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Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisieren im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dabei dürfen sie aber nicht über deren Bestimmungen hinausgehen. Die in § 14 Abs. 2 BetrSichV klar formulierte Erfordernis, wiederkehrende Prüfungen durchzuführen, kann somit nicht durch eine Regelung in den TRBS aufgehoben bzw ...
Stand: 02.02.2021
Dialog: 43458
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - in Verbindung mit § 6 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV - und § 3 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung, hier u. a. auch für die Verwendung, Nutzung, Wartung und Instandhaltung von Atemschutzgeräten als persönliche Schutzausrüstung (PSA), durchzuführen. Hierbei hat er mögliche ...
Stand: 10.01.2017
Dialog: 18740
) Der Unternehmer hat die Kenntnisnahme und die Abstellung festgestellter Mängel im Prüfbuch zu bestätigen. Er hat dafür zu sorgen, dass diese Mängel behoben werden. Bestehen nach Art und Umfang der Mängel gegen die Inbetriebnahme, die Wiederinbetriebnahme oder den Weiterbetrieb Bedenken, hat er dafür zu sorgen, dass der Kran außer Betrieb gesetzt wird. Er darf den Kran erst in Betrieb nehmen bzw ...
Stand: 20.07.2022
Dialog: 42603
In der DGUV Information 203-072 "Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und ortsfester elektrischer Betriebsmittel – Fachwissen für Prüfpersonen" ist unter dem Punkt 3.2.1 folgendes nachzulesen:"Vor Beginn der Prüfung muss eine Bestandsaufnahme erfolgen. Diese Bestandsaufnahme umfasst frühere Prüfprotokolle, Schalt- und Übersichtspläne und weitere Dokumentationen. Dazu gehört ...
Stand: 20.09.2019
Dialog: 42845
Nach § 2 Absatz 4 der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) hat der Arbeitgeber durch Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen sowie durch ordnungsgemäße Lagerung dafür Sorge zu tragen, dass die persönlichen Schutzausrüstungen während der gesamten Benutzungsdauer gut funktionieren und sich in einem hygienisch einwandfreien Zustand befinden.Grundlegende Anforderungen an die Prüfung ...
Stand: 12.02.2021
Dialog: 18456
In der DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" findet sich bezüglich der Prüfung von Leitern und Tritten unter Punkt 6 folgendes: "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung). Hierzu sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen ...
Stand: 23.06.2016
Dialog: 26882
Die Prüfung (elektrischer) Betriebs- bzw. Arbeitsmittel richtet sich grundsätzlich nach der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Gemäß § 3 Abs. 6 BetrSichV hat der Arbeitgeber Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach § 14 BetrSichV zu ermitteln und festzulegen. Zur Aufzeichnung und Aufbewahrung steht im § 14 Abs. 7 ...
Stand: 30.08.2016
Dialog: 27355
er das Arbeitsmittel nur gemietet, geleast oder geliehen hat. Er muss sich vergewissern, dass das Arbeitsmittel vor allem den arbeitsschutz- und sicherheitstechnischen Anforderungen entspricht. Diese Anforderungen wie auch die Festlegung der Zuständigkeit für die Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen können z. B. in der Bestellung bzw. Anforderung oder im Leasing- bzw. Mietvertrag vorgegeben oder vereinbart ...
Stand: 24.09.2021
Dialog: 5416
der Prüfung für ortsveränderliche elektrischen Betriebsmittel erhalten Sie in der DGUV Information 203-070 "Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Fachwissen für den Prüfer". Um jetzt auf Ihre Ausgangsfrage zurückzukommen: Werden die vorgenannten Anforderungen erfüllt, ist eine zusätzliche Kennzeichnung der Geräte nicht zwingend erforderlich. Die zusätzliche Kennzeichnung ...
Stand: 10.03.2017
Dialog: 6653
geprüft werden.Hinweise zur Organisation, Auswahl des Prüfpersonals und Dokumentation der Prüfungen sind in DGUV Information 203-071 „Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel – Organisation durch den Unternehmer“ enthalten.Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel wird in DGUV Information 203-070 „Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer ...
Stand: 14.03.2023
Dialog: 26279
Der Prüfumfang bei der Überprüfung elektrischer Betriebsmittel gliedert sich in die folgenden Bereiche und wird im Anhang 5 der DGUV Information 203-071 "Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Organisation durch den Unternehmer" dargestellt:- Besichtigen (5.1.1, Anhang 4 BGI/GUV-I 5190) - Messen (5.1.2) - Erproben, Funktionsprüfung (5.1.3) - Dokumentation (Kap. 7 ...
Stand: 29.12.2016
Dialog: 15108
; bei ausschließlich elektronisch übermittelten Dokumenten eine elektronische Signatur.Die Aufzeichnungen müssen mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden."In der DGUV Information 203-071 "Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Organisation durch den Unternehmer" aus dem Januar 2020 ist unter der Nummer 8 nachzulesen, dass die Aufzeichnung von Messwerten und Messverfahren ...
Stand: 23.09.2020
Dialog: 43272
Für kraftbetriebene Tore sind Anforderungen an die Prüfung in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A 1.7 "Türen und Tore" unter Nr. 10.2 "Sicherheitstechnische Prüfung" getroffen:"(1) Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft ...
Stand: 30.12.2023
Dialog: 16117
● Wirksamkeit und Funktion der getroffenen Schutzmaßnahmen● Ergebnis der Prüfung● Frist bis zur nächsten wiederkehrenden PrüfungAufzeichnungen und Prüfbescheinigungen sind während der gesamten Verwendungsdauer aufzubewahren. Alternativ können die Aufzeichnungen und Prüfbescheinigungen auch in elektronischer Form aufbewahrt werden. Die Prüfergebnisse können im Rahmen der Aktualisierung ...
Stand: 02.11.2022
Dialog: 43712
; bei ausschließlich elektronisch übermittelten Dokumenten eine elektronische Signatur.Die Aufzeichnungen müssen mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden.(2) Zusätzlich zu den in Absatz 1 genannten Mindestangaben ist auch der Anlass der Prüfung anzugeben, z. B. Prüfung vor erstmaliger Verwendung, wiederkehrende Prüfung, Prüfung nach prüfpflichtiger Änderung.(3) Prüfungen können auch in elektronischer ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 22151
sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können" (dies trifft für Leitern zu), wiederkehrend von einer befähigten Person geprüft werden. Art, Umfang und Fristen der Prüfungen sind vom Arbeitgeber gemäß § 3 Abs.6 BetrSichV im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Hierbei sollte die DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" berücksichtigt werden. Beispiele ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 5700
Nein, es ist nicht ausreichend im Prüfprotokoll lediglich OK oder nicht OK zu vermerken.In der DGUV Information 203-070 "Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Fachwissen für Prüfpersonen" ist unter Nummer 3.7 "Dokumentation der Prüfungen" nachzulesen:"Die Prüfungen sind zu dokumentieren. Eine Dokumentation ist so zu gestalten, dass eine hinreichende Aussagekraft ...
Stand: 26.02.2025
Dialog: 44085
Anforderungen wie auch die Festlegung der Zuständigkeit für die Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen können z. B. in der Bestellung bzw. Anforderung oder im Leasing- bzw. Mietvertrag vorgegeben oder vereinbart werden.Insbesondere ist ein Nachweis über die letzte wiederkehrende Prüfung am Betriebsort vorzuhalten, soweit diese gemäß BetrSichV vorgeschrieben ist (§ 14 Abs. 7 und § 17 Abs. 1 BetrSichV ...
Stand: 11.03.2022
Dialog: 11746
der Prüfaufzeichnung erfolgen. Der Prüfnachweis stellt die eigentliche Quelle für die Angabe nach der zu prüfenden Rechtsgrundlage dar.In § 17 Betriebssicherheitsverordnung wird für Aufzüge ausgeführt, dass auf der Kennzeichnung, z.B. durch eine Prüfplakette, sich der Monat und das Jahr der nächsten wiederkehrenden Prüfung sowie der prüfenden Stelle ergibt, demnach nicht die Prüfgrundlage (gesetzliche Bestimmung ...
Stand: 16.07.2020
Dialog: 43171
Betriebsmittel gliedert sich in die folgenden Bereiche und wird im Anhang 5 der DGUV Information 203-071 "Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer" dargestellt: - Besichtigen (5.1.1, Anhang 4 BGI/GUV-I 5190) - Messen (5.1.2) - Erproben, Funktionsprüfung (5.1.3) - Dokumentation (Kap. 7) - Auswertung, Festlegung der Prüffrist (Kap. 6 ...
Stand: 28.12.2016
Dialog: 14504