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Ist ein Transformator, der PCB-lastige Flüssigkeiten enthalten hat und restentleert ist, unter den Bestimmungen des ADR zu transportieren?
KomNet Dialog 43471
Stand: 10.02.2021
Kategorie: Sicherer Transport > Beförderung gefährlicher Güter > Gefahrguttransport
Frage:
Ist ein Transformator, der PCB-lastige Flüssigkeiten enthalten hat und restentleert ist, unter den Bestimmungen des ADR zu transportieren?
Antwort:
PCB-haltige Transformatoren sind unter der UN-Nummer 2315 oder UN-Nummer 3432 nach den gültigen ADR Gefahrgutvorschriften zu befördern. Sie fallen unter die Gefahrgutklasse 9 "Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände".
Eine Ausnahmeregelung stellt die dazugehörige Sondervorschrift "305" dar. Dort heißt es, dass diese Stoffe mit einer Konzentration von höchstens 50 mg/kg nicht den Vorschriften des ADR unterliegen.
Des Weiteren wird dies auch in Kapital 2.2 des ADR´s "Besondere Vorschriften für die einzelnen Klassen" für die Klasse 9 in Absatz 2.2.9.1.5 als Bemerkung aufgeführt.
Eine eindeutige Aussage ist somit nicht möglich, ohne den genauen PCB-Gehalt ermittelt zu haben.