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Ja!Begründung:Die relevante Vorschrift zur Beantwortung Ihrer Frage ist die Maschinenrichtlinie (2006/42/EG)Gem. Artikel 5 Abs. 2 der Richtlinie stellt der Hersteller vor dem Inverkehrbringen einer unvollständigen Maschine sicher, dass das in Artikel 13 genannte Verfahren abgeschlossen ist. Hierzu gehört, dass die speziellen technischen Unterlagen für unvollständige Maschinen gemäß Anhang VII Teil ...
Stand: 24.07.2018
Dialog: 42373
Entsprechend § 3 Abs. 4 des Produktsicherheitsgesetzes/ProdSG sind zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit den Produkten bei der Bereitstellung auf dem Markt Gebrauchsanleitungen beizufügen, wenn bestimmte Regeln bei der Verwendung und Instandhaltung zu beachten sind.Dies betrifft z.B. auch Laserdrucker, bei denen Gefährdungen durch den Toner möglich sind. Hier müssten die Gebrauchsanleitungen z. ...
Stand: 11.07.2012
Dialog: 16595
Werbemittel sind in der Regel Verbraucherprodukte i.S. § 2 Nr. 26 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG).Gemäß § 6 Abs. 1 ProdSG sind Verbraucherprodukte mit einer Herstelleridentifikation (Herstellername und Anschrift bzw. Name u. Anschrift des Bevollmächtigten oder Einführers) und einer Produktidentifikation (eindeutige Kennzeichnung des Produktes) zu versehen. Diese Angaben sind auf dem Produkt (und ...
Stand: 20.10.2016
Dialog: 27710
Betriebsmitteln oder, falls dies nicht möglich ist, auf einem beigegebenen Hinweis anzugeben sind. Der Schutzleiterstrom gehört grundsätzlich nicht zu diesen Angaben. Der Hersteller muss sich jedoch vergewissern, dass die in den einschlägigen Normen angegebenen Grenzwerte eingehalten sind oder er muss die Sicherheit auf andere Weise gewährleisten. Zum Nachweis hat er technische Unterlagen zu erstellen und diese ...
Stand: 12.09.2015
Dialog: 24737
Das Produktsicherheitsgesetz - ProdSG - gilt immer dann, wenn Produkte im Rahmen einer Geschäftstätigkeit auf dem Markt bereit gestellt werden (§ 1 ProdSG).Darunter ist jedes von einer natürlichen oder juristischen Person (einschließlich gemeinnütziger Vereine) vorgenommenes Bereitstellen oder Ausstellen von Produkten zur Erreichung eines wirtschaftlichen Zwecks zu verstehen, wenn hierdurch eine T ...
Stand: 05.12.2014
Dialog: 22082
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) gilt, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden. Gemäß § 2 Nr. 4 ProdSG ist Bereitstellung auf dem Markt jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produkts zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Markt der Europäischen Union. Das Überlassen von Sportausrüstunge ...
Stand: 12.08.2014
Dialog: 21773
zur Verwendung bereitgestellt werden. Die Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung - 9. ProdSV) ist eine Verordnung im Sinne des § 8, mit der die Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) in nationales Recht übernommen wurde. Hieraus folgt, dass diese Maschine entsprechend Anhang I der Richtlinie 2006/42/EG beschaffen sein muss und die übrigen Anforderungen für die Bereitstellung ...
Stand: 09.09.2021
Dialog: 16199
Schlüsselbänder sind Verbraucherprodukte, für die die zusätzlichen Anforderungen des § 6 des Gesetzes über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz/ProdSG) zu berücksichtigen sind. Entsprechend dieser Vorschrift sind auf dem Verbraucherprodukt oder wenn dies nicht möglich ist, auf dessen Verpackung- der Name und die Kontaktanschrift des Herstellers oder, sofern dies ...
Stand: 25.07.2018
Dialog: 16709
Für eine „vollständige“ Maschine im Sinne des § 2 Nr. 2 der 9. ProdSV, welche die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in deutsches Recht umsetzt, muss der Hersteller alle anwendbaren Punkte des Anhangs I der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG einhalten, damit sie als konform mit dieser Vorschrift und damit als sicher gilt. Hierunter fallen unter anderem auch die elektrischen Gefährdungen.Gemäß § 6 ...
Stand: 05.07.2023
Dialog: 43801
Der Hersteller muss vor dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme der einzelnen Maschinen einschließlich der Eigenbaumaschinen die Pflichten nach Artikel 5 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfüllen.Gemäß Artikel 5 „Inverkehrbringen und Inbetriebnahme“ der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist Folgendes zu beachten:„(1) Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter muss vor dem Inverkehrbringen ...
Stand: 16.10.2023
Dialog: 43835
Die von Ihnen beschriebenen Produkte unterliegen der Niederspannungs- Richtlinie 2006/95/EG, EMV- Richtlinie 2004/108/EG, RoHS- Richtlinie 2011/65/EU, Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und den jeweiligen nationalen Gesetzen, in denen diese Richtlinien in nationales Recht umgesetzt wurden. Als Importeur von Waren aus Drittländern übernehmen Sie prinzipiell die Verpflichtu ...
Stand: 22.03.2014
Dialog: 20712
Der Betreiber muss ein Konformitätsbewertungsverfahren gem. Maschinenrichtlinie durchführen (einschließlich Anbringen eines CE-Zeichen). Die mitgelieferte Einbauerklärung ist nicht ausreichend.Das Rührwerk (inkl. Steuerung) mit Behälter ist gem. Artikel 2 a) 4. Spiegelstrich "Begriffsbestimmungen" der RL 2006/42 EG, Maschinenrichtlinie- MRL eine Maschine, da sie eine Gesamtheit von Maschinen ...
Stand: 19.02.2018
Dialog: 16657
der Risikobewertung, technische Dokumentation und Betriebsanleitung, Anbringen der CE-Kennzeichnung etc.) zu beachten.Die Niederspannungsrichtlinie (RL 2014/35/EU) enthält keinen Passus bzgl. der Herstellung von entsprechenden Produkten für den gewerblichen Eigengebrauch. Daher muss das dort beschriebene Konformitätsbewertungsverfahren zwar durchgeführt werden, jedoch muss dieses z. B. nicht dokumentiert ...
Stand: 02.03.2021
Dialog: 43295
sind;Ein Hersteller kann als seinen "Bevollmächtigten" nach Art. 2j der MRL einen Dritten beauftragen bestimmte Teile seiner Verpflichtungen im Hinblick auf die Erfüllung der Anforderungen der Maschinenrichtlinie zu übernehmen. Der Bevollmächtigte muss sein Sitz in der Gemeinschaft haben. Der Bevollmächtigte handelt bei seinen Tätigkeiten, für die er vom Hersteller bevollmächtigt wurde, im Namen ...
Stand: 09.05.2024
Dialog: 16175
wird. Die Maschine geht dann in das Eigentum des Benutzer über. Muss die Maschine vor dem Inverkehrbringen erst vom Hersteller getestet werden, und ist sie noch nicht in das Eigentum des Benutzers übergegangen, so gelten die Bestimmungen der Maschinenrichtlinie nicht. ...
Stand: 30.11.2016
Dialog: 27998
Nach der Maschinenverordnung - 9. ProdSV muss beim Inverkehrbringen die Maschine mit der CE-Kennzeichnung nach § 5 der 9. ProdSV versehen sein.Weiterhin ist in § 4 Abs. 1 9. ProdSV nachzulesen, dass der Hersteller oder sein Bevollmächtigter eines der in den Absätzen 2, 3 und 4 beschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren durchführt, um nachzuweisen, dass die Maschine mit den Bestimmungen ...
Stand: 07.05.2022
Dialog: 5364
: Anmerkungen zu Anhang I Nummer 1.3.2." Für die Maschine muss eine Risikobeurteilung durch den Hersteller/Eigenhersteller, z. B. auf Basis der DIN EN ISO 12100, erstellt werden. Für die ermittelten Gefährdungen sind dann auf Basis des Anhang I der RL entsprechende Schutzmaßnahmen zu wählen, so dass beispielsweise Quetschgefahren oder Gefahren ausgehend von druckführenden Teilen durch technische Maßnahmen ...
Stand: 04.08.2015
Dialog: 24447
) konkretisiert. Danach haben die Hersteller zu gewährleisten, dass die von ihnen in Verkehr gebrachten elektrischen Betriebsmittel eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes Kennzeichen zu ihrer Identifikation tragen.Danach muss zwar nicht zwingend eine Seriennummer in Kombination mit dem Produkttyp auf dem Produkt angebracht sein. Die Anbringung einer Seriennummer, mit der ein Bezug ...
Stand: 04.11.2020
Dialog: 43324
, darüber hinaus gibt es weitere Vorschriften zur Regelung anderer Rechtsbereiche, wie z.B.: EMV-Verträglichkeit, RoHS (Restriction of Hazardous Substances in electrical and electronic Equipment)“.Im Bereich des ProdSG gibt es keine Ausnahmen für Kleinst-Serien oder Einzelstücke. Das bedeutet, jede Leuchte muss die Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie erfüllen. Hierzu zählen im wesentlichen ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 43265
Maßnahmen im jeweiligen Einzelfall erforderlich sind, muss der Hersteller im Rahmen der durch ihn durchzuführenden Risikobeurteilung (siehe Allgemeine Grundsätze des Anhangs I der RL 2006/42/EG) festlegen. Allgemeine Spezifikationen für die Vermeidung von Risiken durch Emissionen gefährlicher Werkstoffe und Substanzen sind hierzu in der zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gelisteten harmonisierten Norm DIN ...
Stand: 22.10.2015
Dialog: 25072