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Wie viele Jahre dürfen Hebebänder und Rundschlingen verwendet werden?

KomNet Dialog 12648

Stand: 20.02.2023

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Benutzung von Arbeitsmitteln und Einrichtungen > Sichere Benutzung der Arbeitsmittel

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Frage:

Wie viele Jahre dürfen Hebebänder und Rundschlingen verwendet werden?

Antwort:

Hebebänder aus Chemiefasern als Anschlagmittel haben bei bestimmungsgemäßer Benutzung und regelmäßiger Prüfung kein Verfallsdatum. Eine Begrenzung der Nutzungsdauer nur aufgrund des Alters oder eine vorgegebene maximale Gebrauchsdauer, wie z. B. bei Hydraulikschläuchen, existiert nicht.

Eine Ablegereife ist bei Chemiefaserhebebändern und z. T. bei Rundschlingen angezeigt, wenn:

- Kennzeichnung, CE-Zeichen nicht (mehr) lesbar sind,

- Beschädigungen der Webkanten oder des Gewebes und Garnbrüche in großer Zahl, z.B. mehr als 10 % der Gesamtgarnzahl im am stärksten beschädigten Querschnitt, 

- starke Verformungen infolge von Wärme, z. B. durch innere oder äußere Reibung, Wärmestrahlung, 

- Beschädigung der tragenden Nähte,

- Schäden infolge Einwirkung aggressiver Stoffe,

- Beschädigung der Ummantelung oder ihrer Vernähung bei Bändern aus endlos gelegten Chemiefasern,

gegeben ist.


Anschlagmittel aus Chemiefasern mit Beschlagteilen sind der Benutzung zu entziehen, wenn die Beschlagteile Verformungen, Anrisse, Brüche oder andere Beschädigungen aufweisen.

Weitere Informationen zur Thematik bietet u. a. das Kapitel 4 der DGUV Information 209-061 "Gebrauch von Hebebändern und Rundschlingen aus Chemiefasern".