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In § 14 Absatz 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist Folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, vor der erstmaligen Verwendung von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Die Prüfung umfasst Folgendes:1.die Kontrolle der vorschriftsmäßigen Montage oder Installation und der sicheren Funktion ...
Stand: 16.04.2025
Dialog: 43087
Bezüglich Ihrer Fragestellung sind zunächst im wesentlichen zwei Rechtsgrundlagen zu beachten: Zum einen die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV nebst den dazugehörigen technischen Regeln für Betriebssicherheit www.baua.de/trbs sowie die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (bisher: BGV A 3) "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (www.dguv.de/publikationen). Beide Rechtsvorschrifte ...
Stand: 22.11.2016
Dialog: 13091
In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden Arbeitsschutzanforderungen an die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber und die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit sowie die Prüfungen definiert. Diese richten sich im Regelfall an jeden Arbeitgeber, dessen Beschäftigte die Arbeitsmittel benutzen sollen. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber ...
Stand: 11.03.2022
Dialog: 11746
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - in Verbindung mit § 6 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV - und § 3 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung, hier u. a. auch für die Verwendung, Nutzung, Wartung und Instandhaltung von Atemschutzgeräten als persönliche Schutzausrüstung (PSA), durchzuführen. Hierbei hat er mögliche ...
Stand: 10.01.2017
Dialog: 18740
Bei Regalanlagen handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Dementsprechend sind Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung durchzuführen (§ 3 BetrSichV). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich u. a. Art, Umfang und Fristen von Prüfungen "eigenverantwortlich" festlegen. Auch kann er die Art der Dokumentation, wie z. B. die Papierform ...
Stand: 23.05.2016
Dialog: 19504
Regalbeauftragte kommen im staatlichen Arbeitsschutzrecht nicht vor. Die Entscheidung, ob ein Regalbeauftragter erforderlich ist und wie oft dieser kontrolliert oder nicht, trifft der Arbeitgeber eigenverantwotlich im Rahmen der von ihm zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung.Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - i. V. m. der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - ist der Arbeitgeber ...
Stand: 28.05.2019
Dialog: 42727
Bei dem bezeichneten Schäkel handelt es sich um ein Arbeitsmittel nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), welches vom Arbeitgeber zur Verwendung bereitgestellt wird. Gemäß § 14 BetrSichV (Prüfung von Arbeitsmitteln) sind durch den Arbeitgeber Aufzeichnungen vorzuhalten, die mindestens Auskunft über(1.) Art der Prüfung,(2.) Prüfumfang,(3.) Ergebnis der Prüfung und(4.) Name und Unterschrift ...
Stand: 19.04.2021
Dialog: 43511
In der Nr. A 5.3 der LASI-Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung (LV 35) wird die Frage der Verantwortlichkeit zu den Arbeitgeberpflichten beim Überlassen von Arbeitsmitteln folgendermaßen erläutert:"Grundsätzlich ist der Arbeitgeber, der seinen Beschäftigten ein Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, für die Erfüllung der Anforderungen der BetrSichV verantwortlich, unabhängig davon, ob ...
Stand: 24.09.2021
Dialog: 5416
Arbeitgeber dürfen Arbeitsmittel von ihren Beschäftigten gemäß § 4 Abs. 4 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Verbindung mit § 14 Abs. 2 BetrSichV nur verwenden lassen, wenn die Arbeitsmittel den nach der BetrSichV erforderlichen Prüfungen unterzogen worden sind und die Prüfungen dokumentiert sind. Der Arbeitgeber darf Arbeitsmittel nach § 5 Abs. 2 BetrSichV nicht zur Verfügung stellen ...
Stand: 09.09.2024
Dialog: 43994
. h., wenn verschiedene Gefährdungsfaktoren (vgl. DGUV Information 207-018, S. 10) von einem Arbeitsmittel aufgrund seiner Betriebs- und Funktionsweise auf Beschäftigte einwirken können, ist diesen möglichen Gefährdungen seitens des Arbeitsgebers adäquat zu begegnen. Die hierfür notwendigen Maßnahmen legt der Arbeitgeber im Rahmen seiner durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung (GBU) fest (vgl. § 3 ...
Stand: 11.11.2021
Dialog: 43606
Genereller Adressat der Arbeitsschutzvorschriften ist der Arbeitgeber. Er muss die erforderlichen Maßnahmen, die sich aus den arbeitsschutzrechlichen Vorgaben ergeben, umsetzen. Hierzu kann er sich von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt beraten zu lassen.Die Pflichten und Rechte der Mieter eines Gebäudes ergeben sich u. a. aus den Bestimmungen ...
Stand: 02.12.2024
Dialog: 30878
kann auf dem elektrischen Betriebsmitteln oder, falls dies nicht möglich ist, auf einem beigegebenen Hinweis angegeben sein. Dieses gilt entsprechend § 3 (2) 1. ProdSV auch für die CE-Kennzeichnung, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden. Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen ...
Stand: 24.01.2017
Dialog: 28263
Nach § 10 Absatz 5 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt:"Werden Änderungen an Arbeitsmitteln durchgeführt, gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend. Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die geänderten Arbeitsmittel die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen nach § 5 Absatz 1 und 2 erfüllen. Bei Änderungen von Arbeitsmitteln hat der Arbeitgeber zu beurteilen, ob es sich um ...
Stand: 11.08.2023
Dialog: 43633
auch für Stichprobenprüfungen. Es muss sichergestellt sein, dass diese für eine sicherheitstechnische Beurteilung ausreichend sind.Die Protokollierung der Prüfungen selbst, die Prüffristen und die Prüfintensität (mit Nachweis der Erforderlichkeit) sind allein schon aus Haftungsgründen für den Arbeitgeber unbedingt notwendig.Hinweise:Grundsätzlich sollte man folgendes beachten:Produkte (auch elektrische Anlagen ...
Stand: 12.01.2021
Dialog: 4330
Die Benutzung einer Leiter fällt unter den Regelungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Nach Anhang 1 Nr. 3.3.1 der BetrSichV darf der Arbeitgeber Beschäftigten nur solche Leitern zur Verfügung stellen, die nach ihrer Bauart für die jeweils auszuführende Arbeit geeignet sind. Gemäß § 14 Abs.3 müssen Arbeitsmittel, "die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 5700
Fahrräder, die von Beschäftigten als Betriebsfahrrad/Dienstfahrrad bei der Arbeit benutzt werden, stellen Arbeitsmittel im Sinne von § 2 Abs.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dar und gehören zum Fuhrpark eines Betriebes. Ein Fuhrpark sollte hinsichtlich Einsatzbedingungen, Einsatzvoraussetzungen, Wartung, Prüfung usw. dem Verantwortungsbereich einer vom Arbeitgeber beauftragten ...
Stand: 15.09.2023
Dialog: 42865
Dokumentationspflichten für Prüfungen von Arbeitsmitteln finden sich im § 14 Abs.7 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) . Danach hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Prüfergebnisse aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden.Die Aufzeichnungen können auch in elektronischer Form aufbewahrt werden. Werden Arbeitsmittel an unterschiedlichen Betriebsorten ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 25626
Die Prüfung (elektrischer) Betriebs- bzw. Arbeitsmittel richtet sich grundsätzlich nach der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Gemäß § 3 Abs. 6 BetrSichV hat der Arbeitgeber Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach § 14 BetrSichV zu ermitteln und festzulegen. Zur Aufzeichnung und Aufbewahrung steht im § 14 Abs. 7 ...
Stand: 30.08.2016
Dialog: 27355
Es ist rechtlich nicht gefordert, dass die Art der Prüfung in Verbindung mit der Rechtsgrundlage auf der Prüfplakette angegeben werden muss. Deshalb muss keine zusätzliche Grundplakette verwendet werden, die angibt, nach welcher gesetzlichen Bestimmung Arbeitsmittel geprüft wurden.Der Arbeitgeber hat bei der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung entsprechend § 3 (8 ...
Stand: 16.07.2020
Dialog: 43171
unterwiesene Person auch als befähigte Person beauftragt sein. Als befähigte Person kann der Arbeitgeber jede Person, die die Anforderungen von § 2 Abs. 6 BetrSichV erfüllt, beauftragen. Konkretisiert wird dies in der TRBS 1203 "Befähigte Personen".Zusammengefasst:Grundsätzlich muss der Arbeitgeber auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung unter Beachtung sowohl des staatlichen ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 16632