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Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisieren im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dabei dürfen sie aber nicht über deren Bestimmungen hinausgehen. Die in § 14 Abs. 2 BetrSichV klar formulierte Erfordernis, wiederkehrende Prüfungen durchzuführen, kann somit nicht durch eine Regelung in den TRBS aufgehoben bzw ...
Stand: 02.02.2021
Dialog: 43458
") eigenverantwortlich festlegen. Wenn er hierbei die Benennung eines Sicherheitsbeauftragten als "ständig vor Ort anwesende Person" zum Regalbeauftragten, der regelmäßig und in kurzen Zeitabständen die Regalanlagen auf Beschädigungen etc. in Augenschein nimmt, als sinnvoll erachtet, ist dies seine eigene Entscheidung. Diese Person darf allerdings nicht verwechselt werden mit der v. g. "Befähigten Person" nach TRBS ...
Stand: 28.05.2019
Dialog: 42727
Mit Hilfe der von Ihnen im Vorfeld der Beschaffung eines Arbeitsmittels, hier der Rundschlingen, bereits durchgeführten Gefährdungsbeurteilung haben Sie die Anforderungen u. a. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zum sicheren Arbeiten (z. B. für das Heben von Lasten) bereits beleuchtet, notwendige Maßnahmen zum Anschlagen von Lasten festgelegt und so eine bestimmte Auswahl ...
Stand: 07.05.2021
Dialog: 43521
In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden Arbeitsschutzanforderungen an die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber und die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit sowie die Prüfungen definiert. Diese richten sich im Regelfall an jeden Arbeitgeber, dessen Beschäftigte die Arbeitsmittel benutzen sollen. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber ...
Stand: 11.03.2022
Dialog: 11746
werden, besteht in der Regel kein Anlass, Prüfnachweise länger aufzubewahren. Dem stehen auch nicht die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung i.V.m. TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen entgegen, da diese Anforderungen für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit gelten. ...
Stand: 18.04.2017
Dialog: 6787
Bezüglich Ihrer Fragestellung sind zunächst im wesentlichen zwei Rechtsgrundlagen zu beachten: Zum einen die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV nebst den dazugehörigen technischen Regeln für Betriebssicherheit www.baua.de/trbs sowie die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (bisher: BGV A 3) "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (www.dguv.de/publikationen). Beide Rechtsvorschrifte ...
Stand: 22.11.2016
Dialog: 13091
Auskunft geben über:1.Art der Prüfung,2.Prüfumfang,3.Ergebnis der Prüfung und4.Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person; bei ausschließlich elektronisch übermittelten Dokumenten elektronische Signatur.Aufzeichnungen können auch in elektronischer Form aufbewahrt werden. Werden Arbeitsmittel nach den Absätzen 1 und 2 sowie Anhang 3 an unterschiedlichen Betriebsorten verwendet ...
Stand: 02.10.2020
Dialog: 43182
LL A 5.1 Fall 2.Hinweis:Siehe auch Leitlinie zum ProdSG LL 2/1 der LASI-Veröffentlichung 46"Dies gilt u.a. für die Prüfpflichten nach der Betriebssicherheitsverordnung. Soll die Durchführung der Prüfung von anderen Personen (Vermieter, etc.) wahrgenommen werden, so muss dies in den Miet- oder Leasingsbedinungen vertraglich geregelt werden. Der Arbeitgeber/Unternehmer muss sich allerdings ...
Stand: 24.09.2021
Dialog: 5416
Fahrzeuge, die vom Arbeitgeber bereitgestellt und von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, gehören zu den Arbeitsmitteln im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Für diese Fahrzeuge sind Art, Umfang und Fristen nötiger Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber festzulegen. Dabei sind die in der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" genannten ...
Stand: 25.07.2022
Dialog: 9761
Ja, es ist ein Krankontrollbuch für den LKW-Ladekran zu führen.In den Begriffsbestimmungen des § 2 der DGUV Vorschrift 52 "Krane" ist u. a. folgendes nachzulesen:"(1) Krane im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Hebezeuge, die Lasten mit einem Tragmittel heben und zusätzlich in eine oder mehrere Richtungen bewegen können.(2) LKW-Ladekrane im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift ...
Stand: 29.10.2019
Dialog: 42894
der Seite ergo-online.de ist zu den DGUV Informationen folgendes nachzulesen:"Die Informationsschriften der Unfallversicherungsträger, die DGUV Informationen arbeiten arbeitsschutzbezogene Themen auf und enthalten Hinweise und Empfehlungen für bestimmte Branchen, Tätigkeiten, Arbeitsmittel, Zielgruppen etc. Sie erläutern Vorschriften und Regeln und stellen praxisgeeignete Maßnahmen ...
Stand: 23.09.2020
Dialog: 43272
Auch Druckmaschinen sind Arbeitsmittel im Sinne des § 2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Bewertung der Maschinen unter arbeitsschutzrechtlichen Aspekten erfolgt in der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz in Verbindung mit § 3 BetrSichV. Aufgabe des Arbeitgebers im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist es gemäß § 3 Abs. 6 BetrSichV insbesondere auch, für Arbeitsmittel ...
Stand: 28.12.2016
Dialog: 2927
der Prüfung undName und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person; bei ausschließlich elektronisch übermittelten Dokumenten elektronische Signatur.Aufzeichnungen können auch in elektronischer Form aufbewahrt werden. Werden Arbeitsmittel nach den Absätzen 1 und 2 sowie Anhang 3 an unterschiedlichen Betriebsorten verwendet, ist am Einsatzort ein Nachweis über die Durchführung der letzten Prüfung ...
Stand: 23.05.2023
Dialog: 28387
; bei ausschließlich elektronisch übermittelten Dokumenten eine elektronische Signatur.Die Aufzeichnungen müssen mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden.(2) Zusätzlich zu den in Absatz 1 genannten Mindestangaben ist auch der Anlass der Prüfung anzugeben, z. B. Prüfung vor erstmaliger Verwendung, wiederkehrende Prüfung, Prüfung nach prüfpflichtiger Änderung.(3) Prüfungen können auch in elektronischer ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 22151
Berufsgenossenschaft zu erfüllen und im Schadensfall solche Abweichungen "kritisch" hinterfragt werden, empfiehlt es sich, ein solches Abweichen mit seiner Berufsgenossenschaft im Vorfeld abzustimmen. Nach § 2 Abs. 4 der PSA-BV ist der Arbeitgeber verpflichtet, durch Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen sowie durch ordnungsgemäße Lagerung dafür Sorge zu tragen, dass die persönlichen Schutzausrüstungen während ...
Stand: 10.01.2017
Dialog: 18740
Für den gefahrlosen Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sind insbesondere 2 Schutzziele relevant:1. Schutz gegen direkte Berührung (von unter Spannung stehenden Teilen)2. Schutz gegen indirekte Berührung (schützt den Benutzer im Fehlerfall)Damit die Schutzmaßnahmen wirksam erhalten bleiben, müssen regelmäßig Prüfungen stattfinden (s. DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen ...
Stand: 12.01.2021
Dialog: 4330
Bei dem bezeichneten Schäkel handelt es sich um ein Arbeitsmittel nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), welches vom Arbeitgeber zur Verwendung bereitgestellt wird. Gemäß § 14 BetrSichV (Prüfung von Arbeitsmitteln) sind durch den Arbeitgeber Aufzeichnungen vorzuhalten, die mindestens Auskunft über(1.) Art der Prüfung,(2.) Prüfumfang,(3.) Ergebnis der Prüfung und(4.) Name und Unterschrift ...
Stand: 19.04.2021
Dialog: 43511
. (..) Die systematische Überprüfung von Leitern und Tritten lässt sich z.B. mithilfe einer Checkliste (Anhang 2) durchführen. Um die Erfassung und Prüfung aller Leitern und Tritte sicherzustellen, empfiehlt es sich, diese zu nummerieren und die Checklisten zu einem Kontrollbuch zusammenzufassen. Bei der Prüfung sollte besonders auf folgende Punkte geachtet werden: – Verschleiß, Verformung und Zerstörung von Bauteilen ...
Stand: 23.06.2016
Dialog: 26882
BetrSichV: "Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass das Ergebnis der Prüfung nach den Absätzen 1 bis 4 aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird. Dabei hat er dafür zu sorgen, dass die Aufzeichnungen nach Satz 1 mindestens Auskunft geben über: 1. Art der Prüfung, 2. Prüfumfang und 3. Ergebnis der Prüfung. Aufzeichnungen können auch in elektronischer Form aufbewahrt ...
Stand: 30.08.2016
Dialog: 27355
werden und mindestens Auskunft geben über: 1. Art der Prüfung, 2. Prüfumfang, 3. Ergebnis der Prüfung und 4. Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person; bei ausschließlich elektronisch übermittelten Dokumenten elektronische Signatur.Der nach § 14 Absatz 7 Satz 4 BetrSichV erforderliche Nachweis der durchgeführten Prüfung kann z. B. durch eine Prüfplakette, eine Stempelung oder eine Kopie ...
Stand: 16.07.2020
Dialog: 43171