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Was ist der Unterschied zwischen einer sicherheitstechnischen Prüfung von Elektrogeräten mit der Plakette und einer Plakette ?

KomNet Dialog 43945

Stand: 10.06.2024

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Prüfungen (1.13) > Durchführung von Prüfungen

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Frage:

Was ist der Unterschied zwischen einer sicherheitstechnischen Prüfung von Elektrogeräten mit der Plakette und einer Plakette ? Ich sehe des Öfteren auf Elektrogeräte von Firmen nicht mehr die Plakette , sondern eine Plakette mit dem Text . Was ist der Unterschied? Entspricht diese Plakette der DGUV Vorschrift 3?

Antwort:

Kurz und bündig könnte man Ihre Anfrage so beantworten, dass die DGUV Vorschrift regelt, dass geprüft wird, wohingegen die Norm (hier EN 50699 bzw. DIN VDE 0702) lediglich erläutert, wie geprüft wird.

Wie bereits aus dem Titel der von Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger (also einer Berufsgenossenschaft oder einem Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand) in Kraft gesetzten Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (DGUV Vorschrift 3 bzw. 4) hervorgeht, gilt diese sowohl für elektrische Anlagen (= meist fest verbaute Teile der Infrastruktur eines Gebäudes) als auch für daran angeschlossene ortsfeste oder ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel.

Die rechtliche Grundlage (die Unfallverhütungsvorschrift) ist also in beiden Fällen gleich.

Allerdings müssen einerseits aufgrund der gegebenen Unterschiede zwischen elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln selbst sowie darüber hinaus auch aufgrund bestehender Unterschiede innerhalb dieser Obergruppen (z. B. allgemeine elektrische Betriebsmittel, Schweißgeräte, medizinische Geräte,...) sowohl unterschiedliche Prüfverfahren als auch mitunter unterschiedliche Grenzwerte angewendet werden, die in den jeweils anzuwendenden Normen beschrieben sind.

Die Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" ist übrigens nicht die einzige Rechtsgrundlage, die eine Prüfverpflichtung enthält. So sind in den meisten Fällen § 14 der Betriebssicherheitsverordnung sowie je nach Anwendungsfall auch z. B. das jeweilige Landesbaurecht (Prüfverordnung), die Versicherungsbedingungen des Sachversicherungsträgers (z. B. für feuergefährliche Betriebsstätten) oder spezielle Regelungen (z. B. für medizinisch genutzte Bereiche) zu berücksichtigen.

Was die Bewertung der Plaketten angeht, wäre vor dem Hintergrund der vorhergehenden Erläuterungen die Aufschrift "Geprüft nach DIN EN 50699" genauer als "Geprüft nach DGUV Vorschrift 3", da mit Hilfe dieser Angaben im Falle eines Falles nicht nur die anzuwendenden Prüfverfahren, sondern auch die zulässigen Grenzwerte nachverfolgt werden können und weil durchaus mehrere Rechtsgrundlagen (z. B. DGUV Vorschrift 3 und Betriebssicherheitsverordnung) gleichzeitig nebeneinander gelten können.