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Es handelt es sich bei den Prüfungen nach DGUV V3 und DGUV V54 um unterschiedliche Prüfungen, so das sich alle 4 Jahre eine doppelte Prüfung ergibt. Dies lässt sich daraus schließen, dass sich die DGUV V3 auf "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" und sich die DGUV V54 auf "Winden, Hub- und Zuggeräte" bezieht. Die beiden Vorschriften prüfen somit unterschiedliche "Teile" des Betriebsmittels. ...
Stand: 21.04.2016
Dialog: 26439
Arbeitgeber dürfen Arbeitsmittel von ihren Beschäftigten gemäß § 4 Abs. 4 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Verbindung mit § 14 Abs. 2 BetrSichV nur verwenden lassen, wenn die Arbeitsmittel den nach der BetrSichV erforderlichen Prüfungen unterzogen worden sind und die Prüfungen dokumentiert sind. Der Arbeitgeber darf Arbeitsmittel nach § 5 Abs. 2 BetrSichV nicht zur Verfügung stellen ...
Stand: 09.09.2024
Dialog: 43994
Die Durchführungsanweisung zu § 5 Abs. 4 der DGUV Vorschrift 3 besagt hierzu folgendes.„Die Bestätigung des Herstellers oder Errichters bezieht sich auf betriebsfertig installierte oder angeschlossene Anlagen, Betriebsmittel und Ausrüstungen. Sie kann in der Regel nur vom Errichter abgegeben werden, da nur er die für den sicheren Einsatz der Anlage maßgebenden Umgebungs- und Einsatzbedingungen ...
Stand: 15.01.2021
Dialog: 18903
Form dokumentiert werden. Der nach § 14 Absatz 7 Satz 4 BetrSichV erforderliche Nachweis der durchgeführten Prüfung kann z. B. durch eine Prüfplakette, eine Stempelung oder eine Kopie der Prüfauf-zeichnung erfolgen.(4) Aufzeichnungen der Prüfungen der Arbeitsmittel nach Anhang 3 BetrSichV sind über die gesamte Verwendungsdauer des Arbeitsmittels aufzubewahren." ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 22151
werden und mindestens Auskunft geben über: 1. Art der Prüfung, 2. Prüfumfang, 3. Ergebnis der Prüfung und 4. Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person; bei ausschließlich elektronisch übermittelten Dokumenten elektronische Signatur.Der nach § 14 Absatz 7 Satz 4 BetrSichV erforderliche Nachweis der durchgeführten Prüfung kann z. B. durch eine Prüfplakette, eine Stempelung oder eine Kopie ...
Stand: 16.07.2020
Dialog: 43171
Nach § 2 Absatz 4 der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) hat der Arbeitgeber durch Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen sowie durch ordnungsgemäße Lagerung dafür Sorge zu tragen, dass die persönlichen Schutzausrüstungen während der gesamten Benutzungsdauer gut funktionieren und sich in einem hygienisch einwandfreien Zustand befinden.Grundlegende Anforderungen an die Prüfung ...
Stand: 12.02.2021
Dialog: 18456
dokumentiert werden. Der nach § 14 Absatz 7 Satz 4 BetrSichV erforderliche Nachweis der durchgeführten Prüfung kann z. B. durch eine Prüfplakette, eine Stempelung oder eine Kopie der Prüfauf-zeichnung erfolgen.(4) Aufzeichnungen der Prüfungen der Arbeitsmittel nach Anhang 3 BetrSichV sind über die gesamte Verwendungsdauer des Arbeitsmittels aufzubewahren."Fazit:Die Kennzeichnung der Durchführung ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 25626
Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie in § 14 Abs. 7 der Betriebssicherheitsverordnung/BetrSichV:"(7) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass das Ergebnis der Prüfung nach den Absätzen 1 bis 4 aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird. Dabei hat er dafür zu sorgen, dass die Aufzeichnungen nach Satz 1 mindestens Auskunft geben über:Art der Prüfung,Prüfumfang,Ergebnis ...
Stand: 23.05.2023
Dialog: 28387
Nein, ein solches Verfahren ist nicht ausreichend. Siehe hierzu § 14 Absatz 7 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Hier ist folgendes nachzulesen:"7) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass das Ergebnis der Prüfung nach den Absätzen 1 bis 4 aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird. Dabei hat er dafür zu sorgen, dass die Aufzeichnungen nach Satz 1 mindestens ...
Stand: 02.10.2020
Dialog: 43182
Forderungen hinsichtlich der Dokumentation der Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV sowie aus der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 bzw. DGUV Vorschrift 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel". (Die Unfallverhütungsvorschriften sind wie alle weiteren Regelwerke der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ...
Stand: 10.03.2017
Dialog: 6653
Bei dem bezeichneten Schäkel handelt es sich um ein Arbeitsmittel nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), welches vom Arbeitgeber zur Verwendung bereitgestellt wird. Gemäß § 14 BetrSichV (Prüfung von Arbeitsmitteln) sind durch den Arbeitgeber Aufzeichnungen vorzuhalten, die mindestens Auskunft über(1.) Art der Prüfung,(2.) Prüfumfang,(3.) Ergebnis der Prüfung und(4.) Name und Unterschrift ...
Stand: 19.04.2021
Dialog: 43511
Der Prüfumfang bei der Überprüfung elektrischer Betriebsmittel gliedert sich in die folgenden Bereiche und wird im Anhang 5 der DGUV Information 203-071 dargestellt: - Besichtigen (5.1.1, Anhang 4 BGI/GUV-I 5190) - Messen (5.1.2) - Erproben, Funktionsprüfung (5.1.3) - Dokumentation (Kap. 7) - Auswertung, Festlegung der Prüffrist (Kap. 6) - Kennzeichnung (Kap. 7) Zur Dokumentation ...
Stand: 29.12.2016
Dialog: 15142
Gemäß der für Betriebe des öffentlichen Dienstes geltenden DGUV-Vorschrift 4 (ehemals GUV-V A3) "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass in seinem Verantwortungsbereich genutzte elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig geprüft werden. Hierzu beauftragt er in der Regel Elektrofachkräfte. Eine für Ihren Fall korrekte Minimallösung würde ...
Stand: 28.07.2016
Dialog: 27152
BetrSichV: "Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass das Ergebnis der Prüfung nach den Absätzen 1 bis 4 aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird. Dabei hat er dafür zu sorgen, dass die Aufzeichnungen nach Satz 1 mindestens Auskunft geben über: 1. Art der Prüfung, 2. Prüfumfang und 3. Ergebnis der Prüfung. Aufzeichnungen können auch in elektronischer Form aufbewahrt ...
Stand: 30.08.2016
Dialog: 27355
Betriebsmittel gliedert sich in die folgenden Bereiche und wird im Anhang 5 der DGUV Information 203-071 "Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer" dargestellt: - Besichtigen (5.1.1, Anhang 4 BGI/GUV-I 5190) - Messen (5.1.2) - Erproben, Funktionsprüfung (5.1.3) - Dokumentation (Kap. 7) - Auswertung, Festlegung der Prüffrist (Kap. 6 ...
Stand: 28.12.2016
Dialog: 14504
. weiter betreiben, wenn die Mängel behoben und eventuell erforderliche Nachprüfungen, die er zu veranlassen hat, durchgeführt sind.(3) Der Unternehmer hat das Prüfbuch auf Verlangen dem Technischen Aufsichtsbeamten vorzulegen. Bei ortsveränderlichen Kranen hat er dafür zu sorgen, dass eine Kopie des letzten Prüfberichtes des Sachkundigen und des Sachverständigen beim Kran aufbewahrt wird.(4) Der Unternehmer hat ...
Stand: 20.07.2022
Dialog: 42603
(Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Hierbei hat der Arbeitgeber in Verbindung mit § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze des § 4 ArbSchG die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel – hier z. B. der ortsveränderlichen Mehrfachsteckdosenleisten und Verlängerungsleitungen ...
Stand: 24.01.2017
Dialog: 28263
Der Prüfumfang bei der Überprüfung elektrischer Betriebsmittel gliedert sich in die folgenden Bereiche und wird im Anhang 5 der DGUV Information 203-071 "Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Organisation durch den Unternehmer" dargestellt:- Besichtigen (5.1.1, Anhang 4 BGI/GUV-I 5190) - Messen (5.1.2) - Erproben, Funktionsprüfung (5.1.3) - Dokumentation (Kap. 7 ...
Stand: 29.12.2016
Dialog: 15108
Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (DGUV Vorschrift 3 bzw. 4) hervorgeht, gilt diese sowohl für elektrische Anlagen (= meist fest verbaute Teile der Infrastruktur eines Gebäudes) als auch für daran angeschlossene ortsfeste oder ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel.Die rechtliche Grundlage (die Unfallverhütungsvorschrift) ist also in beiden Fällen gleich.Allerdings müssen einerseits ...
Stand: 10.06.2024
Dialog: 43945
. Die Thematik "Teilprüfungen" wird in der TRBS 1201 unter Nr. 3.1 Abs. 5 und in der TRBS 1203 unter Nr. 2.1 Abs. 4 aufgegriffen. ...
Stand: 09.06.2020
Dialog: 43188