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berücksichtigen, vollständig angewendet werden.Die Norm DIN EN ISO 20430:2021-10 stellt eine harmonisierte Typ-C-Norm dar. Bei den Normen DIN EN ISO 10218-1:2012-01 und DIN EN ISO 10218-2:2012-06 handelt es sich ebenfalls um harmonisierte Typ-C-Normen.Nach der Beschreibung liegt eine Gesamtheit von Maschinen aus der Spritzgießmaschine und Roboteranlage vor.Das Interpretationspapier zum Thema „Gesamtheit ...
Stand: 06.11.2023
Dialog: 43769
Entsprechend § 3 Abs. 2 der Maschinenverordnung (9. ProdSV) muss der Hersteller sicherstellen, dass die im Anhang VII Teil A der Richtlinie 2006/42/EG genannten technischen Unterlagen verfügbar sind. Bestandteil dieser Unterlagen sind auch die Risikobeurteilungen. Eine Verpflichtung zur Herausgabe dieser Unterlagen an den künftigen Maschinenbetreiber besteht nicht. Diese Unterlagen sind lediglich ...
Stand: 30.10.2013
Dialog: 19679
auf dem Markt – und das Produktsicherheitsrecht kommt zur Anwendung:a) Handelt es sich um (den vermutlich unwahrscheinlichen Fall) eine neuen Maschine (bzw. ein anderes unter § 1 Abs. 1 genanntes Produkt) käme hier § 3 Abs. 1 ProdSG i. V. m. der 9.ProdSV als nationale/deutsche Umsetzung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zur Anwendung.b) Handelt es sich um eine gebrauchte Maschine (etc.), kommt „nur“ § 3 ...
Stand: 19.12.2019
Dialog: 42953
Die Anforderungen des Art. 5 bzw. Art. 13 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EGgelten für Maschinen, die fertig konstruiert sind und bestimmungsgemäß eingesetzt werden sollen. Der Ausnahmetatbestand des Art. 1 Abs. 2 h) für Labormaschinen bezieht sich in diesem Zusammenhang auf fertige Maschinen, die nur in einem zeitlich begrenzten Rahmen in Laboratorien verwendet werden, d. h. in Räumlichkeiten ...
Stand: 07.09.2017
Dialog: 10916
Not-Halt und Not-Aus haben unterschiedliche Definitionen, siehe hierzu Anhang E der EN 60204-1:2006. NOT-HALT (Stillsetzen im Notfall) Eine Handlung im Notfall, die dazu bestimmt ist, einen Prozess oder eine Bewegung anzuhalten, der (die) gefahrbringend wurde. NOT-AUS (Ausschalten im Notfall) Eine Handlung im Notfall, die dazu bestimmt ist, die Versorgung mit elektrischer Energie zu einer ganzen ...
Stand: 22.05.2013
Dialog: 18578
a) Der Motorenprüfstand ist eine Maschine oder unvollständige Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und unterliegt auch dieser, da der Motorenprüfstand nicht als Maschine für Forschungszwecke angesehen werden kann.Begründung:Nach der Maschinenrichtlinie (im weiteren MRL) Art. 1 Abs 2 Buchstabe h) sind ausgenommen;"Maschinen, die speziell für Forschungszwecke konstruiert und gebaut ...
Stand: 19.09.2013
Dialog: 19406
Entsprechend Art. 5 Abs. 1 c) in Verbindung mit Anhang I, Nr. 1.7.4.1 b) der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) hat der Hersteller eine Betriebsanleitung in der Sprache des Verwenderlandes zur Verfügung zu stellen. Diese Betriebsanleitung muss u. a. die für die Verwendung, Wartung und Instandsetzung der Maschine und zur Überprüfung ihres ordnungsgemäßen Funktionierens erforderlichen ...
Stand: 06.11.2015
Dialog: 25212
Um die Veränderung einer Maschine zu beurteilen, kann das Interpretationspapier des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verwendet werden (Bek. des BMAS vom 09.04.2015 – IIIb5-39607-3 – im GMBl 2015, Nr. 10, S. 183-186). Demnach kann man drei Fallgestaltungen unterscheiden: 1. Es liegt keine neue Gefährdung bzw. keine Erhöhung eines vorhandenen Risikos vor, so dass die Maschine ...
Stand: 26.09.2017
Dialog: 30318
Fehlanwendung die Sicherheit und die Gesundheit von Personen [...] nicht gefährden. Dazu muss die Maschine gem. § 3 Abs. 2 Nr. 1 der 9. ProdSV u. a. den zutreffenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen des Anhangs I der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entsprechen.In Anhang I, Abschnitt 1.2.2 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG werden die Anforderungen an Stellteile definiert ...
Stand: 13.02.2023
Dialog: 27886
Im Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie wird hierzu ausgeführt:"Nummer 3.3.3 Absatz 1 schreibt vor, dass mobile Maschinen mit einer Bremsanlage ausgerüstet sein müssen, mit der die Maschine sicher abgebremst und angehalten und in stillgesetztem Zustand gehalten werden kann. Die Bremsanlage muss so konstruiert, gebaut und geprüft sein, dass gewährleistet ist, dass diese Funktionen ...
Stand: 22.06.2022
Dialog: 816
Abs. 5:„Ein Produkt, das die Anforderungen nach Absatz 1 oder Absatz 2 nicht erfüllt, darf ausgestellt werden, wenn der Aussteller deutlich darauf hinweist, dass es diese Anforderungen nicht erfüllt und erst erworben werden kann, wenn die entsprechende Übereinstimmung hergestellt ist. Bei einer Vorführung sind die erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit von Personen ...
Stand: 18.04.2016
Dialog: 26406
Elektrische Betriebsmittel müssen nach den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein.Bei elektrischen Betriebsmitteln sind auch weitere für das Produkt einschlägige EU-Richtlinien zu beachten. ...
Stand: 27.03.2023
Dialog: 843
Die Hauptfrage ist somit, ob die Spannvorrichtung in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fällt, und -falls ja-, welche Anforderungen dafür gelten.Die Spannvorrichtung müsste als ein Erzeugnis nach Art. 1 angesehen werden. In Betracht kommen:b) auswechselbare Ausrüstung = „eine Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst ...
Stand: 22.10.2019
Dialog: 42872
In Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) werden Ausnahmen vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie genannt. Hierzu zählen nach Buchstabe k) für den häuslichen Gebrauch bestimmte Haushaltsgeräte:"k) elektrische und elektronische Erzeugnisse folgender Arten, soweit sie unter die Richtlinie 73/23/EWG21 des Rates vom 19. Februar 1973 zur Angleichung der Rechtsvorschriften ...
Stand: 13.03.2023
Dialog: 23002
verwendeten oder entstehenden Produkte dürfen nicht zur Gefährdung der Sicherheit und der Gesundheit von Personen führen. Insbesondere bei der Verwendung von Fluiden muss die Maschine so konstruiert und gebaut sein, dass sie ohne Gefährdung aufgrund von Einfüllung, Verwendung, Rückgewinnung und Beseitigung benutzt werden kann."Im Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind dazu ...
Stand: 10.04.2018
Dialog: 42249
von diesen Produkten neben elektrischen Gefahren auch andere Gefahren ausgehen (z. B. mechanische Gefahren). Für die Abgrenzung ist hier Artikel 1 Abs. 2 Buchstabe k der 2006/42/EG relevant – insbesondere die „für den häuslichen Gebrauch bestimmten Haushaltsgeräte“. Eine genaue Definition hierzu gibt es in der Richtlinie nicht. Erläuterungen bietet der „Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie ...
Stand: 08.10.2016
Dialog: 27619
Das Produktsicherheitsgesetzes - ProdSG - gilt, wenn gemäß § 1 Abs. 1 "Anwendungsbereich" im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden. Nach den allgemeinen gewerblichen Grundsätzen ist unter "im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitstellen" jedes von einer natürlichen oder juristischen Person ...
Stand: 17.01.2020
Dialog: 19730
oder eine unvollständige Maschine konstruiert oder baut und für die Übereinstimmung der Maschine oder unvollständigen Maschine mit dieser Verordnung im Hinblick auf ihr Inverkehrbringen unter ihrem eigenen Namen oder Warenzeichen oder für den Eigengebrauch verantwortlich ist. Wenn kein Hersteller im Sinne des Satzes 1 vorhanden ist, wird jede natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Verordnung erfasste ...
Stand: 19.02.2021
Dialog: 43476
weiteren Konformitätsnachweise erforderlich sind. Wird von diesen Normen abgewichen, muss die Konformität durch andere Verfahren, die in der Richtlinie näher beschrieben sind, nachgewiesen werden (z. B. Sicherheit auf andere Art und Weise). Werkzeuge sind nicht grundsätzlich von der Maschinenrichtlinie ausgenommen. Das muss im Einzelfall betrachtet werden. Beispielsweise können Werkzeuge, in denen ...
Stand: 12.07.2016
Dialog: 799
Zunächst ist zu prüfen ist, ob der Ausnahmetatbestand von § 1 Abs. 2 Nr. 8 der 9.ProdSV tatsächlich zutrifft (siehe hierzu auch § 60 des Leitfades zur RL 2006/42/EG). Sollte dies der Fall sein, dann gilt die 9.ProdSV nicht. Konsequenterweise müssen dann die dortigen Anforderungen – die Durchführung bzw. Erstellung einer Risikobeurteilung, das Zusammenstellen der Technischen Unterlagen ...
Stand: 29.08.2018
Dialog: 42419