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Ein Kran, der von Beschäftigten bei der Arbeit genutzt wird, ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Nach § 6 (1) hat der Arbeitgeber darauf zu achten, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden ohne sich oder andere Personen zu gefährden. In § 29 der DGUV Vorschrift 52 "Krane", wird diese Forderung konkretisiert:Der Unternehmer ...
Stand: 10.02.2025
Dialog: 24201
Funkfernsteuerungen von Kranen können im Freien erfahrungsgemäß Reichweiten bis zu 400 m haben, in Gebäuden ist dies von den örtlichen Gegebenheiten abhängig. Technische Anforderungen an Reichweiten sind uns nicht bekannt.Um eine Gefährdung durch eine Fehlbedienung wegen Verwechslung auszuschließen, gibt es technisch die Möglichkeit, von einer Funkübertragung auf eine Infrarotfernsteuerung ...
Stand: 09.07.2020
Dialog: 24212
Die Mindestanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten sind unter Nummer 2 des Anhangs 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) genannt. Konkretisierungen der Anforderungen werden in der DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10 Ziffer 2.3.2 und der DGUV Information 208-019 "Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen" aufgeführt, welche in der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 20.08.2020
Dialog: 12276
Gemäß der DGUV Vorschrift 52 "Krane" hat der Kranführer u. a. dafür zu sorgen, dass bei Turmdrehkranen und Auslegerkranen, bei denen aus Gründen der Standsicherheit der Ausleger sich in den Wind drehen muss, vor dem Verlassen des Steuerstandes Lasten, Anschlag- oder Lastaufnahmemittel ausgehängt werden und der Lasthaken hochgezogen wird (§ 30 Abs. 6 Nr.2). Als Beispiele für Lasten ...
Stand: 05.03.2020
Dialog: 5267
Eine Einstiegshöhe von mehr als 0,5 Metern (Höhe unter dem Einstieg plus Höhe des Fußbodens) stellt eine Unfallgefahr dar, weil der Zugang zur Wetterschutzkabine während einer Arbeitsschicht häufig erfolgt. Bei einer so großen Einstiegshöhe ist regelmäßig mit Fußverletzungen zu rechnen. Das trifft insbesondere für den Ausstieg zu.Eine Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG wird zu ...
Stand: 28.04.2020
Dialog: 19128
Die Anforderungen an Leitern ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), insbesondere den TRBS 2121 und TRBS 2121 Teil 2.Die Nummer 3.3 „Besondere Vorschriften für die Verwendung von Leitern" des Anhangs 1 der BetrSichV ist zu beachten.Die TRBS 2121 Teil 2 „Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern“ enth ...
Stand: 15.07.2024
Dialog: 43975
und des Rates über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG maßgeblich, unabhängig von der späteren privaten oder gewerblichen Verwendung des Krans. Dies heißt, hier gibt es nur einen Maßstab, und der ist einheitlich. Neue, nicht entsprechend gekennzeichnete Krananlagen dürfen EU-weit nicht verkauft werden.Bezüglich eines ordnungsgemäßen elektrischen Anschlusses und des fehlenden FI sollte ...
Stand: 12.11.2020
Dialog: 42241
In der DGUV Vorschrift 52 "Krane" ist in § 36 "Personentransport" im Absatz 4 folgendes nachzulesen:"Das Befördern von Personen mit Personenaufnahmemitteln und das Arbeiten von diesen Personenaufnahmemitteln aus ist gestattet, wenn der Unternehmer geeignete Sicherheitsmaßnahmen trifft und die beabsichtigten Vorhaben der Berufsgenossenschaft schriftlich mitteilt. Für die Personenbeförderung ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 42759
und Zusatzausrüstungen erfolgt, siehe BetrSichV Anhang 1, Abschnitt 2.4.Es kann in der Regel problemlos auf die Verwendung von Betonkübel im Mitfahrbetrieb verzichtet werden. Zahlreiche Hersteller bieten funkferngesteuerte Betonkübel oder solche mit Ketten- bzw. Seilzug an, die vom Einbauort des Betons aus bedient werden können.Vor einer Personenbeförderung mit dem Kran muss zuerst geprüft werden, ob die damit ...
Stand: 13.09.2019
Dialog: 42842
oder von der Stromversorgung getrennt werden.Es ist jedoch möglich, dass sich Ausnahmen, beispielsweise in dem berufsgenossenschaftlichen Regelwerk, wie z. B. das Flurförderzeuge gegen unbefugtes Benutzen gesichert werden müssen (§ 15 DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge"), wiederfinden.Der Arbeitgeber muss gewährleisten, dass die in Anhang 1 BetrSichV genannten Mindestvorschriften zur Bereitstellung und Benutzung ...
Stand: 25.09.2020
Dialog: 5387
Vor der Bereitstellung und Benutzung von Leitern hat der Arbeitgeber gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und u. a. zu ermitteln, ob nicht ein anderes Arbeitsmittel für die Durchführung der Tätigkeiten sicherer ist (Nummer 3.1.2 des Anhangs 1 BetrSichV). Der Schutz der Beschäftigten ...
Stand: 05.08.2020
Dialog: 17819
Hebebänder aus Chemiefasern als Anschlagmittel haben bei bestimmungsgemäßer Benutzung und regelmäßiger Prüfung kein Verfallsdatum. Eine Begrenzung der Nutzungsdauer nur aufgrund des Alters oder eine vorgegebene maximale Gebrauchsdauer, wie z. B. bei Hydraulikschläuchen, existiert nicht.Eine Ablegereife ist bei Chemiefaserhebebändern und z. T. bei Rundschlingen angezeigt, wenn:- Kennzeichnung, CE ...
Stand: 07.05.2025
Dialog: 12648
sein:– Hersteller oder Einführer,– Typbezeichnung,– Baujahr oder Kommissionsnummer,– zulässige Fach- und Feldlasten,– gegebenenfalls elektrische Kenndaten.""An Lagereinrichtungen und -geräten festgestellte Mängel, durch die Versicherte gefährdet werden können, müssen unverzüglich und sachgerecht behoben werden. Bis zu deren Beseitigung sind die Lagereinrichtungen und -geräte der Benutzung zu entziehen ...
Stand: 05.08.2020
Dialog: 13935
Die Prüfung eines Anschlagmittels durch eine befähigte Person ist i. d. R. nur eine Sichtprüfung. Bei einer massiven Überlastung des Anschlagmittels können auch im Inneren Schäden entstehen.Wir empfehlen Ihnen daher:1. In Kenntnis, dass das Stahldrahtseil massiv überlastet wurde dieses ablegen, da eventuell vorhandene Schäden im Inneren nicht erkannt werden können.2. Mit dem Hersteller Kontakt auf ...
Stand: 09.09.2020
Dialog: 23254
des offenen Keilriemenantriebs erreichen können (wenn auch nur durch Benutzung einer Leiter), sind durch den Arbeitgeber im Rahmen der nach BetrSichV zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung (§ 3 BetrSichV), ausreichende Schutzmaßnahmen festzulegen, die die genannten Anforderungen erfüllen.Beispielhaft wären eine Abdeckung des Gefahrenbereichs oder ein sicheres Stillsetzen des Keilriemenantriebs vor Betreten ...
Stand: 23.10.2024
Dialog: 44030
), die dem Arbeitgeber obliegt, der seinen Beschäftigten das Arbeitsmittel (Maschine) zur Benutzung bereitstellt, erfüllt werden. Auf Maschinen verfasste Hinweise oder Piktrogramme sind nicht mit Maschinenbetriebsanweisungen gleichzusetzen.Betriebsanweisungen nach BetrSichV können aber sehr wohl Anweisungen, Informationen oder Gefahrenhinweise des Herstellers wiedergeben. Hierbei sollte darauf geachtet ...
Stand: 18.11.2020
Dialog: 14756
Mindestanforderungen für die Benutzung mobiler selbstfahrender und nichtselbstfahrender Arbeitsmittel sind im Anhang 1 Nummer 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) genannt. Danach hat der Arbeitgeber nach Nummer 1.9 dafür zu sorgen, dassa) selbstfahrende Arbeitsmittel nur von Beschäftigten geführt werden, die hierfür geeignet sind und eine angemessene Unterweisung erhalten haben,b ...
Stand: 16.07.2020
Dialog: 12167
auszuführende Arbeit geeignet sind. Die Beschäftigten sind diesbezüglich angemessen zu unterweisen. Wenn zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen nicht auf sichere Weise und unter angemessenen ergonomischen Bedingungen von einer geeigneten Standfläche aus verrichtet werden können, sind Arbeitsmittel auszuwählen, die am geeignetsten sind, um während ihrer Benutzung sichere Arbeitsbedingungen ...
Stand: 27.05.2020
Dialog: 42507
). Weitere Regelungen finden sich TRBS 2121 "Gefährdung von Personen durch Absturz - Allgemeine Anforderungen" und der TRBS 2121 Teil 2 "Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung von Leitern".In der TRBS 2121 Teil 2 ist unter dem Punkt 4.2.3 "Leiter als Zugang zu/Abgang von hochgelegenen Arbeitsplätzen" folgendes nachzulesen:"Die Verwendung von Leitern als Zugang zu oder zum Abgang ...
Stand: 09.04.2021
Dialog: 42539
- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung“ wird im Abschnitt 8.1 u. a. erläutert:"[...]Gefährdungen und zu hohe Belastungen der Benutzer von Arbeitsmitteln können nur durch sichere und ergonomische Gestaltung, Benutzung und Instandhaltung der Arbeitsmittel vermieden werden.Dies bedingt, dass die nachstehenden Kriterien berücksichtigt sind:Verwendung geeigneter WerkstoffeVermeidung von Gefahren ...
Stand: 17.12.2024
Dialog: 44048