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Gibt es Musterinformationen zur Dokumentation der Prüfung von Leitern, insbesondere bei festgestellten Mängeln?

Die Benutzung einer Leiter fällt unter den Regelungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Nach Anhang 1 Nr. 3.3.1 der BetrSichV  darf der Arbeitgeber Beschäftigten nur solche Leitern zur Verfügung stellen, die nach ihrer Bauart für die jeweils auszuführende Arbeit geeignet sind. Gemäß § 14 Abs.3 müssen Arbeitsmittel, "die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt ...

Stand: 06.01.2017

Dialog: 5700

Wie ist zu verfahren, wenn bei der Prüfung eines kraftbetriebenen Tores unterschiedliche Auffassungen zu bestehenden Mängeln vertreten werden?

Für kraftbetriebene Tore sind Anforderungen an die Prüfung in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A 1.7 "Türen und Tore" unter Nr. 10.2 "Sicherheitstechnische Prüfung" getroffen:"(1) Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft ...

Stand: 30.12.2023

Dialog: 16117

Welche Anforderungen gelten für Prüfungen an Einrichtungen zum Heben von Lasten, die in Maschinenanlagen integriert sind und ausschließlich deren Beschickung dienen?

Zu Frage 1:Ja, die DGUV Vorschrift 52  "Krane" schließt diese aus. Siehe hierzu § 1 Absatz 2:"Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt nicht für1. Hebeeinrichtungen, die integrierter Bestandteil von Maschinen oder maschinellen Einrichtungen sind und die ausschließlich zu deren Beschickung dienen,"Zu Frage 2:In der Begründung zur neuen Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- lässt sich zu Anhang 3 ...

Stand: 05.01.2021

Dialog: 27799

Wie verhalte ich mich als Prüfer bzw. befähigte Person richtig, wenn ich die elektrische Sicherheit geprüft habe, aber zum Beispiel noch Druckprüfungen, zu denen ich nicht befähigt bin, ausstehen. Darf ich jetzt eine Prüfplakette verkleben auf dem Gerät?

. Die Thematik "Teilprüfungen" wird in der TRBS 1201 unter Nr. 3.1 Abs. 5 und in der TRBS 1203 unter Nr. 2.1 Abs. 4 aufgegriffen. ...

Stand: 09.06.2020

Dialog: 43188

Gibt es eine definitive gesetzliche Pflicht, bei der Wartung von kraftbetätigten Türen und Tore die Schließkräfte bei jeder jährlichen Inspektion zu ermitteln?

in explosionsgefärdeten Bereichen). Gemäß der Technischen Regeln für Arbeitsstätten "Türen und Tore", ASR A 1.7 Nr.10 Abs. 1 sind die Betriebs-, Instandhaltungs- und Prüfanleitungen des Herstellers zu berücksichtigen; diese müssen in der Arbeitsstätte verfügbar sein. Nach Nr. 10.2 Abs.1 der ASR A 1.7 müssen kraftbetätigte Türen und Tore nach den Vorgaben des Herstellers u.a. wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren ...

Stand: 30.05.2016

Dialog: 17329

Müssen ortsveränderliche elektrische Geräte mit einer (dauerhaften) Prüf-Kennzeichnung versehen werden?

Der Prüfumfang bei der Überprüfung elektrischer Betriebsmittel gliedert sich in die folgenden Bereiche und wird im Anhang 5 der DGUV Information 203-071 dargestellt: - Besichtigen (5.1.1, Anhang 4 BGI/GUV-I 5190) - Messen (5.1.2) - Erproben, Funktionsprüfung (5.1.3) - Dokumentation (Kap. 7) - Auswertung, Festlegung der Prüffrist (Kap. 6) - Kennzeichnung (Kap. 7) Zur Dokumentation ...

Stand: 29.12.2016

Dialog: 15142

Muss die arbeitstägliche Prüfung der Funktion einer Fehlerstromschutzeinrichtung in nicht stationären Anlagen auf Bau- und Montagestellen dokumentiert werden?

– die Prüftaste zu drücken.7.Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen müssen durch den Benutzer vor jeder Benutzung einer Sichtprüfung auf äußerlich erkennbare Schäden oder Mängel unterzogen werden. 7.2 PrüfnachweisDas Ergebnis der Prüfungen nach Abschnitt 7.1 Nr. 1., 2., 5. und 6. ist nach § 14 der BetrSichV zu dokumentieren.Zusätzlich wird empfohlen, die geprüften ...

Stand: 14.03.2023

Dialog: 26279

Wie ist die jährliche Prüfung der elektrischen Geräte zu dokumentieren?

Betriebsmittel gliedert sich in die folgenden Bereiche und wird im Anhang 5 der DGUV Information 203-071 "Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer" dargestellt: - Besichtigen (5.1.1, Anhang 4 BGI/GUV-I 5190) - Messen (5.1.2) - Erproben, Funktionsprüfung (5.1.3) - Dokumentation (Kap. 7) - Auswertung, Festlegung der Prüffrist (Kap. 6 ...

Stand: 28.12.2016

Dialog: 14504

Wie sind Prüfergebnisse von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln zu dokumentieren?

Der Prüfumfang bei der Überprüfung elektrischer Betriebsmittel gliedert sich in die folgenden Bereiche und wird im Anhang 5 der DGUV Information 203-071 "Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Organisation durch den Unternehmer" dargestellt:- Besichtigen (5.1.1, Anhang 4 BGI/GUV-I 5190) - Messen (5.1.2) - Erproben, Funktionsprüfung (5.1.3) - Dokumentation (Kap. 7 ...

Stand: 29.12.2016

Dialog: 15108

Reicht ein Farbcode als Prüfkennzeichnung aus?

der zur Prüfung befähigten Person geben.Nach dem Grundverständnis einer solchen Prüfung, die ein eindeutiges Ergebnis hinsichtlich der bevorstehenden sicheren Verwendung dieses Arbeitsmittels aufgrund eines Soll-Ist-Vergleichs - vgl. Nr. 2.1 TRBS 1201 "Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" - erkennen lassen muss, ist die Zuordnung des Prüfgegenstands (Schäkel ...

Stand: 19.04.2021

Dialog: 43511

Reicht es bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 aus, wenn im Protokoll ein ok oder nicht ok vermerkt ist?

ist sinnvoll, weil die Ergebnisse der zurückliegenden mit der jetzigen Prüfung verglichen werden können und eine Übersicht über sich verändernde Zustände ermöglicht wird. Eine Dokumentation sollte folgende Informationen beinhalten: • Identifikation des Betriebsmittels (Typ, Hersteller, Inventar-Nr. o.Ä.), • Verwendungs-/Einsatzort, • Datum und Umfang der Prüfung, • verwendetes Prüf-/Messgerät ...

Stand: 26.02.2025

Dialog: 44085

Wer muss die erforderliche Prüfung gemieteter oder geleaster elektrischer Betriebsmittel durchführen?

In der Nr. A 5.3 der LASI-Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung (LV 35) wird die Frage der Verantwortlichkeit zu den Arbeitgeberpflichten beim Überlassen von Arbeitsmitteln folgendermaßen erläutert:"Grundsätzlich ist der Arbeitgeber, der seinen Beschäftigten ein Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, für die Erfüllung der Anforderungen der BetrSichV verantwortlich, unabhängig davon, ob ...

Stand: 24.09.2021

Dialog: 5416

Müssen Prüfprotokolle "(hand-)schriftlich auf Papier" vorliegen oder ist eine elektronische Version (Word-, PDF-Datei) möglich?

der Prüfung undName und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person; bei ausschließlich elektronisch übermittelten Dokumenten elektronische Signatur.Aufzeichnungen können auch in elektronischer Form aufbewahrt werden. Werden Arbeitsmittel nach den Absätzen 1 und 2 sowie Anhang 3 an unterschiedlichen Betriebsorten verwendet, ist am Einsatzort ein Nachweis über die Durchführung der letzten Prüfung ...

Stand: 23.05.2023

Dialog: 28387

Ist es möglich, die Dokumentation für die Prüfung von ortsveränderlichen Geräten mittels einer Liste durchzuführen?

Auskunft geben über:1.Art der Prüfung,2.Prüfumfang,3.Ergebnis der Prüfung und4.Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person; bei ausschließlich elektronisch übermittelten Dokumenten elektronische Signatur.Aufzeichnungen können auch in elektronischer Form aufbewahrt werden. Werden Arbeitsmittel nach den Absätzen 1 und 2 sowie Anhang 3 an unterschiedlichen Betriebsorten verwendet ...

Stand: 02.10.2020

Dialog: 43182

Inwieweit sind persönliche Unterschriften der Befähigten Personen auf Prüf-Dokumentationen beispielsweise von elektrischen Betriebsmitteln vorgeschrieben?

Form dokumentiert werden. Der nach § 14 Absatz 7 Satz 4 BetrSichV erforderliche Nachweis der durchgeführten Prüfung kann z. B. durch eine Prüfplakette, eine Stempelung oder eine Kopie der Prüfauf-zeichnung erfolgen.(4) Aufzeichnungen der Prüfungen der Arbeitsmittel nach Anhang 3 BetrSichV sind über die gesamte Verwendungsdauer des Arbeitsmittels aufzubewahren." ...

Stand: 02.07.2019

Dialog: 22151

Müssen Leitern, bei denen die Angabe der Herstellernorm fehlt, dem weiteren Gebrauch entzogen werden?

. (..) Die systematische Überprüfung von Leitern und Tritten lässt sich z.B. mithilfe einer Checkliste (Anhang 2) durchführen. Um die Erfassung und Prüfung aller Leitern und Tritte sicherzustellen, empfiehlt es sich, diese zu nummerieren und die Checklisten zu einem Kontrollbuch zusammenzufassen. Bei der Prüfung sollte besonders auf folgende Punkte geachtet werden: – Verschleiß, Verformung und Zerstörung von Bauteilen ...

Stand: 23.06.2016

Dialog: 26882

Was bedeutet die Aussage "Der Arbeitgeber hat Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, vor der erstmaligen Verwendung von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen lassen..." aus § 14 Betriebssicherheitsverordnung?

dieser Arbeitsmittel,2.die rechtzeitige Feststellung von Schäden,3.die Feststellung, ob die getroffenen sicherheitstechnischen Maßnahmen geeignet und funktionsfähig sind.Prüfinhalte, die im Rahmen eines Konformitätsbewertungsverfahrens geprüft und dokumentiert wurden, müssen nicht erneut geprüft werden. Die Prüfung muss vor jeder Inbetriebnahme nach einer Montage stattfinden."In der TRBS 1201 Anhang 1 ist unter 1 ...

Stand: 16.04.2025

Dialog: 43087

Welchen Umfang muss die Prüfung von stationären elektrischen Anlagen auf ordnungsgemäßen Zustand haben, um der DGUV Vorschrift 3 zu entsprechen?

erforderlich werden, z. B. die Nachrüstung einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) oder der Austausch einer RCD Typ A gegen eine vom Typ B (siehe auch Abschnitt 3.4.3.2).Des Weiteren fordert die VDE 0105-100 im Abschnitt 5.3 „Erhalten des ordnungsgemäßen Zustandes“ die Überprüfung, ob die geforderten Anpassungen von bestehenden Anlagen, z. B. nach Anhang 1 zu den Durchführungsanweisungen (DA) der DGUV ...

Stand: 20.09.2019

Dialog: 42845

Bestehen besondere Prüfanforderungen, wenn Arbeitsmittel bis zum Ablauf der Prüffrist nicht genutzt wurden?

Die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV trifft Regelungen zur Prüfung von Arbeitsmitteln, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden. Nach § 3 Abs. 6 i. V. mit Anhang 3 der BetrSichV hat der Arbeitgeber auf Grund der Gefährdungsbeurteilung, der Herstellerinformationen und der vorgesehenen Betriebsweise Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sowie die prüfende Person festzulegen ...

Stand: 22.11.2016

Dialog: 12007

Bedeutet das Kleben einer Prüfplakette nach einer Prüfung auch automatisch, dass das Arbeitsmittel in Ordnung ist?

dokumentiert werden. Der nach § 14 Absatz 7 Satz 4 BetrSichV erforderliche Nachweis der durchgeführten Prüfung kann z. B. durch eine Prüfplakette, eine Stempelung oder eine Kopie der Prüfauf-zeichnung erfolgen.(4) Aufzeichnungen der Prüfungen der Arbeitsmittel nach Anhang 3 BetrSichV sind über die gesamte Verwendungsdauer des Arbeitsmittels aufzubewahren."Fazit:Die Kennzeichnung der Durchführung ...

Stand: 02.07.2019

Dialog: 25626

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