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. a. das Verfahren EG-Baumusterprüfung) ist. Zur Auslegung der Anwendung des Anhangs IV RL 2006/42/EG für Maschinen zur Holz-/Fleischbearbeitung oder ähnlichen Werkstoffen führt der "Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG" aus (§ 388): "...Zu ähnlichen Werkstoffen wie Holz zählen zum Beispiel Spanplatten, Holzfaserplatten, Sperrholz (auch wenn diese Werkstoffe mit Kunststoffen ...
Stand: 13.03.2020
Dialog: 19660
Trennende Schutzeinrichtungen müssen gemäß Anhang I, Ziff. 1.4.1 vierter Spiegelstrich der EU-Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG so befestigt sein, dass sie nicht auf einfache Weise Umgangen oder unwirksam gemacht werden können. Laut Anhang I, Ziff 1.4.2.1 RL 2006/42/EG dürfen feststehende trennende Schutzeinrichtungen sich nur mit Werkzeugen lösen oder abnehmen lassen. Dabei ...
Stand: 03.02.2017
Dialog: 28464
harmonisierte Typ-C-Norm DIN EN 115-1:2017 „Sicherheit von Fahrtreppen und Fahrsteigen - Teil 1: Konstruktion und Einbau" konkretisiert die Anforderungen von Anhang I der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.Die ASR A1.8 „Verkehrswege“ enthält im Abschnitt 4.8 „Fahrtreppen und Fahrsteige“ Anforderungen an die Beschaffenheit von Fahrtreppen und Fahrsteigen. ...
Stand: 13.02.2023
Dialog: 21944
in den Verkehr gebrachte Sicherheitsbauteile sind unter Berücksichtigung der Herstellerpflichten gemäß Art. 5 Maschinenrichtlinie 2006/42/EG die technischen Unterlagen nach Anhang VII Teil A zu erstellen und das Konformitätsbewertungsverfahren nach Art. 12 durchzuführen.Wenn Sie Hersteller der Automationsanlage sind und diese mit Ihren Schutzeinrichtungen ausrüsten, so gehören diese Schutzeinrichtungen ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 9855
Durch die Erweiterung des Maschinenparks - so wie in der Frage beschrieben - dürfte diese Gesamtheit von Maschinen (Art. 2 a Maschinenrichtlinie - RL 2006/42/EG) wesentlich verändert werden. Eine Drehzahlveränderung an Maschinen kann zu neuen oder ausgedehnten Gefahrenbereichen an Maschinen führen und sind somit in die Risikobeurteilung (Anhang I Nr.1 Maschinenrichtlinie) einzubeziehen. Ob ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 43027
Gemäß Anhang I Nummer 1.2.4.3 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG muss jede Maschine mit einem oder mehreren NOT-HALT-Befehlsgeräten ausgerüstet sein, durch die eine unmittelbar drohende oder eintretende Gefahr vermieden werden kann.Hiervon ausgenommen sind- Maschinen, bei denen durch das NOT-HALT-Befehlsgerät das Risiko nicht gemindert werden kann, da das NOT-HALT-Befehlsgerät entweder die Zeit ...
Stand: 20.03.2025
Dialog: 126
Gemäß Anhang I Ziff. 1.2.4.3 der EU-Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG muss jede Maschine mit einer Einrichtung zum Stillsetzen im Notfall ausgerüstet sein (Not-Halt-Befehlsgerät). Das Not-Halt-Befehlsgerät kann nur entfallen wenn a) durch das Not-Halt das Risiko nicht gemindert werden kann, weil das Not-Halt die Zeit zum Stillsetzen nicht verkürzt oder ein Not-Halt wegen besonderer Risiken ...
Stand: 07.07.2016
Dialog: 26981
Die Frage ist im Rahmen der nach der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) zu erstellenden Risikobeurteilung zu beantworten.Die Maschinenrichtlinie sowie verschiedene harmonisierte Normen schreiben in bestimmten Bereichen eine Sicherung gegen eine nicht vorgesehen Nutzung vor. (siehe Maschinenrichtlinie Anhang 1, Ziff. 3.3 Steuerung: „Erforderlichenfalls sind Maßnahmen zu treffen ...
Stand: 26.04.2022
Dialog: 19690
Anforderungen aus der 9. ProdSV in Verbindung mit der Richtlinie 2006/42/EG werden bezogen auf Ihre Anfrage in den Ziffern 1.5.15 "Ausrutsch-, Stolper- und Sturzrisiko" und 1.6.1 "Wartung der Maschine" im Anhang 1definiert. Umfangreiche Erläuterungen dazu finden Sie im "Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG". Diese Erläuterungen sollten Sie im Rahmen der notwendigen ...
Stand: 17.06.2013
Dialog: 18748
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG nennt im Anhang I die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen bei der Herstellung von Maschinen. Hierbei müssen die auftretenden Gefährdungen in einer Risikobeurteilung betrachtet werden und geeignete Maßnahmen zur Minderung des Risikos getroffen werden. Zur Minderung des Risikos, welches von einer Gefährdung ausgeht, können verschiedene ...
Stand: 25.04.2023
Dialog: 43547
sowie Anforderungen der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) Anhang I Abschnitt 1.2.2, insbesondere der 2e und der 5e Spiegelstrich.b) Die Betätigung des Not-Halt Befehlsgerätes muss leicht und ungehindert sei, Siehe BetrSichV § 8, insbesondere Absätze (5) und (6). Eine Glasscheibe würde die Betätigung erschweren und verzögern und ist daher nicht zulässig. Siehe auch Anhang I, Abschnitt 1.2.4.3 der Maschinenrichtlinie ...
Stand: 13.12.2022
Dialog: 43739
werden können. Auf eine Notbefehlseinrichtung kann verzichtet werden, wenn sie die Gefährdung nicht mindern würde; in diesem Fall ist die Sicherheit auf andere Weise zu gewährleisten. (...)"Weiterhin beschreibt Anhang 1 der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Konstruktion und Bau von Maschinen. Unter Nummer 1.2.4.3 des Anhang 1 werden Angaben zu "Not-Halt ...
Stand: 31.05.2021
Dialog: 1702
für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (Auflage 2.2 – Oktober 2019) werden die Anforderungen der Maschinenrichtlinie erläutert.Dort steht unter1.2.4.3 Stillsetzen im Notfall (S. 221):„Gemäß Nummer 1.2.4.3 Absatz 1 (im Anhang I zur Maschinenrichtlinie) muss eine Maschine grundsätzlich mit einem oder mehreren Not-Halt-Befehlsgeräten ausgerüstet werden. Nummer 1.2.4.3 Absatz 2 legt zwei Ausnahmen fest ...
Stand: 21.02.2023
Dialog: 43761
Diese Frage kann pauschal nicht beantworten werden, da es nach unserem Kenntnisstand hierzu keine konkreten Ausführungen in Vorschriften zu dieser Problematik gibt.Grundsätzlich ist Folgendes zu beachten.Hersteller von Maschinen bzw. Anlagen haben die Maschinenrichtlinie 2006/42 EG (MRL) zu beachten.Nach Anhang I "Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Konstruktion ...
Stand: 15.06.2019
Dialog: 12243
Arbeitsmittels zu verbinden. Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG - MRL [pdf] fordert diesbezügl. in Anhang I Ziff. 1.4.3. "Besondere Anforderungen an nichttrennende Schutzeinrichtungen": Nichttrennende Schutzeinrichtungen müssen so konstruiert und in die Steuerung der Maschine integriert sein, dass die beweglichen Teile nicht in Gang gesetzt werden können, solange sie vom Bedienungspersonal erreicht ...
Stand: 29.05.2012
Dialog: 16305
Die Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) ist zur Beantwortung Ihrer Frage heranzuziehen. Diese Richtlinie gilt für die gemäß Artikel I Absatz 1 Buchstaben a bis g aufgelisteten Erzeugnisse. Kappsägen sind Maschinen im Sinne der v. g. Richtlinie.In Anhang I dieser Richtlinie sind die geltenden "grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Konstruktion und Bau ...
Stand: 29.04.2025
Dialog: 17629
nach der Maschinenrichtlinie -MRL- die Planung und Durchführung fachgerecht vorzunehmen ist. Eine Dokumentation ist zu erstellen und die Betriebsanleitung zu ergänzen. Diese Maßnahme kann auch durch externe Fachfirmen erfolgen. Eine Betriebserlaubnis für die Hubarbeitsbühne war vor und ist auch nach der Nachrüstung nicht erforderlich. Da die Änderung der Hubarbeitsbühne durch die Nachrüstung mit Anschlagpunkten ...
Stand: 19.01.2017
Dialog: 28296
Ein Radlader ist eine Maschine im Sinne der Richtlinie 2006/42/EG - MaschinenrichtlinieIn dieser Richtlinie sind im Anhang I Nr. 3 3. "Zusätzliche grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zur Ausschaltung der Gefährdungen, die von der Beweglichkeit von Maschinen ausgehen" aufgeführt. Eine generelle Pflicht für eine Rückwärtsfahr-Warneinrichtung ist dort nicht gefordert.In ...
Stand: 03.02.2021
Dialog: 42347
Ein Flurförderzeug ist eine Maschine im Sinne der Richtlinie 2006/42/EG - Maschinenrichtlinie.In dieser Richtlinie sind im Anhang I Nr. 3 3. "Zusätzliche grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zur Ausschaltung der Gefährdungen, die von der Beweglichkeit von Maschinen ausgehen" aufgeführt. Eine generelle Pflicht für eine Rückwärtsfahr-Warneinrichtung ...
Stand: 28.03.2024
Dialog: 13660
Die Maschinen-Richtlinie (Masch-RL) Anhang 1 regelt, unter welchen Voraussetzungen Maschinen im Europäischen Wirtschaftsraum bereitgestellt und in Betrieb genommen werden dürfen. Die MaschRL richtet sich an den Hersteller.Neben grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen an Maschinen (Kapitel 2.2.) regelt die MaschRL auch Anforderungen zur Stillsetzung von Maschinen im Notfall ...
Stand: 11.07.2023
Dialog: 43793