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Gemäß § 5 (3) Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- darf der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die den für sie geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen. Zu diesen Rechtsvorschriften gehören neben den Vorschriften dieser Verordnung insbesondere Rechtsvorschriften, mit denen Gemeinschaftsrichtlinien in deutsches ...
Stand: 24.09.2022
Dialog: 20205
Die von Ihnen beschriebene Vorgehensweise ist mindestens problematisch.Das Produktsicherheitsrecht (ProdSG) verlangt zur Zuordnung der Produkte regelmäßig ein eindeutiges Identifikationsmerkmal. Dies wird normalerweise über die Typenbezeichnung realisiert. Grundsätzlich spricht aber auch nichts dagegen, eine Kombination aus Typenbezeichnung und Seriennummer zu nutzen, um das jeweilige Produkt den ...
Stand: 20.10.2020
Dialog: 43266
(GMBl. Nr. 12, S 233)“ herangezogen.Hierin wird Folgendes dargelegt:Ist im Rahmen des produktionstechnischen Zusammenwirkens von Einzelmaschinen weder- das Übertragen von Gefährdungen von einer dieser Maschinen auf die anderen Maschinennoch- das Entstehen von neuen Gefährdungen an diesen anderen Maschinenmöglich, ist kein sicherheitstechnischer Zusammenhang gegeben. Dies bedeutet ...
Stand: 28.06.2014
Dialog: 21438
Da Sie eine unvollständige Maschine in den Verkehr bringen, gilt zunächst einmal Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 2006/42 EG (Maschinenrichtlinie). Dort wird dann auf den Artikel 13 der Maschinenrichtlinie verwiesen. Dieser beschreibt das Verfahren für unvollständige Maschinen:"(1) Der Hersteller einer unvollständigen Maschine oder sein Bevollmächtigter stellt vor dem Inverkehrbringen sicher, das ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 42977
Bevollmächtigter oder, wenn der Hersteller nicht in der Gemeinschaft niedergelassen ist und dort auch keinen Bevollmächtigten hat, der Importeur oder die für das Inverkehrbringen verantwortliche Person müssen ein Exemplar der Konformitätserklärung ebenso wie die technischen Unterlagen für die nationalen Behörden zu Prüfzwecken bereit halten. So können die Marktaufsichtsbehörden wenn nötig eine Kopie ...
Stand: 03.12.2012
Dialog: 17476
Für die von Ihnen gestellte Fragen muss erst einmal definiert werden, ob es sich hier um eine unvollständigen Maschine handelt.Definition einer unvollständigen Maschine nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Artikel 2 „Begriffsbestimmungen“ Buchstabe g:"„unvollständige Maschine“ eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich genommen aber keine bestimmte Funktion erfüllen ...
Stand: 25.05.2021
Dialog: 43534
übereinstimmt. Wird die Konformitätserklärung von der Behörde im Rahmen einer Unfalluntersuchung als wichtig erachtet, so ist sie demnach der zuständigen Behörde vorzulegen.Es besteht jedoch keine konkrete gesetzliche Vorschrift darüber, dass der Arbeitgeber die Konformitätserklärung aufbewahren muss.Ist die Konformitätserklärung nun abhanden gekommen, kann sie demnach auch nicht vorgelegt werden.Die ...
Stand: 18.06.2021
Dialog: 12896
Die Sprachfassung und die Kennzeichnung der Konformitätserklärung folgt grundsätzlich den gleichen Anforderungen, die an die Betriebsanleitung gestellt werden. Hiernach muss eindeutig erkennbar sein, welche Fassung das Original ist und welche Fassungen die Übersetzungen sind, um z. B. in Zweifelsfällen ggf. Übertragungs- und Übersetzungsfehler etc. erkennen zu können. Ergibt sich nicht eindeutig u ...
Stand: 07.09.2015
Dialog: 24704
und importiert.Eine Nachzertifizierung (z. B. 10 Jahre später durch den Betreiber, wie so oft üblich) gibt das gesamte Regelwerk der CE-Kennzeichnung nicht her! Eine Nachzertifizierung ist an keiner Stelle vorgesehen und aufgrund zahlreicher Probleme in der Regel auch nicht sauber möglich. Die Erfahrung zeigt, dass eine "Nachzertifizierung" von den Behörden auch nicht unbtedingt akzeptiert wird. Abgesehen ...
Stand: 26.07.2018
Dialog: 42367
In der Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG – MRL) ist geregelt, wie sich unvollständige Maschinen von Maschinen unterscheiden:Eine unvollständige Maschine ist eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich allein aber keine bestimmte Funktion erfüllen kann. Sie ist nur dazu bestimmt, in andere Maschinen oder in andere unvollständige Maschinen oder Ausrüstungen eingebaut oder mit ihnen ...
Stand: 11.02.2015
Dialog: 23065
Schlussfolgerung gezogen:"Veränderungen an einer Maschine/Gesamtheit von Maschinen können folgende Auswirkungen haben: 1. Die Maschine ist auch nach der Veränderung ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen sicher. -> Es liegt keine wesentliche Veränderung vor. 2. Die Maschine ist nach der Veränderung ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen nicht mehr sicher. Die neue Gefährdung oder das erhöhte Risiko können durch einfache ...
Stand: 29.06.2015
Dialog: 24183
mit einer Einbauerklärung.Handelt es sich bei dem Seilzug um eine vollständige Maschine, muss kein Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt werden. Das Gestell und der Seilzug werden nach den Vorgaben des Seilzugherstellers zusammengebaut. Handelt es sich bei dem Seilzug um eine unvollständige Maschine, wird durch das Zusammenfügen von Seilzug und Gestell eine vollständige Maschine hergestellt. Für diese neue Maschine muss ...
Stand: 02.02.2021
Dialog: 43308
werden. Die gesonderte Konformitätsbewertung des Elektromotors ist weder sinnvoll noch notwendig. Es gibt auch keinen Unterschied zwischen gekauften/verkauften und selbst genutzten Maschinen. Die Maschinen werden in allen Fällen gleich behandelt.Auch einen "Bestandschutz" gibt es grundsätzlich nicht - weder im Produktrecht ("CE") noch im Arbeitsschutz (BetrSichV). Sie dürfen alte Maschinen grundsätzlich nur dann ...
Stand: 22.08.2019
Dialog: 42812
Durch den Schutzzaun wird die Gesamtanlage verändert. Aber nur, wenn diese Veränderung wesentlich ist, ist die Gesamtanlage als neue Maschine zu betrachten. In diesem Fall wären dann die derzeit geltenden Vorschriften, nämlich die Richtlinie 2006/42/EG zu berücksichtigen. Dies würde zur Folge haben, dass eine Konformitätserklärung für die Gesamtanlage zu erstellen ist.Auch die „alten Teile“ der Ge ...
Stand: 19.02.2013
Dialog: 17968
auf ihr Inverkehrbringen unter ihrem eigenen Namen oder Warenzeichen oder für den Eigengebrauch verantwortlich ist. Wenn kein Hersteller im Sinne des Satzes 1 vorhanden ist, wird jede natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Verordnung erfasste Maschine oder unvollständige Maschine in den Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, als Hersteller betrachtet“. Sollten aus Satz 1 noch Unklarheiten bestehen ...
Stand: 17.12.2013
Dialog: 20005
Ausrüstung kein Werkzeug ist." (Hervorhebung durch KomNet) Die Laufkatze wird nicht an einer Maschine, sondern einem baulichen Element, dem Träger, angebracht. Daher kann diese Definition nicht erfüllt werden.Wenn der Hersteller die Laufkatze als unvollständige Maschine in Verkehr bringt, trägt er damit wahrscheinlich dem Umstand Rechnung, dass er nicht wissen kann, wie diese beim Anwender aufgebaut ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 42598
. Da der neuen Einheit „CNC-Drehmaschine“ eine Konformitätserklärung beigefügt ist und diese mit der CE-Kennzeichnung versehen ist, handelt es sich um eine vollständige Maschine, die auch eigenständig betrieben werden kann. In diesem Fall gilt die Einbindung der CNC-Drehmaschine in diese neue Gesamtheit als Installation der Maschine und es gibt keinen Anlass für eine neue Konformitätsbewertung, CE ...
Stand: 22.01.2014
Dialog: 20200
gelten können und somit für ein Produkt durchaus auch parallel unterschiedliche Konformitätsbewertungsverfahren mit unterschiedlichen Zielen (z. B. die Einhaltung der EMV-Anforderungen und parallel dazu die Einhaltung der Maschinensicherheit) erforderlich sein können. Insoweit gibt es hier kein "Patentrezept" zur richtigen Vorgehensweise. Der jeweilige Hersteller muss für sein Produkt ...
Stand: 24.04.2015
Dialog: 23680
ist. Da Poller nicht in Anhang IV der MRL aufgeführt sind, besteht für den Hersteller oder seinem Bevollmächtigten somit auch keine formale Verpflichtung Prüfungen gem. MRL durchzuführen.Hinweis: Beim Betrieb der Polleranlage können Prüfungen gem. § 3 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV erforderlich sein.2. Eine Polleranlage besteht aus mindestens einem Poller und einer dazugehörigen Steuerung. Diese ...
Stand: 26.05.2021
Dialog: 11121
die Teilmaschine bestimmungsgemäß eingesetzt wird bzw. sich aus der Montageanleitung ergibt, dass der Hersteller der Teilmaschine alle relevanten grundlegenden Sicherheitsanforderungen berücksichtigt hat, sind hier - bis auf die Betrachtung der Schnittstellen und der Einbaubedingungen - keine weiteren Prüfschritte erforderlich. Sie könnten hier quasi das Not-Aus dieser Teilmaschine direkt ansteuern. Sofern ...
Stand: 09.04.2014
Dialog: 20858