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Bei dem Handschlagschrauber handelt es sich offensichtlich um ein Gerät, das durch menschliche Kraft (Schlag auf den Schrauber) betrieben wird und eine Feder enthält, die durch ihre innere Spannkraft den Antriebsvierkant wieder in die Ausgangslage verschiebt.Nach unserer Auffassung handelt es sich bei diesem Gerät nicht um eine Maschine im Sinne der Richtlinie 2006/42/EG - Maschinenrichtlinie MRL, ...
Stand: 27.04.2018
Dialog: 25709
wird; als Lastaufnahmemittel gelten auch Anschlagmittel und ihre Bestandteile.“ Werden Gestelle zur Aufnahme von Teilen in einer Galvanik bzw. einer Feuerverzinkerei mit Hebezeugen verbunden, die nicht mit anderen Lastaufnahmemitteln für das Heben von Lasten vorgesehen sind, gehören diese Gestelle zum Hebezeug. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn die Bäder automatisch beschickt werden. In diesem Fall sind die Kriterien ...
Stand: 10.02.2014
Dialog: 20337
Der Begriff der Maschine ist nach Artikel 2 „Begriffsbestimmungen" Buchstabe a der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wie folgt definiert:„[...]a) „Maschine“- eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw ...
Stand: 06.07.2023
Dialog: 13950
auf dem Markt – und das Produktsicherheitsrecht kommt zur Anwendung:a) Handelt es sich um (den vermutlich unwahrscheinlichen Fall) eine neuen Maschine (bzw. ein anderes unter § 1 Abs. 1 genanntes Produkt) käme hier § 3 Abs. 1 ProdSG i. V. m. der 9.ProdSV als nationale/deutsche Umsetzung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zur Anwendung.b) Handelt es sich um eine gebrauchte Maschine (etc.), kommt „nur“ § 3 ...
Stand: 19.12.2019
Dialog: 42953
ergeben.Grundsätzlich muss nach allen Änderungen an Maschinen – nicht nur nach wesentlichen Veränderungen – eine Gefährdungsbeurteilung nach § 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durchgeführt werden. Diese zählt zu den betrieblichen Arbeitsschutzpflichten des Verwenders einer Maschine bzw. Anlage als Arbeitsmittel. Aufgrund der Gefährdungsbeurteilung können Maßnahmen, insbesondere technische Maßnahmen ...
Stand: 21.02.2023
Dialog: 4799
Windenergieanlagen (WEA) sind Maschinen im Sinne der Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV) in Verbindung mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Der Zeitpunkt des Inverkehrbringens der WEA durch den Hersteller ist dafür ausschlaggebend, ab wann alle Pflichten nach der 9. ProdSV durch diesen erfüllt sein müssen. Vorstellbar wäre sowohl, dass der Hersteller die WEA „ab Werk“ al ...
Stand: 29.09.2020
Dialog: 43297
Ja, auch ein manuelles Messgerät wird durch den Einbau eines Lüftermotors zur Maschine gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.Mit dem Einbau eines Lüftermotors erfüllt das Messgerät die Begriffsbestimmung "Maschine" nach Artikel 2 Buchstabe a) der Maschinenrichtlinie. Sofern das Messgerät nicht unter eine der Ausnahmen nach Artikel 1 Absatz 2 (z. B. unter h) "Maschinen, die speziell für Forschungszw ...
Stand: 26.03.2021
Dialog: 43495
Die Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) gilt für Lastaufnahmemittel, wenn diese gesondert in den Verkehr gebracht werden (Art. 2 d der Richtlinie). Werden, wie in diesem Fall, z. B. an die Form- und Stanzwerkzeuge verschraubte oder angeschweißte Ösen mitgeliefert, so ist für diese Ösen die Richtlinie 2006/42/EG nicht anzuwenden, denn die Ösen werden hier nicht gesondert in den Verkehr gebr ...
Stand: 29.04.2013
Dialog: 18411
Um die Veränderung einer Maschine zu beurteilen, kann das Interpretationspapier des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verwendet werden (Bek. des BMAS vom 09.04.2015 – IIIb5-39607-3 – im GMBl 2015, Nr. 10, S. 183-186). Demnach kann man drei Fallgestaltungen unterscheiden: 1. Es liegt keine neue Gefährdung bzw. keine Erhöhung eines vorhandenen Risikos vor, so dass die Maschine ...
Stand: 26.09.2017
Dialog: 30318
Zunächst ist zu prüfen ist, ob der Ausnahmetatbestand von § 1 Abs. 2 Nr. 8 der 9.ProdSV tatsächlich zutrifft (siehe hierzu auch § 60 des Leitfades zur RL 2006/42/EG). Sollte dies der Fall sein, dann gilt die 9.ProdSV nicht. Konsequenterweise müssen dann die dortigen Anforderungen – die Durchführung bzw. Erstellung einer Risikobeurteilung, das Zusammenstellen der Technischen Unterlagen ...
Stand: 29.08.2018
Dialog: 42419
Entsprechend Art. 5 Abs. 1 c) in Verbindung mit Anhang I, Nr. 1.7.4.1 b) der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) hat der Hersteller eine Betriebsanleitung in der Sprache des Verwenderlandes zur Verfügung zu stellen. Diese Betriebsanleitung muss u. a. die für die Verwendung, Wartung und Instandsetzung der Maschine und zur Überprüfung ihres ordnungsgemäßen Funktionierens erforderlichen Zeich ...
Stand: 06.11.2015
Dialog: 25212
Die Definition einer Maschine ist insbesondere die nach § 2 Nr. 2 a) der 9. ProdSV (bzw. Art. 2 a) der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG):eine Gesamtheit aus mehreren Teilen,davon mind. eine beweglich undes hat eine bestimmte AnwendungAntriebssystem, ein anderes Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen KraftIm Kern geht es bei vielen Diskussionen zur Frage, ob ...
Stand: 22.05.2024
Dialog: 43953
Entsprechend der Begriffsdefinition "Maschine" in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw. in der deutschen Umsetzung durch die Maschinenverordnung (9. ProdSV) ist eine Maschine:• Eine Gesamtheit miteinander verbundener Teile (...),• von denen eines beweglich ist,• die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind und• die mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten ...
Stand: 30.01.2018
Dialog: 15821
Die Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) definiert Maschinen als eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbaren menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eins bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind. Der Rückhub ...
Stand: 25.11.2013
Dialog: 19844
. Wenn die Spannvorrichtung z. B. nicht direkt genutzt werden kann bzw. die Funktion nicht erfüllen kann und dies erst in der („vollständigen“) Maschine möglich ist, kann die Definition erfüllt sein.Eine unvollständige Maschine kann nicht von einem Verwender benutzt werden. Somit kann eine Spannvorrichtung, die von einem Verwender benutzt werden soll, keine unvollständige Maschine sein. Wenn die Spannvorrichtung ...
Stand: 22.10.2019
Dialog: 42872
Die Definition der unvollständigen Maschine nach § 2 Nr. 8 der Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) - 9.ProdSV - bzw. Artikel 2 Buchstabe g) der Richtlinie 2006/42/EG (MRL) besagt nach deutscher Fassung u. a., dass „die Gesamtheit für sich genommen keine bestimmte Funktion erfüllen kann“. Die Formulierung in der „originalen“ englischen Fassung der RL 2006/42 ...
Stand: 17.12.2015
Dialog: 25576
in den Verkehr gebracht, wird durch den Anbau diese Gerätes an den Bagger quasi eine neue Maschine hergestellt.Derjenige, der eine Maschine herstellt bzw. erstmalig in Betrieb nimmt - und sei es auch nur für die eigene Verwendung - hat dann alle sich aus der Maschinenrichtlinie ergebenden Herstellerpflichten zu erfüllen. ...
Stand: 18.06.2019
Dialog: 42698
mindestens 10 Jahre zur Einsicht für die zuständigen Marktüberwachungsbehörden bereitzuhalten. Durch privat-vertragliche Regelungen kann die Einsichtnahme oder die Aushändigung dieser Unterlagen bzw. Teile davon vereinbart werden. Die Restrisiken sollten in der den Maschinen beigefügten Betriebsanleitungen aufgeführt sein. Bestehen Zweifel darüber, dass die Maschine und die mitgelieferte Betriebsanleitung ...
Stand: 30.10.2013
Dialog: 19679
eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind; ..." Nach Ihrer Beschreibung haben Sie die Anforderungen der MRL für den Standardtestaufbau erfüllt. Wenn nunmehr dieser Standardtestaufbau verändert wird, z. B. durch Leistungserhöhungen, Funktionsänderungen, Änderung der bestimmungsgemäßen Verwendung, ist die Veränderung zunächst im Hinblick ...
Stand: 07.08.2015
Dialog: 24479
Entsprechend § 2 der Maschinenverordnung (9. ProdSV) bzw. Art. 2 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind "auswechselbare Ausrüstungen" Vorrichtungen, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst an ihr anbringt, um die Funktion zu ändern oder zu erweitern, sofern diese Ausrüstung kein Werkzeug ist. In dem von der europäischen Kommission herausgegebenen ...
Stand: 06.05.2013
Dialog: 18465