °C enthalten ...
Stand: 18.03.2019
Dialog: 11470
LUFT, VERDICHTET (DRUCKLUFT) UN 1002Gefahrzettel 2.2 (siehe Absatz 5.2.2.2.2 ADR)Nach Sondervorschrift 292 Kapitel 3.3 ADR gilt dies nur für Luft mit höchstens 23,5 Vol% Sauerstoff.Nach Unterabsatz 5.2.2.2.1.2 Gasflaschen ADR müssen die Gasflaschen mit dem Gefahrzettel versehen werden. Dabei können die Abmessungen der NORM ISO 7225: 1944 (Warnaufkleber für Gasflaschen) entsprechen.Nach Absatz ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 5650