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Die Maschinenrichtlinie (MRL) 2006/42/EG trifft in Art. 5 Abs. 3 die Regelung:"(3) Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter muss im Hinblick auf das in Artikel 12 genannte Verfahren über die notwendigen Mittel verfügen oder Zugang zu ihnen haben, um sicherzustellen, dass die Maschine die in Anhang I aufgeführten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt." Hierzu führt ...
Stand: 17.12.2019
Dialog: 17292
Da Sie eine unvollständige Maschine in den Verkehr bringen, gilt zunächst einmal Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 2006/42 EG (Maschinenrichtlinie). Dort wird dann auf den Artikel 13 der Maschinenrichtlinie verwiesen. Dieser beschreibt das Verfahren für unvollständige Maschinen:"(1) Der Hersteller einer unvollständigen Maschine oder sein Bevollmächtigter stellt vor dem Inverkehrbringen sicher ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 42977
, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt ist. Sie müssen die Anforderungen gem. Art.5 "Inverkehrbringen und Inbetriebnahme " der MRL erfüllen.1. Die MRL sieht nur für bestimmte Kategorien von Maschinen eine Prüfung im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens gemäß Artikel 12 vor; und auch nur dann, wenn die Maschine in Anhang IV genannt ...
Stand: 26.05.2021
Dialog: 11121
Die Richtlinie 2014/34/EU (ATEX) und die Explosionsschutzprodukteverordnung (11. ProdSV) sind zu beachten.Der Artikel 13 „Konformitätsbewertungsverfahren“ Absatz 6 der Richtlinie 2014/34/EU lautet wie folgt:„(6) Die Unterlagen und der Schriftwechsel betreffend die Konformitätsbewertungsverfahren nach den Absätzen 1 bis 4 werden in einer von dem betreffenden Mitgliedstaat festgelegten Sprache ...
Stand: 16.02.2023
Dialog: 9057
Gemäß Artikel 5 „Inverkehrbringen und Inbetriebnahme“ der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist Folgendes zu beachten:„(1) Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter muss vor dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme einer Maschinea) sicherstellen, dass die Maschine die in Anhang I aufgeführten, für sie geltenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt;b ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 43992
Ein Sicherheitsbauteil ist gemäß Artikel 2 „Begriffsbestimmungen“ der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) eine Maschine. Dies bedeutet, dass alle formalen und technischen Anforderungen der Maschinenrichtlinie zu erfüllen sind. Diese Definition schließt aus, dass nur die Anforderungen an „unvollständige Maschinen“ erfüllt werden.Eine EG- Konformitätserklärung und eine Bedienungsanleitung ...
Stand: 03.04.2020
Dialog: 19011
Wie in der Frage schon richtig ausgeführt, muss für Produkte, die der Niederspannungsrichtlinie/der EMV-Richtlinie unterliegen, eine Konformitätserklärung dem Produkt nicht „direkt“ beigelegt werden (anders als bei der Maschinenrichtlinie). Da für beide Richtlinien die Konformität nachzuweisen ist, muss auch eine Konformitätserklärung vorliegen. Da fast alle „elektrischen“ Betriebsmittel beiden R ...
Stand: 03.12.2012
Dialog: 17476
Sollte nur ein Gerät hergestellt worden sein, das vor Ablauf der 10 Jahre verschrottet worden ist, muss die Konformitätserklärung nicht aufbewahrt werden. Sollten allerdings mehrere dieser Geräte hergestellt worden sein und sich evtl. noch auf dem Markt befinden, muss die Konformitätserklärung weiterhin so lange aufbewahrt werden bis die Frist endet. ...
Stand: 20.02.2015
Dialog: 23163
enthalten gegebenenfalls zumindest folgende Elemente:„[...]d) eine Aufstellung, welche harmonisierten Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, oder welche in Artikel 13 und 14 genannten internationalen oder nationalen Normen vollständig oder in Teilen angewandt worden sind, und, wenn diese harmonisierten Normen bzw. internationalen oder nationalen Normen ...
Stand: 17.02.2023
Dialog: 27346
Grundsätzlich ist eine Konformitätserklärung auf den Tag bezogen, auf den sie ausgestellt wurde. Mit anderen Worten wird dadurch bestätigt, dass am Ausstellungstag die Maschine den grundlegenden Anforderungen der angegebenen Richtlinie bzw. den spezifische "Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft" (s. Artikel 30 VO(EG) Nr. 765/2008/EG) entsprochen hat. Theoretisch ...
Stand: 02.10.2015
Dialog: 24886
Für die von Ihnen gestellte Fragen muss erst einmal definiert werden, ob es sich hier um eine unvollständigen Maschine handelt.Definition einer unvollständigen Maschine nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Artikel 2 „Begriffsbestimmungen“ Buchstabe g:"„unvollständige Maschine“ eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich genommen aber keine bestimmte Funktion erfüllen ...
Stand: 25.05.2021
Dialog: 43534
verbunden, so stellt dies keine unvollständige Maschine im Sinne von Artikel 2 Buchstabe g) der MRL dar.Bevor eine Maschine auf dem Markt bereitgestellt wird oder die Maschine in Betrieb genommen wird, muss die Maschine der 9. ProdSV i. V. m. der MRL entsprechen (CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung, Betriebsanleitung, etc.).Hinweis:Die für den Hersteller der Maschine zuständige Behörde sollte darüber ...
Stand: 11.02.2015
Dialog: 23065
Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, dass er bzw. sein Produkt alle zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens für das Produkt in Europa geltenden Anforderungen aus den zutreffenden Richtlinien erfüllt. Das heißt, der spätere Betreiber ist hier (noch) nicht gefordert. Ersatzweise kann diese Aufgabe dem späteren Betreiber zufallen, wenn er die Maschine außerhalb der EU einkauft und ...
Stand: 26.07.2018
Dialog: 42367
der relevanten Teile der technischen Unterlagen beauftragt wurde – siehe § 98: Anmerkungen zu Artikel 4 Absätze 3 und 4 und § 393: Anmerkungen zu Anhang VII Teil A Nummern 2 und 3. Im Wesentlichen muss eine Kontaktstelle in der EU für Hersteller aus Drittländern vorhanden sein. Dies wird auch in anderen EU-Rechtsvorschriften vorgeschrieben (beispielsweise in der Outdoor-Richtlinie 2000/14/EG).Die Person ...
Stand: 10.02.2023
Dialog: 17641
und Verpackungsmaschine als separate Maschinen zu beurteilen sind oder als eine Gesamtheit von Maschinen (als einzelne Maschine) gemäß Artikel 2 a) vierter Spiegelstrich der Richtlinie 2006/42 gelten. Auch hier bietet das frei erhältliche Interpretationspapier des BMAS zum Thema "Gesamtheit von Maschinen" Hilfestellung. Hätte die Förderanlage seinerzeit überhaupt ohne CE-Erklärung geliefert werden dürfen? Die EG ...
Stand: 18.01.2021
Dialog: 43444
-Kennzeichnung zu versehen, wenn sie einen Nenndurchmesser DN > 25 aufweisen. Anderenfalls sind sie nach Art. 3 Abs. 3 RL 97/23/EG einzustufen und ohne CE-Kennzeichnung in den Verkehr zu bringen.Hinweis: Sofern das Rohrleitungssystem der Gasversorgungsstation Druckgeräte für Drücke PS > 0,5 bar enthält, die nicht ausschließlich nach Art. 3 Abs. 3 RL 97/23EG einzustufen sind, so handelt ...
Stand: 06.06.2013
Dialog: 18688
Lastaufnahmemittel sind dem Anwendungsbereich der Maschinenverordnung zugeordnet (siehe § 1 Abs. 1 der Maschinenverordnung - 9. ProdSV). Diese Verordnung setzt die Europäische Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG) in deutsches Recht um.Somit sind Lastaufnahmemitten mit einem CE-Kennzeichen zu versehen, mit dem der Hersteller dieses Produktes bescheinigt, dass er alle einschlägigen Anforderungen ...
Stand: 15.01.2020
Dialog: 42999
Entsprechend des § 6 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - (aus 2015) darf der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die den geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen. Zu diesen Rechtsvorschriften gehören u. a auch die Rechtsvorschriften, mit denen Gemeinschaftsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt ...
Stand: 04.05.2015
Dialog: 23764
eine Gesamtheit von Maschinen.“Wird nun auch die Frage des sicherheitstechnischen Zusammenhangs positiv beantwortet, handelt es sich um eine Gesamtanlage.Gemäß § 5 Abs. 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) darf der Arbeitgeber „nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die den für sie geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen. Zu diesen ...
Stand: 25.11.2020
Dialog: 43062
der Dokumentation nach Anhang V usw.) erforderlich ist.die nach der Risikobeurteilung ermittelten Schutzmaßnahmen durchzuführen sind.Die Dokumentationen der Einzelmaschinen sollten mit der durchgeführten Risikobewertung u.a. für eine Überprüfung durch die Überwachungsbehörden griffbereit aufbewahrt werden. Bei der Anbringung der CE-Kennzeichnung sollte man berücksichtigen, dass es nach § 7 Abs. 2 ...
Stand: 28.06.2014
Dialog: 21438