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Elektrische Betriebsmittel müssen nach den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein.Bei elektrischen Betriebsmitteln sind auch weitere für das Produkt einschlägige EU-Richtlinien zu beachten. ...
Stand: 27.03.2023
Dialog: 843
- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt,Sicherstellung, dass die in Anhang VII Teil A MRL genannten technischen Unterlagen verfügbar sind, insbesondere die erforderlichen Informationen, u.a. die Betriebsanleitung,Durchführung der zutreffenden Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Artikel 12 MRL, Ausstellung die EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang II Teil 1 Abschnitt A MRL,CE-Kennzeichnung gemäß Artikel 16. ...
Stand: 22.02.2021
Dialog: 43478
.ProdSV. Eine CE-Kennzeichnung erhalten unvollständige Maschinen grundsätzlich nicht (Ausnahme: das Produkt unterliegt auch einer anderen Richtlinie und diese fordert eine CE-Kennzeichnung – z. B. nach ATEX-Richtlinie). ...
Stand: 17.12.2015
Dialog: 25576
als eineauswechselbare Ausrüstung oderSicherheitsbauteilanzusehen ist, müssen alle Anforderungen von Art. 5 der RL 2006/42/EG (bzw. § 3 der 9. ProdSV) erfüllt sein. Dies beinhaltet auch die Anbringung einer CE-Kennzeichnung.Wenn die Spannvorrichtung als eineunvollständige Maschineanzusehen ist, müssen alle Anforderungen von Art. 13 der RL 2006/42/EG (bzw. § 6 der 9. ProdSV) erfüllt sein. Die Anbringung einer CE ...
Stand: 22.10.2019
Dialog: 42872
Ja, es handelt sich um eine auswechselbare Ausrüstung.Im Leitfaden zur Maschinenrichtlinie sind in § 41 Erklärungen zum Thema "Auswechselbare Ausrüstungen" gemacht. Auszug: "Weitere Beispiele auswechselbarer Ausrüstungen sind Halterungen, die für den Zusammenbau mit tragbaren handgeführten Maschinen vorgesehen sind, sodass diese zu ortsfesten Maschinen umgebaut werden..." ...
Stand: 19.07.2021
Dialog: 43563
Zur Frage, ob Transportgeräte als Lastaufnahmemittel im Sinne der Maschinenrichtlinie anzusehen sind oder nicht, gibt es einen Leitfaden der EU-Kommission (Classification of equipment used for lifting loads with lifting machinery): . Hiernach sind weder Paletten noch Gitterboxen Lastaufnahmemittel im Sinne der Maschinenrichtlinie. Bei der Beurteilung, inwieweit Ihre Transportvorrichtungen der Masc ...
Stand: 03.02.2017
Dialog: 7604
, die Erstellung einer Bedienungsanleitung, das Anbringen einer CE-Kennzeichnung, etc. nicht umgesetzt werden.Die Tätigkeit „erstmals verwenden“ ist im Anwendungsbereich des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) genannt, jedoch sind im ProdSG keinerlei Anforderungen an diese „Eigenherstellung“ formuliert, da diese nicht generell für alle Produkte gelten. Der Gesetzgeber hat die erstmalige Verwendung ...
Stand: 29.08.2018
Dialog: 42419
. spezifizierten Motoren (= Prüflinge = Antriebe) wird einmalig ein Konformitätsbewertungsverfahren im Sinne der MRL durchgeführt (inkl. Risikobeurteilung, technische Dokumentation, Betriebsanleitung, Konformitätserklärung, CE Kennzeichnung).Dieses Konformitätsbewertungsverfahren (entsprechend die Konformitätserklärung und die CE Kennzeichnung) ist so lange gültig, wie der Motorenprüfstand ...
Stand: 19.09.2013
Dialog: 19406
installiert zu werden. Die zu ergreifenden Maßnahmen umschließen zum Beispiel:− Verhinderung von Montagefehlern – siehe § 225: Anmerkungen zu Nummer 1.5.4;− Zurverfügungstellen einer geeigneten Betriebsanleitung einschließlich hinweisender Kennzeichnungen auf der Maschine – siehe § 264 und § 269: Anmerkungen zu Nummern 1.7.4.2 Buchstabe i und o."Wenn der Hersteller also eine vollständige Maschine „ab Werk ...
Stand: 29.09.2020
Dialog: 43297
und Risikominderung“ durchgeführt werden.Im Falle einer wesentlichen Veränderung sind die Herstellerpflichten gemäß Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und 9. ProdSV zu erfüllen, die auch für neue Maschinen anzuwenden sind (z. B. Risikobeurteilung unter Beachtung der einschlägigen Normen,EG-Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung, ...).Liegt keine wesentliche Veränderung vor, hat der Arbeitgeber ...
Stand: 21.02.2023
Dialog: 4799
sind die Voraussetzungen vor dem Inverkehrbringen nach Artikel 5 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG für die Gesamtheit von Maschinen zu erfüllen. Dies umfasst zum Beispiel die Erstellung der technischen Unterlagen für die Gesamtheit von Maschinen, die Durchführung der Konformitätsbewertungsverfahren für die Gesamtheit von Maschinen und die Anbringung der CE-Kennzeichnung an der Gesamtheit von Maschinen.Bei Anwendung ...
Stand: 06.11.2023
Dialog: 43769
Unter § 383 „Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG" findet sich folgender Abschnitt:„Bei Herstellern, die in der EU ansässig sind, kann es sich bei der zur Zusammenstellung der technischen Unterlagen bevollmächtigten Person um den Hersteller selbst, seinen Bevollmächtigten, einen Ansprechpartner aus den Reihen der Mitarbeiter des Herstellers (der mit dem Unterzeichner ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 27688
Die Frage kann vom „grünen Tisch“ aus nicht verbindlich beantwortet werden, da Geräte- und Gefährdungsbedingungen individuell unterschiedlich sein können. Folgende Überlegungen sollten aber bzgl. Ihrer Frage / dem Problem eine Rolle spielen.Grundsätzlich ist vorab bei der „Bereitstellung auf dem Markt“ der Inverkehrbringer/Bereitsteller für das jeweilige Produkt verantwortlich. Gefährdungen bei be ...
Stand: 03.05.2021
Dialog: 18446
Prüfstände/Prüfmittel sind Maschinen, wenn sie die Begriffsbestimmungen nach Art. 2 Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfüllen; d. h. wenn mindestens ein bewegliches Teil, das nicht ausschließlich durch unmittelbar eingesetzte menschliche Kraft betätigt wird, vorhanden ist. Manuell angetriebene Maschinen zum Heben von Lasten fallen ebenfalls unter die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.Vom Anwendungsbere ...
Stand: 16.02.2023
Dialog: 19569
. Somit ist es erforderlich, dass ein Hersteller für die Lüftungsanlage die Konformität mit der RL 2006/42/EG erklärt.Ergänzend einige Erläuterungen zur „Maschinen-Anlage“:Für die „Maschinenanlage“ ist die Begriffsbestimmung in der 9.ProdSV nach § 2 Nr. 2 d) zu berücksichtigen:„eine Gesamtheit von Maschinen im Sinne der Buchstaben a bis c oder von unvollständigen Maschinen nach Nummer 8, die, damit ...
Stand: 19.02.2021
Dialog: 43476
ist, dann wäre vorstellbar, dass es sich um kein Ausstellen im Sinne des ProdSG handelt. Zur eindeutigen Klarstellung für Besucher ist jedoch auch hier eine entsprechende Kennzeichnung hilfreich.Zur Einhaltung von § 3 Abs. 5 ProdSG könnten die Formulierungen des Gesetzgebers komplett übernommen werden, z. B.:„Dieses Produkt entspricht in der hier gezeigten Ausführung nicht den gesetzlichen Bestimmungen ...
Stand: 18.04.2016
Dialog: 26406
Ja, der von Ihnen beschriebene Materialprüfstand fällt unter die Maschinenrichtlinie - MRL. Dort heißt es u. a. in Artikel 2 "Begriffsbestimmungen": "a) „Maschine" - eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw ...
Stand: 07.08.2015
Dialog: 24479
Entsprechend Art. 5 Abs. 1 c) in Verbindung mit Anhang I, Nr. 1.7.4.1 b) der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) hat der Hersteller eine Betriebsanleitung in der Sprache des Verwenderlandes zur Verfügung zu stellen. Diese Betriebsanleitung muss u. a. die für die Verwendung, Wartung und Instandsetzung der Maschine und zur Überprüfung ihres ordnungsgemäßen Funktionierens erforderlichen ...
Stand: 06.11.2015
Dialog: 25212
werden. --> Es liegt keine wesentliche Veränderung vor. 3. Die Maschine ist nach der Veränderung ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen nicht mehr sicher und eine ausreichende Risikominderung kann nicht durch einfache Schutzeinrichtungen erreicht werden. --> Es liegt eine wesentliche Veränderung vor. Die wesentlich veränderte Maschine wird wie eine neue Maschine behandelt! Anmerkung: Der Hersteller hat sich aufgrund ...
Stand: 26.09.2017
Dialog: 30318
Sie sollten beim Kauf des Anbaugerätes darauf achten, dass es sich um eine auswechselbare Ausrüstung handelt.Handelt es sich bei dem Anbaugerät NICHT um eine auswechselbare Ausrüstung (zur Definition "auswechselbare Ausrüstung" siehe Artikel 2 b) der Maschinenrichtlinie (Richtlinie 2006/42/EG)) und es wurde dann richtigerweise als "unvollständige Maschine" mit einer Einbauerklärung nach der Maschi ...
Stand: 22.05.2025
Dialog: 42698