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Die EU-Konformitätserklärung enthält nach dem Muster in Anhang IV der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU folgende Angaben:„[...]6. Angabe der einschlägigen harmonisierten Normen, die zugrunde gelegt wurden, oder Angabe der anderen technischen Spezifikationen, in Bezug auf die die Konformität erklärt wird:[...]"Die technischen Unterlagen nach Anhang III der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU ...
Stand: 17.02.2023
Dialog: 27346
Da Sie eine unvollständige Maschine in den Verkehr bringen, gilt zunächst einmal Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 2006/42 EG (Maschinenrichtlinie). Dort wird dann auf den Artikel 13 der Maschinenrichtlinie verwiesen. Dieser beschreibt das Verfahren für unvollständige Maschinen:"(1) Der Hersteller einer unvollständigen Maschine oder sein Bevollmächtigter stellt vor dem Inverkehrbringen sicher ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 42977
Die Maschinenrichtlinie (MRL) 2006/42/EG trifft in Art. 5 Abs. 3 die Regelung:"(3) Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter muss im Hinblick auf das in Artikel 12 genannte Verfahren über die notwendigen Mittel verfügen oder Zugang zu ihnen haben, um sicherzustellen, dass die Maschine die in Anhang I aufgeführten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt." Hierzu führt ...
Stand: 17.12.2019
Dialog: 17292
Gemäß Artikel 5 „Inverkehrbringen und Inbetriebnahme“ der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist Folgendes zu beachten:„(1) Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter muss vor dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme einer Maschinea) sicherstellen, dass die Maschine die in Anhang I aufgeführten, für sie geltenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt;b ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 43992
abgefasst.“Nach § 13 „Konformitätsbewertungsverfahren“ Absatz 1 der 11. ProdSV gilt Folgendes:„(1) Für Produkte sind entsprechend den Vorgaben des Artikels 13 Absatz 1 bis 4 der Richtlinie 2014/34/EU die Konformitätsbewertungsverfahren nach den Anhängen III bis IX der Richtlinie 2014/34/EU durchzuführen.Die Unterlagen und der Schriftwechsel im Zusammenhang mit den Konformitätsbewertungsverfahren ...
Stand: 16.02.2023
Dialog: 9057
Für die von Ihnen gestellte Fragen muss erst einmal definiert werden, ob es sich hier um eine unvollständigen Maschine handelt.Definition einer unvollständigen Maschine nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Artikel 2 „Begriffsbestimmungen“ Buchstabe g:"„unvollständige Maschine“ eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich genommen aber keine bestimmte Funktion erfüllen ...
Stand: 25.05.2021
Dialog: 43534
können. Unter diesem weiteren Zusammenbau ist nicht die Verbindung mit ihrem Einsatzort oder mit ihren Energie- oder Antriebsquellen zu verstehen. (s. auch § 46 des Leitfadens zur MRL).Werden an der Maschine „nur“ Rohre zur Zu- und Abführung eines Produktes angebracht, ohne dass diese Einfluss z. B. auf die Steuerung der Maschine haben, und wird die Maschine „nur“ an ihrem Einsatzort eingebaut und mit dem Stromnetz ...
Stand: 11.02.2015
Dialog: 23065
, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt ist. Sie müssen die Anforderungen gem. Art.5 "Inverkehrbringen und Inbetriebnahme " der MRL erfüllen.1. Die MRL sieht nur für bestimmte Kategorien von Maschinen eine Prüfung im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens gemäß Artikel 12 vor; und auch nur dann, wenn die Maschine in Anhang IV genannt ...
Stand: 26.05.2021
Dialog: 11121
der relevanten Teile der technischen Unterlagen beauftragt wurde – siehe § 98: Anmerkungen zu Artikel 4 Absätze 3 und 4 und § 393: Anmerkungen zu Anhang VII Teil A Nummern 2 und 3. Im Wesentlichen muss eine Kontaktstelle in der EU für Hersteller aus Drittländern vorhanden sein. Dies wird auch in anderen EU-Rechtsvorschriften vorgeschrieben (beispielsweise in der Outdoor-Richtlinie 2000/14/EG).Die Person ...
Stand: 10.02.2023
Dialog: 17641
Die Konformitätserklärung des Herstellers ist auszustellen, bevor das Produkt auf dem Markt bereitgestellt wird. D.h. bei Abgabe des Produktes an den Kunden muss die Erklärung beigefügt sein.Es besteht seitens des Herstellers die Pflicht, dass das Produkt bei bestimmungsgemäßer Verwendung - dazu gehört auch die Installation - sicher ist. Die Installation ist ein wichtiger Bestandteil der Bedienung ...
Stand: 05.12.2023
Dialog: 43836
nach Maschinenrichtlinie (MRL) handelt. Dabei muss es sich nach Artikel 2 a) um "eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen handeln, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind". Andererseits ...
Stand: 04.03.2013
Dialog: 18048
Ein Sicherheitsbauteil ist gemäß Artikel 2 „Begriffsbestimmungen“ der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) eine Maschine. Dies bedeutet, dass alle formalen und technischen Anforderungen der Maschinenrichtlinie zu erfüllen sind. Diese Definition schließt aus, dass nur die Anforderungen an „unvollständige Maschinen“ erfüllt werden.Eine EG- Konformitätserklärung und eine Bedienungsanleitung ...
Stand: 03.04.2020
Dialog: 19011
, dass die Einzelmaschinen keine „Gesamtheit von Maschinen“ i. S. der MRL sind. Die so in Verbindung stehenden Maschinen können somit als Einzelmaschinen betrachtet werden.Die im Ergebnis Ihrer Risikobeurteilung (Schnittstellenbetrachtung zwischen den einzelnen Maschinen) auftretenden Gefährdungen müssen als gering betrachtet worden sein. Die ggf. auftretenden Gefährdungen können durch einfache technische ...
Stand: 28.06.2014
Dialog: 21438
Wie in der Frage schon richtig ausgeführt, muss für Produkte, die der Niederspannungsrichtlinie/der EMV-Richtlinie unterliegen, eine Konformitätserklärung dem Produkt nicht „direkt“ beigelegt werden (anders als bei der Maschinenrichtlinie). Da für beide Richtlinien die Konformität nachzuweisen ist, muss auch eine Konformitätserklärung vorliegen. Da fast alle „elektrischen“ Betriebsmittel beiden R ...
Stand: 03.12.2012
Dialog: 17476
Wie Sie richtig schildern, unterscheidet die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, die in Deutschland durch die 9. ProdSV in nationales Recht umgesetzt wird, zwischen einer unvollständigen und einer „vollständigen“ Maschine. Der wesentliche Unterschied dieser beiden Typen besteht darin, dass die „vollständige“ Maschine allen anwendbaren Anforderungen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz aus Anhang I ...
Stand: 06.02.2022
Dialog: 43632
Grundsätzlich ist eine Konformitätserklärung auf den Tag bezogen, auf den sie ausgestellt wurde. Mit anderen Worten wird dadurch bestätigt, dass am Ausstellungstag die Maschine den grundlegenden Anforderungen der angegebenen Richtlinie bzw. den spezifische "Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft" (s. Artikel 30 VO(EG) Nr. 765/2008/EG) entsprochen hat. Theoretisch ...
Stand: 02.10.2015
Dialog: 24886
der Anlage auftritt, zu einer Gefährdung bei einem anderen Bestandteil führt und für diese „Gesamtheit“ sicherheitstechnische Maßnahmen ergriffen werden müssen, um im Gefährdungsfall alle diese Bestandteile in einen gefahrlosen Zustand zu bringen. […] Werden Einzelmaschinen ausschließlich durch ein gemeinsames NOT-HALT-Befehlsgerät verbunden, entsteht nicht allein durch diese Verbindung bereits ...
Stand: 25.11.2020
Dialog: 43062
nun bei Ihnen in die Gebäudestruktur eingebaut wird und als Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden soll. Der entsprechende Akteur muss dann alle anwendbaren Pflichten der 9. ProdSV in Verbindung mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfüllen. ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 42598
Gabelstapler sind Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Mit der Ausstellung der EG-Konformitätserklärung nach Anhang II RL 2006/42/EG bescheinigt der Hersteller, dass er die Anforderungen der grundlegenden Sicherheitsanforderungen des Anhangs I der RL 2006/42/EG einhält.Hierzu gehört auch, dass der Fahrerstand u. a. den Anforderungen des Anhangs I, Ziff. 3.4.3 (Überrollen ...
Stand: 16.04.2013
Dialog: 18328
Kennzeichnung / Beschriftung, Verbraucherinformationen, … u. s. w.Für Fragen, die mit Sicherheit noch zu klären sind, empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich z. B. in Verbindung setzen mit:- Herstellern, die entsprechende Erfahrungen haben- Notifizierten Stellen (TÜV, Dekra, Nemko, …)- Für Sie zuständige Marktüberwachungsbehörden ...
Stand: 21.06.2013
Dialog: 18799