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". Auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 BetrSichV) muss die Gefährdung der Fahrzeugführer betrachtet und geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Spezielle Beauftragungen können dies unterstützen. ...
Stand: 03.04.2025
Dialog: 4598
werden in den zugehörigen Durchführungsanweisungen explizit Kreissägen, Leitern und Werkzeugkisten genannt. Weiterhin wird im Absatz 11 des § 30 der DGUV Vorschrift 52 gefordert, dass der Kranführer die Steuereinrichtung im Handbereich behalten muss, solange eine Last am Kran hängt.Somit sollte die vom Arbeitgeber durchzuführende Gefährdungsbeurteilung in Bezug auf die gestellte Frage zu dem Ergebnis kommen ...
Stand: 05.03.2020
Dialog: 5267
“ enthält unter Abschnitt 3 „Gefährdungsbeurteilung" Folgendes:„[...]In der Gefährdungsbeurteilung ist auch zu prüfen, ob für die vorgesehenen Tätigkeiten kein sichereres Arbeitsmittel als Leitern verwendet werden kann. Sicherere Arbeitsmittel sind z. B. Gerüste oder Hubarbeitsbühnen. Bei der Verwendung von Leitern sind die Regelungen von Nummer 4 zu beachten. Ausgehend von den ermittelten Gefährdungen ...
Stand: 15.07.2024
Dialog: 43975
Verbindungen beschrieben werden, so wird deutlich, dass die mit Hanf oder Teflonband eingedichteten Manometergewinde dazu ebenfalls nicht gehören.Noch eine Ergänzung allgemeiner Art: Der Arbeitgeber hat in seiner Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und zu bewerten, in welchem Zustand seine Anlagen sind. Dazu gehört bei Druckgeräten gerade auch die Dichtheit der Verbindungen. Je nach Druckstufe, Querschnitt ...
Stand: 05.03.2020
Dialog: 17860
Eine Einstiegshöhe von mehr als 0,5 Metern (Höhe unter dem Einstieg plus Höhe des Fußbodens) stellt eine Unfallgefahr dar, weil der Zugang zur Wetterschutzkabine während einer Arbeitsschicht häufig erfolgt. Bei einer so großen Einstiegshöhe ist regelmäßig mit Fußverletzungen zu rechnen. Das trifft insbesondere für den Ausstieg zu.Eine Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG ...
Stand: 28.04.2020
Dialog: 19128
“ enthält unter Abschnitt 3 „Gefährdungsbeurteilung" Folgendes:„[...]In der Gefährdungsbeurteilung ist auch zu prüfen, ob für die vorgesehenen Tätigkeiten kein sichereres Arbeitsmittel als Leitern verwendet werden kann. Sicherere Arbeitsmittel sind z. B. Gerüste oder Hubarbeitsbühnen. Bei der Verwendung von Leitern sind die Regelungen von Nummer 4 zu beachten. Ausgehend von den ermittelten Gefährdungen ...
Stand: 01.06.2024
Dialog: 43954
des offenen Keilriemenantriebs erreichen können (wenn auch nur durch Benutzung einer Leiter), sind durch den Arbeitgeber im Rahmen der nach BetrSichV zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung (§ 3 BetrSichV), ausreichende Schutzmaßnahmen festzulegen, die die genannten Anforderungen erfüllen.Beispielhaft wären eine Abdeckung des Gefahrenbereichs oder ein sicheres Stillsetzen des Keilriemenantriebs vor Betreten ...
Stand: 23.10.2024
Dialog: 44030
auszuführenden Verfahren und Tätigkeiten nicht ebenso mit z.B. Hubarbeitsbühnen oder anderen Geräten, welche für das bestimmungsgemäße Heben von Personen gebaut wurden, durchgeführt werden können. Im Zuge einer gesonderten Gefährdungsbeurteilung ist das schriftlich zu dokumentieren. Für diesen Ausnahmefall sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, wie z. B. in der DGUV Regel 101-005 "Hochziehbare ...
Stand: 13.09.2019
Dialog: 42842
muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen. Dabei kann er sich von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt unterstützen lassen.Der Unternehmer hat für Lagereinrichtungen und -geräte anhand der Aufbau- und Betriebsanleitungen des Herstellers Betriebsanweisungen zu erstellen und den Versicherten bekannt zu geben. (Abschnitt ...
Stand: 13.05.2020
Dialog: 4632
Spezielle Anforderungen an Ausbildungswerkstätten in Bezug auf Not-Aus-Einrichtungen, die über die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinausgehen, sind uns nicht bekannt.Bei der Beschäftigung von Auszubildenden (Erwachsene und Jugendliche) muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung unter Beteiligung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes geklärt ...
Stand: 23.07.2020
Dialog: 12337
Mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung gem. § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) i.V.m. § 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ermittelt der Arbeitgeber die mögliche Gefährdung durch Absturz für seine Beschäftigten. Generell gelten hierbei Arbeiten, die das Einsteigen in Schächte oder das Begehen von Kanälen erforderlich machen, als gefährliche Arbeiten. Dieser Umstand ...
Stand: 18.03.2021
Dialog: 43134
Palette verrichten lassen möchten.Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die sichere Verwendung eines Arbeitsmittels einzuschätzen und dabei u.a. auch Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren als auch die Arbeitsgegenstände mit zu berücksichtigen (BetrSichV, § 3 Abs. 2). Im Ergebnis daraus wird, auch aufgrund der hier zuvor gemachten Ausführungen ...
Stand: 02.11.2020
Dialog: 43319
und ähnlichen Räumen vorzusehen.Ein vergleichbares Gefährdungspotential liegt in Informatikräumen üblicherweise nicht vor, weshalb "Not-Aus"-Schalter hier grundsätzlich nicht gefordert sind.Gleichwohl kann sich aber deren Notwendigkeit auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung ergeben, z. B. bei ungünstigen baulichen Bedingungen (wie ungeschützt auf dem Boden verlegten Leitungen) oder bei zu erwartendem ...
Stand: 19.05.2020
Dialog: 30304
- BGN.Hinweise zum sicheren Betrieb von Druckgargeräten, Heißluftdämpfern u.a. werden in Kapitel 3.3.2 der DGUV Regel 110-003 gegeben.Konkreter Maßnahmen hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Hierbei kann er sich von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsrat beraten und unterstützen lassen. ...
Stand: 18.12.2020
Dialog: 4848
sein.3.1.4 Die Verwendung von Leitern als hoch gelegene Arbeitsplätze und von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen ist nur in solchen Fällen zulässig, in denena)wegen der geringen Gefährdung und wegen der geringen Dauer der Verwendung die Verwendung anderer, sichererer Arbeitsmittel nicht verhältnismäßig ist undb)die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass die Arbeiten sicher ...
Stand: 18.02.2020
Dialog: 43039
(...), dass eine Schutzeinrichtung verwendet wird...", so handelt er ordnungswidrig (BetrSichV § 22 Abs. 1 Nr. 24). Werden durch eine derartige vorsätzliche Handlung Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten gefährdet, so ist dies strafbar (BetrSichV § 23 Abs. 1).Der Arbeitgeber muss im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festlegen, wie eine Tätigkeit sicher durchzuführen ist (BetrSichV § 3). Die Festlegung, dass nur "bestimmte ...
Stand: 20.11.2020
Dialog: 43344
Vor der Bereitstellung und Benutzung von Leitern hat der Arbeitgeber gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und u. a. zu ermitteln, ob nicht ein anderes Arbeitsmittel für die Durchführung der Tätigkeiten sicherer ist (Nummer 3.1.2 des Anhangs 1 BetrSichV). Der Schutz der Beschäftigten ...
Stand: 05.08.2020
Dialog: 17819
Zunächst einmal hat der Arbeitgeber im Rahmen der von ihm durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu ermitteln, ob sich durch die Tätigkeiten mit Gasen und die Aufstellung von Druckgasflaschen im Arbeitsraum Gefährdungen für die Beschäftigten oder andere Personen ...
Stand: 17.07.2020
Dialog: 26908
Der Arbeitgeber hat im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung (GBU) gem. § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) alle Gefährdungen zu berücksichtigen, der seine Beschäftigten während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit ausgesetzt sind. Im Rahmen dieser GBU hat sich der Arbeitgeber über die Eignung des Arbeitsmittels im Zusammenhang mit der geplanten Verwendung zu informieren und dabei ...
Stand: 10.03.2021
Dialog: 43484
von hochgelegenen Arbeitsplätzen ist zulässig, wenn der zu überwindende Höhenunterschied maximal 5 m beträgt undwegen der geringen Gefährdung und der geringen Verwendungsdauer die Verwendung anderer, sichererer Arbeitsmittel nicht verhältnismäßig ist unddie Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass der Zugang und Abgang sicher durchgeführt werden können.Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit sind die baulichen ...
Stand: 09.04.2021
Dialog: 42539