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Für die Einbauerklärung und Montageanleitung gelten die gleichen Voraussetzungen beim zur Verfügung stellen wie für die Betriebsanleitung.Zur Form der Betriebsanleitung verweisen wir auf den KomNet-Dialog 17.995, in dem die Thematik ausführlich behandelt wird. ...
Stand: 31.01.2022
Dialog: 26835
Entsprechend § 3 Abs. 2 der Maschinenverordnung (9. ProdSV) muss der Hersteller sicherstellen, dass die im Anhang VII Teil A der Richtlinie 2006/42/EG genannten technischen Unterlagen verfügbar sind. Bestandteil dieser Unterlagen sind auch die Risikobeurteilungen. Eine Verpflichtung zur Herausgabe dieser Unterlagen an den künftigen Maschinenbetreiber besteht nicht. Diese Unterlagen sind lediglich ...
Stand: 30.10.2013
Dialog: 19679
und Risikominderung“ durchgeführt werden.Im Falle einer wesentlichen Veränderung sind die Herstellerpflichten gemäß Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und 9. ProdSV zu erfüllen, die auch für neue Maschinen anzuwenden sind (z. B. Risikobeurteilung unter Beachtung der einschlägigen Normen,EG-Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung, ...).Liegt keine wesentliche Veränderung vor, hat der Arbeitgeber ...
Stand: 21.02.2023
Dialog: 4799
Entsprechend Art. 5 Abs. 1 c) in Verbindung mit Anhang I, Nr. 1.7.4.1 b) der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) hat der Hersteller eine Betriebsanleitung in der Sprache des Verwenderlandes zur Verfügung zu stellen. Diese Betriebsanleitung muss u. a. die für die Verwendung, Wartung und Instandsetzung der Maschine und zur Überprüfung ihres ordnungsgemäßen Funktionierens erforderlichen ...
Stand: 06.11.2015
Dialog: 25212
nach dem Produktsicherheitsrecht.Selbstverständlich gelten für die Verwendung des Produktes die Vorgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes, hier somit insbesondere des ArbSchG und der BetrSichV. Hier ist § 5 Abs. 3 BetrSichV besonders wichtig. „Der Arbeitgeber darf nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die den für sie geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen. Zu diesen ...
Stand: 29.08.2018
Dialog: 42419
Firma entsprechende Konstruktionen vornimmt und eine konforme Maschine herstellt. Dann sollte die externe Firma der Hersteller im Sinne der 9.ProdSV sein.Letztendlich muss es immer einen Hersteller geben, der sich um die Einhaltung aller Pflichten aus der 9.ProdSV kümmert. Ist dies nicht der Fall, darf der Arbeitgeber aufgrund von § 5 Abs. 3 der BetrSichV die Maschine nicht als Arbeitsmittel ...
Stand: 19.02.2021
Dialog: 43476
Die Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) gilt für Lastaufnahmemittel, wenn diese gesondert in den Verkehr gebracht werden (Art. 2 d der Richtlinie). Werden, wie in diesem Fall, z. B. an die Form- und Stanzwerkzeuge verschraubte oder angeschweißte Ösen mitgeliefert, so ist für diese Ösen die Richtlinie 2006/42/EG nicht anzuwenden, denn die Ösen werden hier nicht gesondert in den Verkehr gebr ...
Stand: 29.04.2013
Dialog: 18411
Elektrische Betriebsmittel müssen nach den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein.Bei elektrischen Betriebsmitteln sind auch weitere für das Produkt einschlägige EU-Richtlinien zu beachten. ...
Stand: 27.03.2023
Dialog: 843
, wenn ihr lediglich die Teile fehlen, die sie mit ihrer Antriebsquelle verbinden.3. Die Kennwerte / Grenzwerte der Motoren, die am Motorenprüfstand geprüft werden, müssen spezifiziert werden.4. Der Motorenprüfstand muss für die zu prüfende Motoren ausgelegt und gebaut sein im Sinne der Anforderungen des Anhanges I der MRL.5. Für den Motorenprüfstand (gebaut entsprechend Punkt 4. in Kombination mit den in Punkt 3 ...
Stand: 19.09.2013
Dialog: 19406
der Begriffsbestimmung nicht erfüllt. Die Gestelle werden dann nicht vom Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie erfasst. Werden die Hebezeuge auch für andere Lasten eingesetzt, ist davon auszugehen, dass die Gestelle mit Anschlagmittel versehen werden. Die Gestelle mit den Teilen sind dann als Last anzusehen und stellen dann ebenfalls keine Lastaufnahmemittel dar. Die Maschinerichtlinie findet auch hier keine ...
Stand: 10.02.2014
Dialog: 20337
verwendeten oder entstehenden Produkte dürfen nicht zur Gefährdung der Sicherheit und der Gesundheit von Personen führen. Insbesondere bei der Verwendung von Fluiden muss die Maschine so konstruiert und gebaut sein, dass sie ohne Gefährdung aufgrund von Einfüllung, Verwendung, Rückgewinnung und Beseitigung benutzt werden kann."Im Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind dazu ...
Stand: 10.04.2018
Dialog: 42249
Eine innerbetriebliche Umsetzung/Abgabe (innerhalb der gleichen Firma) ist keine Bereitstellung auf dem Markt und keine Inbetriebnahme (im Sinne der Produktsicherheit). Damit kommt das Produktsicherheitsrecht nicht zur Anwendung. Wird das Produkt jedoch von einer Firma an eine andere Firma abgegeben, z. B. von einer „Firma A GmbH“ an eine „Tochterfirma B GmbH“, dann ist dies eine Bereitstellung au ...
Stand: 19.12.2019
Dialog: 42953
weiteren Konformitätsnachweise erforderlich sind. Wird von diesen Normen abgewichen, muss die Konformität durch andere Verfahren, die in der Richtlinie näher beschrieben sind, nachgewiesen werden (z. B. Sicherheit auf andere Art und Weise). Werkzeuge sind nicht grundsätzlich von der Maschinenrichtlinie ausgenommen. Das muss im Einzelfall betrachtet werden. Beispielsweise können Werkzeuge, in denen ...
Stand: 12.07.2016
Dialog: 799
den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Die vollständige Sicherheit muss (erst) beim Inverkehrbringen vorhanden sein. Der potentielle Kunde muss jedoch darüber informiert werden, dass das Produkt noch nicht konform ist.Selbstverständlich muss die Sicherheit auf dem Messestand gewährleistet sein. Wurde z. B. eine Sicherheitseinrichtung entfernt, damit der Besucher die Maschine besser einsehen kann, dann muss ...
Stand: 18.04.2016
Dialog: 26406
Spritzgießmaschinen sind als besonders gefährliche Maschinen eingestuft und fallen somit unter den Anhang IV der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Für diese Maschinen sind im Artikel 12 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG die Anforderungen für die Konformitätsbewertungsverfahren beschrieben.Harmonisierte Normen sind nicht verbindliche technische Spezifikationen, deren Anwendung grundsätzlich freiwill ...
Stand: 06.11.2023
Dialog: 43769
Die Frage kann nicht pauschal mit "ja" oder "nein" beantwortet werden. Zunächst muss zwischen "Norm" und "Richtlinie" unterschieden werden. Normen haben für sich genommen keinerlei Gesetzeskraft. Die Anwendung von Normen ist freiwillig. Obwohl sie nur den Charakter von Empfehlungen haben, beruht ihre hohe Durchsetzungskraft auf ihrem großen Nutzen und dem in ihnen liegenden versammelten ...
Stand: 29.05.2014
Dialog: 21226
Die Hauptfrage ist somit, ob die Spannvorrichtung in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fällt, und -falls ja-, welche Anforderungen dafür gelten.Die Spannvorrichtung müsste als ein Erzeugnis nach Art. 1 angesehen werden. In Betracht kommen:b) auswechselbare Ausrüstung = „eine Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst an ih ...
Stand: 22.10.2019
Dialog: 42872
Sie sollten beim Kauf des Anbaugerätes darauf achten, dass es sich um eine auswechselbare Ausrüstung handelt.Handelt es sich bei dem Anbaugerät NICHT um eine auswechselbare Ausrüstung (zur Definition `auswechselbare Ausrüstung` siehe Artikel 2 b) der Richtlinie 2006/42/EG) und es wurde dann richtigerweise als `unvollständige Maschine` mit einer Einbauerklärung nach Richtlinie 2006/42/EG in den Ver ...
Stand: 18.06.2019
Dialog: 42698
Um die Veränderung einer Maschine zu beurteilen, kann das Interpretationspapier des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verwendet werden (Bek. des BMAS vom 09.04.2015 – IIIb5-39607-3 – im GMBl 2015, Nr. 10, S. 183-186). Demnach kann man drei Fallgestaltungen unterscheiden: 1. Es liegt keine neue Gefährdung bzw. keine Erhöhung eines vorhandenen Risikos vor, so dass die Maschine nach wie v ...
Stand: 26.09.2017
Dialog: 30318
Fehlanwendung die Sicherheit und die Gesundheit von Personen [...] nicht gefährden. Dazu muss die Maschine gem. § 3 Abs. 2 Nr. 1 der 9. ProdSV u. a. den zutreffenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen des Anhangs I der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entsprechen.In Anhang I, Abschnitt 1.2.2 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG werden die Anforderungen an Stellteile definiert ...
Stand: 13.02.2023
Dialog: 27886