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eines von Ihnen vorgesehenen Arbeitsmittels (Produkts) getroffen. So wie weiter von Ihnen beschrieben, sorgen Sie dafür, innerbetrieblich zu erkennen, ob die gelieferten Produkte der von Ihnen bestellten Ware entsprechen. Der Hersteller bestätigt mit seiner CE-Kennzeichnung und der dazugehörigen Konformitätserklärung das Einhalten der für dieses Produkt geltenden Herstellungsnormen und damit ...
Stand: 07.05.2021
Dialog: 43521
kann auf dem elektrischen Betriebsmitteln oder, falls dies nicht möglich ist, auf einem beigegebenen Hinweis angegeben sein. Dieses gilt entsprechend § 3 (2) 1. ProdSV auch für die CE-Kennzeichnung, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden. Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen ...
Stand: 24.01.2017
Dialog: 28263
Forderungen hinsichtlich der Dokumentation der Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV sowie aus der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 bzw. DGUV Vorschrift 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel". (Die Unfallverhütungsvorschriften sind wie alle weiteren Regelwerke der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ...
Stand: 10.03.2017
Dialog: 6653
Betriebsanweisungen für den Umgang mit Maschinen und Anlagen. Geregelt werden nur die Tätigkeiten, die gefährlich bzw. sicherheitsrelevant sind. Der Arbeitgeber muß in seinen Betriebsanweisungen nicht nur Herstellerangaben (aus den mitgelieferten Bedienungsanleitungen oder Sicherheitsdatenblättern), sondern auch die betriebsspezifischen Einsatzbedingungen und betrieblichen Maßnahmen zur Begegnung der Gefahren ...
Stand: 18.02.2015
Dialog: 2338
Die Pflicht zur Prüfung elektrischer Betriebsmittel ergibt sich aus der Betriebssicherheitsverordnung, spez. den §§ 3 "Gefährdungsbeurteilung" und 14 "Prüfung von Arbeitsmitteln" sowie aus der DGUV-Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel". Im § 5 der DGUV-Vorschrift 3 werden Prüfungen in bestimmten Zeitabständen gefordert. Der Prüfumfang bei der Überprüfung elektrischer ...
Stand: 28.12.2016
Dialog: 14504
Der Prüfumfang bei der Überprüfung elektrischer Betriebsmittel gliedert sich in die folgenden Bereiche und wird im Anhang 5 der DGUV Information 203-071 "Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Organisation durch den Unternehmer" dargestellt:- Besichtigen (5.1.1, Anhang 4 BGI/GUV-I 5190) - Messen (5.1.2) - Erproben, Funktionsprüfung (5.1.3) - Dokumentation (Kap. 7 ...
Stand: 29.12.2016
Dialog: 15108
Zu Frage 1:Ja, die DGUV Vorschrift 52 "Krane" schließt diese aus. Siehe hierzu § 1 Absatz 2:"Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt nicht für1. Hebeeinrichtungen, die integrierter Bestandteil von Maschinen oder maschinellen Einrichtungen sind und die ausschließlich zu deren Beschickung dienen,"Zu Frage 2:In der Begründung zur neuen Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- lässt sich zu Anhang 3 ...
Stand: 05.01.2021
Dialog: 27799
der zur Prüfung befähigten Person geben.Nach dem Grundverständnis einer solchen Prüfung, die ein eindeutiges Ergebnis hinsichtlich der bevorstehenden sicheren Verwendung dieses Arbeitsmittels aufgrund eines Soll-Ist-Vergleichs - vgl. Nr. 2.1 TRBS 1201 "Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" - erkennen lassen muss, ist die Zuordnung des Prüfgegenstands (Schäkel ...
Stand: 19.04.2021
Dialog: 43511
Der Prüfumfang bei der Überprüfung elektrischer Betriebsmittel gliedert sich in die folgenden Bereiche und wird im Anhang 5 der DGUV Information 203-071 dargestellt: - Besichtigen (5.1.1, Anhang 4 BGI/GUV-I 5190) - Messen (5.1.2) - Erproben, Funktionsprüfung (5.1.3) - Dokumentation (Kap. 7) - Auswertung, Festlegung der Prüffrist (Kap. 6) - Kennzeichnung (Kap. 7) Zur Dokumentation ...
Stand: 29.12.2016
Dialog: 15142
Detaillierte Regelungen bezüglich Art und Umfang der bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln anzuwendenden Prüfverfahren sind weder in der DGUV Vorschrift 3 nebst Durchführungsanweisung noch in den sonstigen für diesen Bereich anzuwendenden Vorschriften enthalten, sondern in den "Regeln der Technik".Als allgemein anerkannte "Regeln der Technik" werden üblicherweise die Normen des DIN ...
Stand: 12.02.2023
Dialog: 18294
Für den gefahrlosen Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sind insbesondere 2 Schutzziele relevant:1. Schutz gegen direkte Berührung (von unter Spannung stehenden Teilen)2. Schutz gegen indirekte Berührung (schützt den Benutzer im Fehlerfall)Damit die Schutzmaßnahmen wirksam erhalten bleiben, müssen regelmäßig Prüfungen stattfinden (s. DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen ...
Stand: 12.01.2021
Dialog: 4330
der Prüfaufzeichnung erfolgen. Der Prüfnachweis stellt die eigentliche Quelle für die Angabe nach der zu prüfenden Rechtsgrundlage dar.In § 17 Betriebssicherheitsverordnung wird für Aufzüge ausgeführt, dass auf der Kennzeichnung, z.B. durch eine Prüfplakette, sich der Monat und das Jahr der nächsten wiederkehrenden Prüfung sowie der prüfenden Stelle ergibt, demnach nicht die Prüfgrundlage (gesetzliche Bestimmung ...
Stand: 16.07.2020
Dialog: 43171
Zu der Dokumentation der Prüfungen lässt sich in der DGUV Information 203-006 "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen" unter der Abschnitt 7 "Instandsetzung, Wartung und Prüfungen" Folgendes nachlesen:"7.1 Durchführung und PrüffristenElektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen müssen regelmäßig auf ordnungsgemäßen Zustand ...
Stand: 14.03.2023
Dialog: 26279
Nein. In dem VdS-Merkblatt über die Prüfung elektrischer Anlagen gemäß Klausel SK 3602 wird folgendes ausgeführt :"Die Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel SK 3602 ist nicht durch andere Prüfungen ersetzbar. Die Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel SK 3602 unterscheidet sich von allen anderen Prüfungen.Hier steht der Sach- und Brandschutz im Vordergrund, während es bei fast allen ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 11340
In der DGUV Information 203-072 "Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und ortsfester elektrischer Betriebsmittel – Fachwissen für Prüfpersonen" ist unter dem Punkt 3.2.1 folgendes nachzulesen:"Vor Beginn der Prüfung muss eine Bestandsaufnahme erfolgen. Diese Bestandsaufnahme umfasst frühere Prüfprotokolle, Schalt- und Übersichtspläne und weitere Dokumentationen. Dazu gehört ...
Stand: 20.09.2019
Dialog: 42845
Auch Druckmaschinen sind Arbeitsmittel im Sinne des § 2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Bewertung der Maschinen unter arbeitsschutzrechtlichen Aspekten erfolgt in der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz in Verbindung mit § 3 BetrSichV. Aufgabe des Arbeitgebers im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist es gemäß § 3 Abs. 6 BetrSichV insbesondere auch, für Arbeitsmittel ...
Stand: 28.12.2016
Dialog: 2927
des Mietvertrages, bzw. aus den Anforderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) (§§ 535 ff.). Durch eine entsprechende Gestaltung des Mietvertrages können z. B. bezüglich der Durchführung erforderlicher Prüfungen an Anlagen Vereinbarungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter getroffen werden. Der Arbeitgeber bleibt aber auch in angemieteten Räumlichkeiten grundsätzlich für die Sicherheit und Gesundheit seiner ...
Stand: 02.12.2024
Dialog: 30878
Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (DGUV Vorschrift 3 bzw. 4) hervorgeht, gilt diese sowohl für elektrische Anlagen (= meist fest verbaute Teile der Infrastruktur eines Gebäudes) als auch für daran angeschlossene ortsfeste oder ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel.Die rechtliche Grundlage (die Unfallverhütungsvorschrift) ist also in beiden Fällen gleich.Allerdings müssen einerseits ...
Stand: 10.06.2024
Dialog: 43945
Bezüglich Ihrer Fragestellung sind zunächst im wesentlichen zwei Rechtsgrundlagen zu beachten: Zum einen die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV nebst den dazugehörigen technischen Regeln für Betriebssicherheit www.baua.de/trbs sowie die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (bisher: BGV A 3) "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (www.dguv.de/publikationen). Beide ...
Stand: 22.11.2016
Dialog: 13091
Die Broschüre "FBHM-085 „Prüfungen an BWS Berührungslos Wirkende Schutzeinrichtungen“" der DGUV macht unter der Nummer 5 zu der Dokumentation der Prüfung folgende Angaben:"Das Ergebnis der Prüfung muss aufgezeichnet werden. Die Aufzeichnungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:● Maschinen-/Anlagendefinition● Prüfdatum● Prüfer/Prüferin● Art der Prüfung● Grundlagen der Prüfung● Prüfumfang ...
Stand: 02.11.2022
Dialog: 43712