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Die Anforderungen des Art. 5 bzw. Art. 13 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EGgelten für Maschinen, die fertig konstruiert sind und bestimmungsgemäß eingesetzt werden sollen. Der Ausnahmetatbestand des Art. 1 Abs. 2 h) für Labormaschinen bezieht sich in diesem Zusammenhang auf fertige Maschinen, die nur in einem zeitlich begrenzten Rahmen in Laboratorien verwendet werden, d. h. in Räumlichkeiten ...
Stand: 07.09.2017
Dialog: 10916
a) Der Motorenprüfstand ist eine Maschine oder unvollständige Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und unterliegt auch dieser, da der Motorenprüfstand nicht als Maschine für Forschungszwecke angesehen werden kann.Begründung:Nach der Maschinenrichtlinie (im weiteren MRL) Art. 1 Abs 2 Buchstabe h) sind ausgenommen;"Maschinen, die speziell für Forschungszwecke konstruiert und gebaut ...
Stand: 19.09.2013
Dialog: 19406
3-D-Drucker und komplette Bausätze dafür sind Maschinen im Sinne von Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 a) der Maschinenrichtlinie (MRL), denn sie bestehen aus mehreren miteinander verbundenen Teilen, von denen mindestens eines beweglich ist und die für eine bestimmte Funktion zusammengefügt sind. Sie haben ein Antriebssystem, das nicht die unmittelbare menschliche oder tierische Kraft ist.3-D-Drucker ...
Stand: 08.01.2020
Dialog: 42990
Entsprechend Art. 5 Abs. 1 c) in Verbindung mit Anhang I, Nr. 1.7.4.1 b) der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) hat der Hersteller eine Betriebsanleitung in der Sprache des Verwenderlandes zur Verfügung zu stellen. Diese Betriebsanleitung muss u. a. die für die Verwendung, Wartung und Instandsetzung der Maschine und zur Überprüfung ihres ordnungsgemäßen Funktionierens erforderlichen ...
Stand: 06.11.2015
Dialog: 25212
Zur Frage, ob Transportgeräte als Lastaufnahmemittel im Sinne der Maschinenrichtlinie anzusehen sind oder nicht, gibt es einen Leitfaden der EU-Kommission (Classification of equipment used for lifting loads with lifting machinery): . Hiernach sind weder Paletten noch Gitterboxen Lastaufnahmemittel im Sinne der Maschinenrichtlinie. Bei der Beurteilung, inwieweit Ihre Transportvorrichtungen der Masc ...
Stand: 03.02.2017
Dialog: 7604
Gemäß Art. 2 RL 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) fällt zwar eine Gesamtheit von verbundenen Teilen, von denen mindestens eins beweglich ist, und die für Hebevorgänge zusammengefügt sind - auch wenn deren einzige Antriebsquelle die unmittelbar eingesetzte menschliche Kraft ist - in den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie. Der Absenkkeil dient aber im wesentlichen nur dazu, schwere Traggerüste ...
Stand: 13.02.2014
Dialog: 20382
Die Definition einer Maschine ist insbesondere die nach § 2 Nr. 2 a) der 9. ProdSV (bzw. Art. 2 a) der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG):eine Gesamtheit aus mehreren Teilen,davon mind. eine beweglich undes hat eine bestimmte AnwendungAntriebssystem, ein anderes Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen KraftIm Kern geht es bei vielen Diskussionen zur Frage, ob ...
Stand: 22.05.2024
Dialog: 43953
Die Hauptfrage ist somit, ob die Spannvorrichtung in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fällt, und -falls ja-, welche Anforderungen dafür gelten.Die Spannvorrichtung müsste als ein Erzeugnis nach Art. 1 angesehen werden. In Betracht kommen:b) auswechselbare Ausrüstung = „eine Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst ...
Stand: 22.10.2019
Dialog: 42872
Die Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) gilt für Lastaufnahmemittel, wenn diese gesondert in den Verkehr gebracht werden (Art. 2 d der Richtlinie). Werden, wie in diesem Fall, z. B. an die Form- und Stanzwerkzeuge verschraubte oder angeschweißte Ösen mitgeliefert, so ist für diese Ösen die Richtlinie 2006/42/EG nicht anzuwenden, denn die Ösen werden hier nicht gesondert in den Verkehr ...
Stand: 29.04.2013
Dialog: 18411
weiteren Konformitätsnachweise erforderlich sind. Wird von diesen Normen abgewichen, muss die Konformität durch andere Verfahren, die in der Richtlinie näher beschrieben sind, nachgewiesen werden (z. B. Sicherheit auf andere Art und Weise). Werkzeuge sind nicht grundsätzlich von der Maschinenrichtlinie ausgenommen. Das muss im Einzelfall betrachtet werden. Beispielsweise können Werkzeuge, in denen ...
Stand: 12.07.2016
Dialog: 799
auf dem Markt – und das Produktsicherheitsrecht kommt zur Anwendung:a) Handelt es sich um (den vermutlich unwahrscheinlichen Fall) eine neuen Maschine (bzw. ein anderes unter § 1 Abs. 1 genanntes Produkt) käme hier § 3 Abs. 1 ProdSG i. V. m. der 9.ProdSV als nationale/deutsche Umsetzung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zur Anwendung.b) Handelt es sich um eine gebrauchte Maschine (etc.), kommt „nur“ § 3 ...
Stand: 19.12.2019
Dialog: 42953
eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind. Dies trifft auf einen Geldautomaten vollumfänglich zu. Die Ausnahmetatbestände gem. § 1 Abs. 2 der Maschinenverordnung treffen nicht zu. Auch sind andere – speziellere Rechtsvorschriften gem. § 1 Abs. 3 der Maschinenverordnung nicht anzuwenden. Der Geldautomat ist somit eine Maschine im Sinne der Maschinenverordnung. Dem Geldautomaten ...
Stand: 03.07.2017
Dialog: 29668
Entsprechend § 2 der Maschinenverordnung (9. ProdSV) bzw. Art. 2 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind "auswechselbare Ausrüstungen" Vorrichtungen, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst an ihr anbringt, um die Funktion zu ändern oder zu erweitern, sofern diese Ausrüstung kein Werkzeug ist. In dem von der europäischen Kommission herausgegebenen ...
Stand: 06.05.2013
Dialog: 18465
In Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) werden Ausnahmen vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie genannt. Hierzu zählen nach Buchstabe k) für den häuslichen Gebrauch bestimmte Haushaltsgeräte:"k) elektrische und elektronische Erzeugnisse folgender Arten, soweit sie unter die Richtlinie 73/23/EWG21 des Rates vom 19. Februar 1973 zur Angleichung der Rechtsvorschriften ...
Stand: 13.03.2023
Dialog: 23002
Prüfstände/Prüfmittel sind Maschinen, wenn sie die Begriffsbestimmungen nach Art. 2 Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfüllen; d. h. wenn mindestens ein bewegliches Teil, das nicht ausschließlich durch unmittelbar eingesetzte menschliche Kraft betätigt wird, vorhanden ist. Manuell angetriebene Maschinen zum Heben von Lasten fallen ebenfalls unter die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.Vom ...
Stand: 16.02.2023
Dialog: 19569
Das Produktsicherheitsgesetzes - ProdSG - gilt, wenn gemäß § 1 Abs. 1 "Anwendungsbereich" im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden. Nach den allgemeinen gewerblichen Grundsätzen ist unter "im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitstellen" jedes von einer natürlichen oder juristischen Person ...
Stand: 17.01.2020
Dialog: 19730
von diesen Produkten neben elektrischen Gefahren auch andere Gefahren ausgehen (z. B. mechanische Gefahren). Für die Abgrenzung ist hier Artikel 1 Abs. 2 Buchstabe k der 2006/42/EG relevant – insbesondere die „für den häuslichen Gebrauch bestimmten Haushaltsgeräte“. Eine genaue Definition hierzu gibt es in der Richtlinie nicht. Erläuterungen bietet der „Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie ...
Stand: 08.10.2016
Dialog: 27619
Die in Artikel 6 Abs. 3 der RL 2006/42/EG formulierten Möglichkeiten für die Ausstellung hat der deutsche Gesetzgeber nicht in die 9.ProdSV (Maschinenverordnung) übernommen. Da es solche europäischen Vorgaben auch in anderen europäischen Richtlinien gibt, hat der deutsche Gesetzgeber diese Regelungen in das „darüber liegende“ Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) aufgenommen – dort heißt es in § 3 ...
Stand: 18.04.2016
Dialog: 26406
wird.Wird also das Regal z.B. mittels menschlicher Kraft bewegt, aber mittels mechanischer Bremse abgebremst, handelt es sich nicht um eine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie.Da es sich in jedem Fall um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV handelt, sind die Mindestvorschriften des Anhangs 1 der BetrSichV "Mindestvorschriften für Arbeitsmittel gemäß § 7 Abs. 1 Nr ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 13910
Entsprechend § 3 Abs. 2 der Maschinenverordnung (9. ProdSV) muss der Hersteller sicherstellen, dass die im Anhang VII Teil A der Richtlinie 2006/42/EG genannten technischen Unterlagen verfügbar sind. Bestandteil dieser Unterlagen sind auch die Risikobeurteilungen. Eine Verpflichtung zur Herausgabe dieser Unterlagen an den künftigen Maschinenbetreiber besteht nicht. Diese Unterlagen sind lediglich ...
Stand: 30.10.2013
Dialog: 19679